Welche Schäden deckt die Hausratsversicherung ab?

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Hausrat?

Ganz einfach: Wenn Sie das Dach Ihres Hauses hochheben und das Haus umdrehen und schütteln, wird alles, was herausfällt, Ihr Hausrat sein und mit einer Hausratversicherung abgedeckt werden müssen. Das, was drin bleibt, zählt hingegen zur Wohngebäudeversicherung. Damit ist die Abgrenzung zwischen der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung sinnbildlich erklärt.

Achtung! Fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände wie Einbauschränke und Einbauküchen, die speziell für das Gebäude angepasst wurden und nicht wiedereingesetzt werden können, zählen zur Wohngebäudeversicherung!

Wo ist mein Hausrat versichert?

Die Hausratversicherung versichert Ihr Hab und Gut innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, egal ob gemietet oder Eigentum, sowie in den dazugehörigen, auf dem versicherten Grundstück befindlichen Räumen, wie z.B. Terrassen, Garagen oder Keller. Auch Garagen, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, können eingeschlossen werden, sofern Sie ausdrücklich im Antrag benannt werden.

Achtung! Es muss sich dabei um privat genutzte Räume des Versicherungsnehmers handeln. Ausnahmen bilden lediglich Gemeinschaftsräume wie zum Beispiel Waschküchen oder Fahrradkeller. Eine besondere Ausnahme bilden gewerblich genutzte Räume, wenn Sie ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind, wie das Arbeitszimmer.

Was ist mit meiner Hausratversicherung versichert?

In der VHV sind größtenteils bewegliche Gegenstände versichert, die zum privaten Gebrauch bestimmt sind und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Darunter fallen 

  • Wertsachen und Bargeld
  • serienmäßig produzierte Ein- oder Anbaumöbel
  • privat genutzte Antennen und Markisen
  • ins Gebäude eingefügte Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören (beispielsweise Laminat / Parkett), Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote inklusive Motoren, Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen, Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, E-Bikes, Modell- und Spielfahrzeuge, Arbeitsgeräte (sofern Sie dem Beruf des Versicherungsnehmers oder jemanden in häuslicher Gemeinschaft dienen – Ausnahmen: Handelswaren oder Musterkollektionen), Haustiere wie Fische, Vögel und Katzen 
  • aber auch geliehene oder gemietete Gegenstände.
Achtung! Für Wertsachen, Bargeld, Urkunden, Schmuck und so weiter gibt es Entschädigungsgrenzen außerhalb und innerhalb von Wertschutzschränken. Prüfen Sie das unbedingt beim Abschluss ihrer VHV. Für Handelswaren zum Beispiel empfiehlt sich eine gewerbliche Inhaltsversicherung.

Was ist nicht durch meine Hausratversicherung versichert?

Nicht versichert sind sinngemäß in Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung beispielsweise

  • Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster
  • Kraftfahrzeuge und deren Bestandteile, Zubehör und auch Anhänger sind in der Hausratversicherung ebenfalls ausgeschlossen, hier greift zum Beispiel bei Schäden durch Brand die Teilkasko
  • der Hausrat von Mietern oder Untermietern, zum Beispiel die Jacke, die an der Garderobe des Vermieters hängt, aber dem Mieter gehört; für Pelze gibt es eine separate (Valoren-) Versicherung
  • Luft- und Wasserfahrzeuge sind ebenso ausgeschlossen
  • Ebenfalls separat muss der Schutz von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen vereinbart werden, diese sind nicht automatisch enthalten.
Tipp Machen Sie vor Abschluss ihrer VHV eine grobe Bestandsaufnahme Ihres Hab und Guts, damit Ihnen im Schadensfall keine Ablehnung oder Kürzung der Versicherungsleistung droht. Zur Dokumentation reichen Bilder, die sie am besten in einer Cloud speichern, damit Sie zum Beispiel nach einem Brand zur Verfügung stehen. Sollten Sie Rechnungen haben, speichern Sie diese ebenfalls dort. 

Welche Gefahren sind durch meine Hausratversicherung versichert?

Immer in der Hausratversicherung enthaltene Gefahren sind: 

  • Brand, Explosion, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (seiner Ladung oder Teile)
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Raub (auch außerhalb des Gebäudes)
  • bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser, Schäden durch Sturm und Hagel; für die Klausel Sturmschäden gelten je nach Tarif unterschiedliche Bedingungen, beispielsweise die Windstärke (moderne Tarife kommen aber auch ohne Mindestwindstärke aus)
Achtung! Elementarschäden müssen gesondert vereinbart werden. Was Elementarschäden sind, lesen Sie im Folgenden.

Was muss ich zusätzlich in meiner Hausratversicherung vereinbaren?

  Erklärung
Elementarschäden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind sogenannte elementare Gefahren. Zu Überschwemmung zählt aber zum Beispiel auch der Starkregen, der sich seinen Weg in den Keller bahnt. Ein viel zu oft eingesparter Punkt, der im Schadensfall den Geldbeutel und die Nerven belastet.
Fahrradkasko Hier kann sich der Versicherungsnehmer für sein hochwertiges Rad oder (nicht versicherungspflichtiges) E-Bike einen zusätzlichen Schutz gegen Unfallschäden, Fall-/und Sturzschäden sowie Vandalismusschäden einkaufen. Bei Rädern von über 1.000€ ist das durchaus sinnvoll.
Glasversicherung Die Glasversicherung ist eine meist eigenständige Versicherung innerhalb der VHV, die unabhängig von den „versicherten Schäden der VHV“ eine Versicherung für Risse und Brüche im Glas leistet. Sie kostet oftmals nur wenige Euro im Jahr, die sich im Schadensfall bezahlt machen.
Haus- und Wohnungsschutzbrief Was der Automobilclub für den Pkw ist, ist der Schutzbrief für ihren Lebensmittelpunkt. Sie erhalten im Schadensfall an 365 Tagen im Jahr zu jeder Tages- und Nachtzeit unkompliziert Hilfe bei Fällen wie Einsätzen vom Schlüsseldienst, Rohrreinigungsservice, Elektro- und Heizungsinstallationsservice, Notheizung und gegebenenfalls sogar Hotelunterbringung.
Internetschutzbrief In einer Zeit, in der das Internet nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken ist, macht es Sinn, sich über die möglichen Gefahren bewusst zu werden. Der Schutzbrief beinhaltet meist einen „Online Radar“, der zum Beispiel nach Identitätsdiebstahl scannt. Sie erhalten gegebenenfalls Hilfestellung bei Cybermobbing, der Versicherer unterstützt bei Datenrettung, telefonischer Rechtsberatung und vielem mehr.

Welche Kosten sind durch meine Hausratversicherung versichert?

  Erklärung
Aufräumkosten Der Versicherer kommt entsprechend des Tarifes für die Kosten zum Aufräumen der Schadensstätte, zur Beseitigung von Schutt und Abtransport zerstörter oder beschädigter Sachen auf.
Bewegungs- und Schutzkosten Kosten, die entstehen, wenn Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, um die versicherte Sache wiederherzustellen.
Hotel- und Lagerkosten Je nach Tarif zahlt der Versicherer Kosten für Unterbringung im Hotel (ohne Bewirtung) und für Lagerung von Hausrat, der beispielsweise beim Brand unversehrt blieb.
Schlossänderungs- und Bewachungskosten Je nach Tarif leistet der Versicherer Unterstützung für die Änderung von Schlössern oder einer zwischenzeitlichen Bewachung nach einem Einbruchdiebstahl, bei dem die Haustüre zerstört wurde.
Reparatur Gebäudeschäden Als Folgeschaden eines Einbruchdiebstahls würde ein Versicherer sogar für die Reparatur am Gebäude aufkommen.
Leitungswasserschaden Hier übernimmt der Versicherer zum Beispiel die Kosten für Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten Material- und Arbeitskosten, die für die Abwendung oder die Minderung eines Schadens anfallen, werden vom Versicherer kaum begrenzt, da die Schadensbegrenzung in seinem Sinne ist. Die Maßnahmen sollten aber immer im Voraus mit dem Versicherungsunternehmen abgestimmt werden.
Provisorische Maßnahmen Diese Kosten trägt der Versicherer ebenfalls entsprechend des Tarifes. Eine provisorische Maßnahme wäre zum Beispiel die provisorische Verschließung eines Fensters. 

Definition: Was ist eine verbundene Hausratversicherung?

Zusätzlich zur Hausratversicherung können Sie einen Schutz gegen Elementarschäden vereinbaren, die sogenannte verbundene Hausratsversicherung. Sie bietet Schutz bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüchen. "Verbunden" heißt sie deshalb, weil es sich bei ihr um einen Zusammenschluss mehrerer Versicherungsleistungen handelt, die gemeinsam ein Paket bilden.

Außerdem gibt es die verbundene Wohngebäudeversicherung, die Schäden durch Brand, Feuer, Blitzschäden, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert.

Achtung! Bestimmte weitere Naturereignisse sichert hingegen nur die Elementarschadenversicherung ab. Leben Sie in einem Risikogebiet mit Hochwasser oder regelmäßigen Erdbeben sollten Sie sich genau informieren, für welche Schäden Ihre verbundene Hausratsversicherung oder Wohngebäudeversicherung tatsächlich aufkommt.

Was kostet eine verbundene Wohngebäudeversicherung?

Für eine sehr gut bewertete Gebäudeversicherung mit Elementarschutz müssen Sie mit Kosten zwischen 191 Euro und 1.245 Euro im Jahr rechnen. Dabei spielt auch die Wohngegend eine Rolle: In einem teuren Wohnviertel wird eher ein höherer Jahresbeitrag zwischen 300 Euro und 2.337 Euro fällig, mehr als an günstigeren Standorten.

Hausratversicherung: Welche Leistungen kann sie bieten?

  Erklärung
Fahrräder / E-Bikes Standardmäßig ist das Fahrrad gegen Diebstahl versichert, wenn es in verschlossenen Räumen und darin ebenfalls abgeschlossen ist. Viele moderne Tarife schließen aber mittlerweile auch einfachen Diebstahl ein, beispielsweise wenn das abgeschlossene Fahrrad beim Einkauf im Supermarkt gestohlen wird.
Vorsorgeversicherung Diese Klausel ist in jedem modernen Tarif enthalten und sichert ihnen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme mindestens 10% mehr ab. Damit übernimmt der Versicherer für das laufende Jahr hinzukommende Risiken in Höhe von 10% der Versicherungssumme.
Unterversicherungsverzicht Nehmen Sie 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter, gilt der Verzicht normalerweise als vereinbart. Damit verzichtet der Versicherer auf sein Recht im Schadensfall zu prüfen, ob die Versicherungssumme des Hausrates auch tatsächlich richtig ist. Sollte im Schadensfall eine Prüfung erfolgen und der tatsächliche Wert übersteigt die vereinbarte Summe, wird die Leistung entsprechend im Verhältnis gekürzt.
Diebstahl im Schadenfall Brennt das Haus und der Kunde rettet Gegenstände ins Freie, die dort aber gestohlen werden, so ist auch dieser Diebstahl versichert – obwohl es kein Einbruchdiebstahl ist.
Leitungswasser In den meisten modernen Tarifen ist auch das Wasser aus Aquarien und Wasserbetten als Leitungswasser enthalten und somit zahlt der Versicherer, wenn es mal ausläuft.
Wohnungswechsel Steht ein Umzug an, muss der Versicherer informiert werden. Hierzu reicht eine kurze Mail mit Umzugsbeginn, neuer Anschrift und geplantem Datum des Einzuges. Damit besteht für mindestens 2 Monate Schutz für beide Wohnungen. Das kostet nicht mehr, schützt aber Ihr Hab und Gut sinnvoll. Außerdem kann sich ein Vermittler mit ihnen bezüglich der zu ändernden Police abstimmen.
Außenversicherung Zieht zum Beispiel ein Kind während des Studiums in eine WG (KEIN eigener Hausstand), so greift die Außenversicherung der Eltern. Damit ist der Hausrat des Kindes auch im WG-Zimmer mitversichert. Für diese Klausel gibt es allerdings je nach Tarif Einschränkung in Summe und Dauer. Unbedingt prüfen, wenn es so weit ist!
Steuern Lediglich der Anteil der Hausratversicherung, der auf ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer entfällt, kann geltend gemacht werden. 

Was zählt zur Wohnfläche bei der Hausratversicherung?

Die Grundflächen aller zu Wohnzwecken nutzbaren Räume in einem Haus oder einer Wohnung bilden zusammen die Wohnfläche. Dazu gehören auch Hobby- und Party-Räume (auch im Keller- oder Dachgeschoss) sowie Wintergärten, Schwimmbäder und andere nach allen Seiten geschlossenen Räume.

  • Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als zwei Metern werden nur zur Hälfte gerechnet, Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht.
  • Zur Wohnfläche gehören außerdem nicht:
  • Terrassen, Dachgärten, Loggien und Balkone
  • Treppen
  • Abstellräume (im Keller, auf dem Dachboden oder in Nebengebäuden)
  • Waschküchen, Trocken-, Heizungs- und sonstige Zubehörräume
  • Garagen und Carports
  • Räume, die nicht ausschließlich zur versicherten Wohnung gehören

Worauf sollte ich beim Abschluss meiner Hausratversicherung achten?

  Erklärung
Hausrat und Wohngebäude aus einer Hand Es macht durchaus Sinn, beide Tarife bei einer Gesellschaft abzusichern, damit eine Regulierung im Schadensfall schnell und unkompliziert von statten geht. Hat man die Tarife bei zwei Gesellschaften abgeschlossen, droht oftmals vor der Leistung ein Hin und Her zwischen den Unternehmen bezüglich der Zuständigkeiten und Leistungspflicht.
Grobe Fahrlässigkeit Grobe Fahrlässigkeit ist in den meisten modernen Tarifen standardmäßig enthalten. Achten Sie beim Abschluss unbedingt auf den Einschluss des Punktes „Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit“.
Dokumentation Wenn möglich, heben Sie Rechnungen von Einrichtungsgegenständen auf, falls nicht möglich dokumentieren Sie Ihren Hausrat zumindest fotografisch. Auch wenn viele Versicherer keinen Wert mehr darauflegen und im Schadensfall unkompliziert auch ohne solche Beweise leisten, kann es nicht schaden, sich einmal seines Hausrates bewusst zu werden und ihn zu dokumentieren.
Anzeigepflicht Als Versicherungsnehmer muss man eine Erhöhung der Gefahr, also des vereinbarten Risikos, dass der Versicherer für den Kunden trägt, anzeigen. Gefahrerhöhungen sind zum Beispiel das Abschalten der Heizung während Frost, Teile der Wohnung werden mehr als 60 Tage nicht bewohnt oder eine Baumaßnahme steht an. Melden Sie ihrem Versicherer lieber einmal mehr in einer kurzen Mail die veränderte Situation, als im Schadensfall mit einer Leistungskürzung leben zu müssen.
Selbstbeteiligung Auf die Höhe der Selbstbeteiligung gilt es in jedem Fall zu achten. Oftmals ist diese in einzelnen Teilen der Versicherung höher, als dem Kunden lieb oder im Schadensfall recht ist. Die Selbstbeteiligung ist allerdings ebenso oft ein gutes Mittel, um Beiträge zu reduzieren, wenn man zum Beispiel einen generellen Selbstbehalt von 250 Euro vereinbart. Der Kunde weiß, woran er ist und spart Beiträge und der Versicherer weiß, dass er nicht mit jeder kleinen Rechnung konfrontiert wird, hat also ein kleineres Risiko zu tragen.





 

Checkliste zur Hausratversicherung zum Download

FAQ - Die häufigsten Fragen zur Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung sind Ihr Hab und Gut innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses abgesichert - egal, ob es sich bei der Immobilie um eine gemietete handelt oder um Eigentum. Außerdem versichert sie die dazugehörigen, auf dem versicherten Grundstück befindlichen Räume, wie beispielsweise Terrassen, Garagen oder Keller. Auch Garagen, die nicht direkt auf dem Versicherungsgrundstücks stehen, können im Versicherungsvertrag mit eingeschlossen werden, sofern Sie ausdrücklich im Antrag benannt werden.

Zusätzlich zur Hausratversicherung können Sie einen Schutz gegen Elementarschäden abschließen. Sie versichert Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Für die Hausratversicherung ist die Wohnung oder das Haus, in dem Ihr Hausrat untergebracht ist, der Versicherungsort - nicht der Wohnort. Ziehen Sie als Versicherungsnehmer um und nehmen Ihren Hausrat mit in ein neues Domizil, erlischt somit Ihre Hausratversicherung nicht automatisch, sondern zieht mit Ihnen um.

Die Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Hausrat in einer Immobilie, sie gilt nicht für einzelne Personen, die in der angemeldeten Wohnung leben. Anders verhält es sich bei Kindern. Sie sind bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit über die Eltern mit in der Hausratversicherung abgesichert, auch wenn sie nicht mehr in der elterlichen Wohnung wohnen.

Wenn ein Paar oder eine Familie in eine gemeinsame Wohnung oder in ein Haus zieht, reicht eine Hausratversicherung für alle aus. Dabei sollte das Paar vorher prüfen, wer von beiden die ältere Hausratpolice hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Hausratversicherung kann in der Regel problemlos gekündigt werden.

Wenn Sie Ihren Hausrat im Vorfeld nicht durchsehen, auflisten und inventarisieren wollen, haben Sie auch die Möglichkeit die Versicherungssumme pauschal pro Quadratmeter zu berechnen. Eine Faustregel für die Berechnung lautet: 500 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen.

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