Verbrauchsausweis: Wann er reicht, wann der Bedarfsausweis Pflicht ist
Was ist der Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis oder Verbrauchspass ist eine Form des Energieausweises. Er wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauches der Bewohner errechnet. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis ist er aber eine einfachere und preiswertere Variante des Energieausweises.
Trotzdem verschafft er Eigentümern, Miet- und Kaufinteressenten einen Überblick über die voraussichtlich erforderliche Energiemenge, die eine Wohnung oder ein Haus verbraucht. Um das festzustellen, wird der bisherige Energieverbrauch ausgewertet.
In den meisten Fällen ist ein Verbrauchsausweis empfehlenswert, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht, allerdings lohnt er sich dabei nicht immer. Wichtig ist die Frage, wie lange der Abrechnungszeitraum war, um den Energieverbrauch zu ermitteln - also ob der Verbrauchsausweis wirklich aussagekräftig ist.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität einer Immobilie und ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Er zeigt unter anderem den Energieverbrauch, die Energieeffizienzklasse und mögliche CO₂-Emissionen eines Gebäudes.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- Verbrauchsausweis
basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre und ist günstiger in der Erstellung. - Bedarfsausweis
bewertet die Immobilie anhand technischer Gebäudedaten wie Dämmung, Heiztechnik und Energiebedarf.
Für Neubauten sowie bestimmte ältere, unsanierte Gebäude ist der Bedarfsausweis verpflichtend. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie muss grundsätzlich ein gültiger Energieausweis vorliegen.
Verbrauchsausweis: Wann reicht er – und wann nicht?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch – wenn dieser nicht aussagekräftig ist, muss der Bedarfsausweis erstellt werden.
| Verbrauchsausweis reicht aus | Verbrauchsausweis reicht nicht (Bedarfsausweis Pflicht) |
|---|---|
| Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten | Neubauten (ab 2002 bzw. nach GEG-Vorgaben) |
| Gebäude wurde nach 1977 errichtet oder später energetisch saniert | Unsanierte Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977 |
| Es liegen vollständige Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vor | Keine oder unzureichende Verbrauchsdaten vorhanden |
| Verkauf oder Vermietung einer bestehenden Immobilie | Bei Neubau, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes |
| Gebäude wird regelmäßig genutzt (keine starken Leerstände) | Stark leerstehende oder untypisch genutzte Gebäude |
Wer braucht einen Verbrauchsausweis?
Jeder Immobilieneigentümer, der eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen will, benötigt einen Energieausweis. Sofern schon vorhanden, sollte dieser auch gleich in der Immobilienanzeige in Auszügen veröffentlicht werden. Spätestens, wenn potentielle Käufer oder Mieter zur Wohnungsbesichtigung kommen, muss der Energieausweis dem Interessenten vorgelegt werden.
Kommt es zum Verkauf der Immobilie, geht auch der Energieausweis in den Besitz des Käufers über. Für gewöhnlich darf aber der Immobilieneigentümer entscheiden, ob er einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis anfertigen lässt. Nur wer ein Haus zum Verkauf anbietet, dessen Nutzfläche unter 50 Quadratmeter hat oder denkmalgeschützt ist, braucht keinen Energieausweis.
Welche Auswirkungen hat das Gebäudeenergiegesetz auf den Verbrauchsausweis?
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2020 gelten strengere Vorgaben für die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen – auch beim Verbrauchsausweis.
Wichtige Änderungen und Anforderungen im Überblick:
- Vor der Ausstellung müssen die Gebäudedaten geprüft werden, etwa durch eine Besichtigung, Fotos oder geeignete Unterlagen.
- Eigentümer sind für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich. Falsche Angaben können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Der energetische Zustand sowie bereits durchgeführte Sanierungen müssen korrekt berücksichtigt werden.
- Die Angabe der CO₂-Emissionen des Gebäudes ist verpflichtend.
- Auch Immobilienmakler müssen bei Verkauf oder Vermietung die relevanten Angaben aus dem Energieausweis in Inseraten nennen und den Ausweis bei Besichtigungen vorlegen.
Durch die aktuellen GEG-Regelungen spielt der Energieausweis heute eine noch wichtigere Rolle beim Verkauf, der Vermietung und der Finanzierung von Immobilien.
Wer stellt den Verbrauchsausweis aus?
Beide Energieausweise - also der Verbrauchspass und Bedarfsausweis - werden grundsätzlich von zertifizierten Fachpersonen erstellt. Dazu zählen:
- Energieberater
- Architekten
- Innenarchitekten
- Schornsteinfeger
- Bauingenieure.
Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes im November 2020 dürfen aber auch neuerdings Handwerker und staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender Weiterbildung einen Energieausweis für Nichtwohngebäude ausstellen.
Verbrauchsausweis: Wie sieht er aus?
Der Verbrauchsausweis ist ein standardisiertes Dokument, das von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren erstellt wird. Grundlage sind die tatsächlichen Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre.
Im Energieausweis für Wohngebäude werden unter anderem folgende Angaben aufgeführt:
- durchschnittlicher Energieverbrauch des Gebäudes
- Endenergieverbrauch und Primärenergiebedarf
- Energieeffizienzklasse der Immobilie
- CO₂-Emissionen
- Hinweise zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen
Die Verbrauchswerte werden übersichtlich in Tabellen und auf einer farbigen Effizienzskala dargestellt. Dadurch lässt sich die energetische Qualität der Immobilie einfach mit anderen Gebäuden vergleichen.
Verbrauchsausweis: Was kostet er?
Der Verbrauchsausweis gehört zu den günstigeren Varianten des Energieausweises, da er auf bereits vorhandenen Verbrauchsdaten basiert und ohne aufwendige Gebäudebewertung erstellt werden kann.
In der Praxis liegen die Kosten in der Regel bei:
- ca. 50 bis 150 Euro bei einfachen Online-Anbietern oder Standardauswertungen
- bis zu 200 Euro, wenn zusätzliche Prüfungen oder Beratungsleistungen enthalten sind
Der genaue Preis hängt davon ab, ob der Energieausweis online erstellt wird, ob ein Energieberater eingebunden ist und wie komplex das Gebäude ist.
Verbrauchsausweis erstellen – Schritt für Schritt
- Prüfen, ob der Verbrauchsausweis ausreicht
- Verbrauchsdaten sammeln
- Heiz- und Warmwasserkosten der letzten 3 Jahre zusammenstellen
- Leerstände oder Besonderheiten notieren
- Anbieter beauftragen und Daten übermitteln
- Energieausweis erstellen lassen
- Ausweis prüfen & verwenden
FAQ - Verbrauchsausweis
Ein Verbrauchsausweis reicht in der Regel bei bestehenden Wohngebäuden mit ausreichend Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, meist bei größeren oder modernisierten Gebäuden.
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten, unsanierten Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten oder wenn keine zuverlässigen Verbrauchsdaten vorliegen.
Ja, bei Vermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Vermieter müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen und in Immobilienanzeigen Pflichtangaben machen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf realem Energieverbrauch, der Bedarfsausweis auf einer technischen Bewertung des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten.
Dabei handelt es sich um die tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbräuche der letzten drei Jahre, die zur Erstellung des Verbrauchsausweises genutzt werden.
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