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Verbrauchsausweis: Alle Infos von A bis Z

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis oder Verbrauchspass ist eine Form des Energieausweises. Er wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauches der Bewohner errechnet. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis ist er aber eine einfachere und preiswertere Variante des Energieausweises. 

Trotzdem verschafft er Eigentümern, Miet- und Kaufinteressenten einen Überblick über die voraussichtlich erforderliche Energiemenge, die eine Wohnung oder ein Haus verbraucht. Um das festzustellen, wird der bisherige Energieverbrauch ausgewertet.

In den meisten Fällen ist ein Verbrauchsausweis empfehlenswert, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht, allerdings lohnt er sich dabei nicht immer. Wichtig ist die Frage, wie lange der Abrechnungszeitraum war, um den Energieverbrauch zu ermitteln - also ob der Verbrauchsausweis wirklich aussagekräftig ist. 

Achtung: Haben Sie noch keine drei Energiekostenabrechnungen vorliegen, kann ein Verbrauchsausweis auch nicht erstellt werden. Nutzen Sie Ihr Wohneigentum selber und haben auch keine Verkaufsabsichten, so benötigen Sie natürlich keinen Energieausweis.

 

Was ist der Energieausweis?

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit November 2020 in Kraft ist, sollen alle bisher gültigen Regelungen des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Energieausweis zusammengefasst werden.

Dabei gibt es zwei Varianten des Energieausweises, die in der Erstellung mal mehr, mal weniger aufwändig sind. Es gibt den 

  • Verbrauchsausweis:

Er wird mithilfe der Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasserbereitung von drei aufeinanderfolgenden Jahren berechnet. Somit liegt ihm der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner zugrunde. Dabei bezieht er die örtlichen Klimafaktoren mit ein sowie die Art der verbrauchten Brennstoffe.

  • Bedarfsenergieausweis: 

Er enthält Daten zu den CO2-Emissionen, zur Energieeffizienzklasse und zum Endenergiebedarf. Zudem gibt er Aufschluss über den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust.

Der Verbrauchsausweis ist hierbei aufgrund seiner vergleichsweise einfach zu erhebenden Daten auf jeden Fall die preiswertere Lösung. Allerdings ist er nur beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie als Minimallösung erlaubt.

Für den Neubau, eine Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist allerdings ein Bedarfsausweis laut GEG verpflichtend. Auch für unsanierte ältere Gebäude mit maximal vier Wohneinheiten ist er Pflicht.

Allerdings gibt es bereits Aussagen der jetzigen Regierung, dass die Ampelkoalition an einem neuen Siegel für „Nachhaltige Gebäude“ arbeite. Das heißt, es könnte bald einen neuen Energieausweis geben, der den bisherigen ablöst. Dabei stehen bei dem geplanten neuen Energieausweis die CO2-Emissionen von Gebäuden im Mittelpunkt, auch die der Materialien. Dies hätte den Vorteil, dass so auch die Sanierung von Altbauten förderfähig werden. Überhaupt soll das Ausmaß der CO2-Emissionen künftig entscheidend für Förderungen sein. 

Wer braucht einen Verbrauchsausweis?

Jeder Immobilieneigentümer, der eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen will, benötigt einen Energieausweis. Sofern schon vorhanden, sollte dieser auch gleich in der Immobilienanzeige in Auszügen veröffentlicht werden. Spätestens, wenn potentielle Käufer oder Mieter zur Wohnungsbesichtigung kommen, muss der Energieausweis dem Interessenten vorgelegt werden. 

Kommt es zum Verkauf der Immobilie, geht auch der Energieausweis in den Besitz des Käufers über. Für gewöhnlich darf aber der Immobilieneigentümer entscheiden, ob er einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis anfertigen lässt. Nur wer ein Haus zum Verkauf anbietet, dessen Nutzfläche unter 50 Quadratmeter hat oder denkmalgeschützt ist, braucht keinen Energieausweis.

Welche Auswirkungen hat das Gebäudeenergiegesetz auf den Verbrauchsausweis?

Seit dem 1. November 2020 gibt es - anders als beim Bedarfsenergieausweis - Änderungen beim Verbrauchsausweis, die beachtet werden müssen. Dazu zählen: 

  • Bestehende Gebäude müssen mithilfe einer Besichtigung oder anhand von geeigneten Fotos bewertet werden, bevor ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden kann. Nur so kann ermittelt werden, welche Modernisierungsmaßnahmen empfehlenswert und nötig sind.
  • Immobilienbesitzer, die die Daten für den Verbrauchsausweis bereitstellen, sind für ihre Angaben auch verantwortlich. Trotzdem müssen die Angaben durch den Aussteller des Energieausweises natürlich genau überprüft werden. Bestehen Zweifel an der Korrektheit der Angaben, dürfen diese auch nicht verwendet werden. Wer falsche Angaben macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. 
  • Auch der Stand einer Sanierung muss genau angegeben werden. 
  • Neu ist, dass auch die Angabe von CO2-Emissionen nun verpflichtend ist.
  • Neben Immobilieneigentümern und Verkäufern, müssen auch Immobilienmakler bei einem Verkauf oder einer Vermietung den Energieausweis vorlegen. Das gilt auch für den Bedarfsenergieausweis. 
Achtung! Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben weiterhin gültig, solange diese die Zehn-Jahres-Frist noch nicht überschritten haben. 

 

Wer stellt den Verbrauchsausweis aus?

Wer stellt den Verbrauchsausweis aus?

Beiden Energieausweise - also der Verbrauchspass und Bedarfsausweis - werden grundsätzlich von zertifizierten Fachpersonen erstellt. Dazu zählen Energieberater, Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger und Bauingenieure. 

Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes im November 2020 dürfen aber auch neuerdings Handwerker und staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender Weiterbildung einen Energieausweis für Nichtwohngebäude ausstellen. 

Verbrauchsausweis: Wie sieht er aus?

Der Energieausweis ist kein Hexenwerk, es gibt auch nur ein Formular. Dieses kann Ihnen, wie schon gesagt, eine Fachperson, also beispielsweise ein Architekt oder Energieberater, ausfüllen. 

Wer einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen möchte, kann sich die dritte Seite des Energieausweises für Wohngebäude ansehen. Hier werden unter dem Punkt “Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes” die Werte für den Verbrauchsausweis eingegeben, das heißt der durchschnittliche Energieverbrauch des Hauses in den letzten drei Jahren. 

Weiter oben befindet sich der Endenergiebedarf, weiter unten der Bedarf an Primärenergie, den das Wohnobjekt benötigt. Die Angabe zum Energieverbrauch ist verpflichtend und sollte bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht sein.

Die einzelnen Verbrauchswerte werden an dieser Stelle tabellarisch aufgeführt.

An dieser Stelle können Sie Ihr Gebäude mit anderen vergleichen und in eine energetische Klasse einordnen. Eventuelle Abweichungen durch das Nutzerverhalten und Witterung werden hier aufgezeigt.

Verbrauchsausweis: Was kostet er?

Anders als der umfangreichere Bedarfsenergieausweis erhalten Sie den Verbrauchsausweis schon ab 50 Euro. Das ist allerdings davon abhängig, wo und bei welchem Berater Sie ihn ausstellen lassen

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