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So haben Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben

Inhaltsverzeichnis

Versicherungsschutz bereits mit Baubeginn

Haben Sie vor, in naher Zukunft mit einem Bauprojekt zu starten, informieren Sie sich frühzeitig darüber, wie Sie sich gegen mögliche Risiken absichern und welche Versicherungen zu welchen Tarifen am Markt angeboten werden. Machen Sie sich Gedanken darüber, welcher Versicherungsschutz ausreichend ist hinsichtlich des Gebäudes, welche Versicherungssumme Personenschäden auf der Baustelle oder Schäden an Passanten abdecken würde.

Welchen Versicherungsschutz bieten die einzelnen Versicherungen?

Personenversicherungen
Personenversicherungen sind personenbezogene Versicherungen, die Leben, Gesundheit und Leistungsfähigkeit einer Person betreffen. Die „normalen“ Versicherungen decken Schäden, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstehen können, nicht ab. Hier bedarf es spezieller Versicherungsformen.

Art der Versicherung Versicherungsleistung
Bauherren-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt Sie als Bauherr vor Schadenersatzforderungen Dritter aufgrund Sach- oder Personenschäden, die durch Ihr Bauvorhaben entstanden sind. Eine Privathaftpflichtversicherung, über die Sie ohnehin verfügen, deckt in Einzelfällen kleinere Bauvorhaben mit ab, was auf jeden Fall vor Baubeginn zu prüfen ist.

Unfallversicherung

Um bei Unfall versichert zu sein, brauchen Sie als Bauherr eine Unfallversicherung, die für Unfallschäden aufkommt, sollten Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder einen Unfall erleiden.

Versicherung für Mitarbeiter beauftragter Baufirmen

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter einer Baufirma über die Bau-Berufsgenossenschaft versichert, bei der sie gemeldet sind. Um sicherzustellen, dass diese Versicherung auch im Ernstfall bezahlen würde, lassen Sie sich von der jeweiligen Baufirma die Versicherungspolice inklusive eines Nachweises, dass Beiträge auch bezahlt wurden, zeigen.

Versicherung privater Helfer Alle Hilfskräfte, wie beispielsweise Freunde oder Bekannte, die Sie zur Erbringung von Eigenleistungen auf Ihrer Baustelle einsetzen, sind bei der Bauberufsgenossenschaft anzumelden. Auf diese Weise sind die Hilfskräfte versichert, sollten jedoch, um ganz sicher zu gehen, darüber hinaus eine eigene Privathaftpflichtversicherung, die für Sach- oder Personenschäden aufkommt. Die Berufsgenossenschaft Bau liefert auf ihrer Internetseite (www.bgbau.de) Antworten auf alle Fragen rund um Hilfskräfte.

Sachversicherungen
Die Sachversicherung ist der Oberbegriff für Versicherungen, die Schäden an Eigentum und Besitz abdeckt. Eine Sachversicherung ist eine durch Leistung und Umfang definierte Versicherung, die Verlust oder Beschädigungen an Sachwerten (z.B. einem Gebäude) absichern soll. Im Falle eines Bauvorhabens bedarf es spezieller Versicherungsformen.

Art der Versicherung Versicherungsleistung
Haftpflichtversicherung gegen Gewässerschaden Planen Sie, Ihr Haus mit Öl zu beheizen, ist im Zuge dessen ein Öltank im Garten einzuplanen und macht den Abschluss einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich. Werden Erdreich oder Grundwasser mit Heizöl verschmutzt, weil dieser beispielsweise leckt, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf. Haben Sie keine Versicherung abgeschlossen, haften Sie, unabhängig von der Schadensursache, für diesen Umweltschaden, dessen Beseitigung extrem teuer werden kann.
Verbundene Wohngebäudeversicherung Auch wenn Ihr Haus fertiggestellt ist, können Schäden auftreten, gegen die Sie sich besser versichern. So schützt diese verbundene Wohngebäudeversicherung vor finanziellen Schäden durch Explosion, Hagel, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, etc. Gegen einen entsprechenden Zuschlag lassen sich zusätzlich auch sogenannte Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdbeben versichern. Banken machen eine solche Versicherung gegen Elementarschäden meist zur Voraussetzung, wenn Sie ein Darlehen gewährt.
Bauleistungsversicherung Entstehen Ihnen aus unvorhersehbaren Witterungsverhältnissen oder Vandalismus finanzielle Schäden, tritt die Bauleistungsversicherung ein. Die am Bau beteiligten Firmen profitieren von dieser Versicherung, was zur Folge hat, dass die Versicherungsbeiträge auf alle Firmen umgelegt werden.
Feuerrohbauversicherung

Das errichtete Gebäude ist durch eine Feuerrohbauversicherung gegen eventuelle Brandschäden versichert. Wird bei Baubeginn bereits eine Wohngebäude- und Brandschutzversicherung abgeschlossen, kann die Feuerrohbauversicherung meist beitragsfrei „mitversichert“ werden. Im Falle eines Umbaus gibt es in den meisten Fällen die Möglichkeit der Erweiterung einer bereits bestehenden Versicherung.

Wo werde ich gut beraten und erhalte weitere Informationen?

Ein Versicherungsberater kann Sie bei der Auswahl der richtigen und tatsächlich benötigten Versicherungen unterstützen. Verwechseln Sie den Versicherungsberater nicht mit einem -Makler oder -Vertreter. Der Berater agiert unabhängig und erhebt eine Gebühr. Der Versicherungsmakler oder -Vertreter arbeitet in der Regel für eine oder ein paar wenige Versicherungen und erhält für jeden Abschluss eine Provision, was ihn nicht unabhängig agieren lässt. Auskunft dazu erteilt der Bundesverband der Versicherungsberater (www.bvvb.de).

Angebote zu Versicherungsangeboten erteilt:

Holen Sie in jedem Fall bei mehreren Versicherungen verschiedene Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungen des Versicherungsschutzes sowie die Höhe der Beiträge. Ihr Versicherungsberater kann im Falle eines Schadens durch die „richtige“ Formulierung des Schadenshergangs entscheidend dazu beitragen, dass die Versicherung auch tatsächlich bezahlt.

Achten Sie bei Vertragsschluss mit den am Bau beteiligten Firmen auf Rechtssicherheit im Vertrag, dann können Sie das Risiko für Streitigkeiten bereits im Vorfeld minimieren, denn eine Rechtschutzversicherung für Auseinandersetzungen mit Firmen während eines Bauvorhabens gibt es bis heute nicht.

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