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Die Wohngebäudeversicherung – ein wichtiger Kostenschutz

Inhaltsverzeichnis

Zahlen und Fakten zu Wohngebäudeschäden

Was zählt zur Wohngebäudeversicherung?

Zur Wohngebäudeversicherung zählen 

  • das Gebäude, das im Versicherungsschein bezeichnet ist
  • das Gebäudezubehör wie zum Beispiel Briefkasten, Müllboxen oder Terrassen
  • die Einbaumöbel, also individuell für das Gebäude angefertigte Möbel.

Das Wohngebäude und dessen Bestandteile sind gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen durch die versicherten Gefahren versichert. Im Versicherungsfall wird alles ersetzt, was im Inneren oder Äußeren fest mit dem Gebäude verbunden ist. Unter „fest“ sind alle Dinge gemeint, die mit dem Gebäude, verschraubt, verklebt, sprich fest verbunden sind und dadurch Bestandteil des Gebäudes werden.  Dies gilt auch für den Keller und das Dach des Gebäudes – ebenso für die Elektrik, die Heizungsanlagen, die Rohrleitungen und die Regenrinnen.

Was ist nicht durch die Wohngebäudeversicherung versichert?

  • lose Einrichtung im Gebäude, wird diese beschädigt, ist dafür die Hausratversicherung  zuständig
  • Einbauküche als Anbauküche, die ohne Beschädigung aus dem Gebäude entfernt werden kann, sie ist lediglich über eine Hausratversicherung versicherbar; es sei denn, sie wurden speziell für das Wohngebäude angefertigt und fest mit dem Gebäude verbunden 
  • vom Mieter auf eigene Kosten eingefügte Sachen; außer, es wird mit dem Vermieter vereinbart, dass die eingebrachten Sachen nach Auszug aus der Wohnung dort verbleiben

Welche Gefahren sind versicherbar?

Feuer

  • Brand: Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
  • Blitzschlag: Blitzschlag ist das Auftreten eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die daraufhin entstehen, sind versichert.
  • Explosion: Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
  • Implosion: Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.

Leitungswasser

  • Leitungswasser: Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
  • Frost- und sonstige Bruchschäden: Dieses bezieht sich auf “gefrorene” Rohre. Falls diese brechen sollten und somit ein Schaden entsteht, tritt, wie oben erklärt, bestimmungswidrig Leistungswasser aus und somit entsteht ein Leitungswasser Schaden.
  • Sturm/Hagel: Sturm: Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/h) / Hagel: In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel. Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (z.B. Korngröße) ohne Eingrenzung versichert.

Elementarschadenversicherung

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?

Eine gesetzliche Verpflichtung eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, gibt es nicht. Die meisten Immobilien werden jedoch mit einem Darlehn finanziert und die Darlehensgeber fordern in der Regel einen Nachweis, dass die Immobilie versichert ist. Ohne diesen erhält man kein Immobiliendarlehen. Doch auch, wenn von außen keine Wohngebäudeversicherung gefordert ist, ist es ratsam eine solche abzuschließen.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist das „Herz“ der Versicherung. Sie wird für die Bestimmung der jeweiligen Prämie für die Versicherungsnehmer nötig. Um herauszufinden, wie hoch die Versicherungssumme ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Gleitende Neuwertversicherung / Versicherungswert 1914: Hier wird die Versicherungssumme jährlich anhand des Baupreisindex angepasst, der ebenfalls jährlich neu berechnet und vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Die Basis für den Wiederaufbauwert ist der Versicherungswert 1914 (Goldmark). Der Versicherer nutzt diesen über 100 Jahre alten Wert, da 1914 das letzte Jahr war, in dem man von einem stabilen Baupreis ausgehen konnte.

Damit jeder Versicherungsnehmer die gleichen Voraussetzungen hat, und da der Baupreis heutzutage stark schwankt, wird dieser Wert als „Fundament“ verwendet. Wenn die Versicherungssumme erhöht wird, erhöht sich auch der Versicherungsbeitrag. Der Baupreisindex im Jahr 2020 beträgt 15,230. Wenn ein Gebäude also einen Versicherungswert 1914 von 24.200 Goldmark hat, liegt der Neubauwert im Jahr 2020 bei 368.566 Euro (24.200 x 15,230).

Wohnflächenmodell: Bei dieser Variante gibt es keine feste Versicherungssumme wie beim Wert 1914. Stattdessen richtet sich diese nach dem ortsüblichen Neubauwert. Um den Wert des Gebäudes zu ermitteln, wird eine umfassende Beschreibung des Gebäudes vorgenommen. Auch hier wird der Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung angepasst.

Bausachverständiger: Alternativ zu den beiden zuvor genannten Varianten besteht die Möglichkeit einen Bausachverständigen zu beauftragen, der den Wert des Gebäudes ermittelt. Die Kosten für dieses Gutachten trägt der Auftraggeber.

Kostenpositionen neben der Versicherungssumme

Um den Versicherungsnehmer vor anfallenden, hohen Kosten im Schadenfall zu schützen, sind bei vielen Versicherern bereits folgende Bausteine enthalten:

  • Mietausfall: Wenn durch einen Versicherungsfall am Wohngebäude dieses unbewohnbar geworden ist, erhält der Vermieter, bis die Wohnräume wieder bewohnbar sind, einen Ausgleich in Höhe der ortsüblichen Miete. Zu beachten ist hierbei, dass diese Leistung zeitlich begrenzt ist – meist auf 12 oder 24 Monate. Zusätzlich zur Ausgleichszahlung werden im ersten Monat meist Hotelkosten von 150 Euro pro Tag übernommen.
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten: Dabei handelt es sich um Kosten, die für das Aufräumen oder Abbrechen von versicherten Sachen anstehen. Das kommt oft in Folge eines Brandschadens vor, wenn Gebäudeteile nicht mehr bewohnbar sind und vor einem Wiederaufbau abgerissen werden müssen. 
  • Dekontaminationskosten: Nach einem Versicherungsfall kann es zu einer Kontamination im Erdreich kommen. Um diese zu beseitigen fallen hohe Kosten an.

Sinnvolle Erweiterungen bei der Wohngebäudeversicherung

Küche
Da viele Vermieter Wohnraum mit einer Küche ausstatten, gibt es spezielle Erweiterungen, um diese in der Wohngebäudeversicherung zu versichern. Denn ohne diese Erweiterung ist die Einbauküche lediglich über die Hausratversicherung des Mieters versicherbar. Wenn dieser einen unzureichenden Versicherungsvertrag abschließt oder den Beitrag nicht bezahlt, ist die Küche nicht versichert.

Grobe Fahrlässigkeit
Es sollte darauf geachtet werden, dass ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart ist. Handelt man grob fahrlässig kann die Versicherungsgesellschaft ohne diese Erweiterung die Entschädigungsleistung kürzen oder gar komplett verweigern.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitzschlag 
Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz können mitversichert werden. Ersetzt werden dann Schäden durch Blitz oder andere atmosphärische Entladungen an elektrischen oder elektronischen Sachen, die nicht unmittelbar auf die versicherten Sachen aufgetroffen sind. Wenn der Blitz unmittelbar auf eine Sache einwirkt, ist dies über die Gefahr „Feuer“ versichert.

Folgende Kostenpositionen sollten auf mindestens 100 Prozent der Versicherungssumme der Gebäudeversicherung erhöht sein:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Dekontaminationskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Reparatur von undichten Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks

Was ist bei Kündigung oder Versichererwechsel zu beachten?

Kündigungsfrist
Die Wohngebäudeversicherung kann immer zum Ablauf der Versicherungsperiode gekündigt werden. Den Ablauf finden Sie im Versicherungsschein. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn der Ablauf einer Wohngebäudeversicherung beispielsweise am 01.01.2021 ist, muss die Kündigung am 30.09.2020 beim Versicherer eingegangen sein. Es empfiehlt sich die Kündigung per Einwurf-Einschreiben zu tätigen, damit der rechtzeitige Eingang nachweisbar ist.

Sonderkündigungsrecht 
Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt ebenfalls in Folge eines Schadens. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. 

Realrechtsgläubigerbestätigung
Wenn die Immobilie durch ein Darlehn finanziert wird, ist meist die Zustimmung des Darlehensgebers notwendig, um die bestehende Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Bestätigung des Realrechtsgläubigers. Diese Realrechtsgläubigerbestätigung muss dem Versicherer, bei dem Sie kündigen möchten, einen Monat vor Vertragende vorgelegt werden. Wird die Bestätigung nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Versicherer die Kündigung zurückweisen.

Differenzdeckung
Wenn Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung Deckungslücken aufweist, können Sie bei Ihrer neuen Versicherung eine Differenzdeckung vereinbaren. Dadurch sind bereits ab Antragstellung bis zum Versicherungsbeginn die bisher fehlenden Klauseln versichert. Meist wird die Differenzdeckung vom neuen Versicherer kostenlos angeboten.

Häufige Fehler bei der Wohngebäudeversicherung

Unterversicherung

Im Falle einer Unterversicherung entspricht die Höhe der Versicherungssumme nicht gleich der, des tatsächlichen Wertes. So kann es zum Beispiel sein, dass das Wohngebäude auf 20.000M (Wert 1914) versichert ist, der eigentliche Wert aber bei 30.000M liegt. Demnach bleibt der Versicherungsnehmer, im Schadensfall, auf hohen Kosten sitzen.

Diese Unterversicherung kommt häufig dann zustande, wenn Veränderungen und Renovierungen am Gebäude vorgenommen werden, ohne diese dem Versicherer zu melden. Um diese Unterversicherung zu vermeiden, sollte man sich regelmäßig mit der Versicherung in Verbindung setzen und diese über Änderungen am Haus oder der Wohnsituation informieren. Außerdem kann noch der Baustein des „gleitenden Neuwertes“ mit eingebaut werden. Dieser bewirkt, dass sich der Gebäudewert an den aktuellen Baupreisen orientiert, mit Hilfe eines bestimmten Baupreisfaktors. Somit kann sich die Versicherungssumme jährlich ändern.

Hausratversicherung statt Wohngebäudeversicherung

Oft entscheiden sich Versicherungsnehmer nur für eine der beiden Versicherungen, um sich hohe Versicherungsbeiträge zu ersparen. Ein großer Fehler, da sich die Wohngebäudeversicherung ausschließlich auf die Grundmauern des Gebäudes fokussiert. Sobald der Hausrat* vom Schaden betroffen ist, haftet die Wohngebäudeversicherung nicht mehr. Den Versicherungsnehmern, die sich nur für eine Versicherung entschieden haben, entstehen dadurch im Schadensfall hohe Kosten, die sie selbst tragen müssen.

* Alles Bewegliche, das sich in dem Haus befindet.

Checkliste Wohngebäudeversicherung

Diese Checkliste können Sie vor dem Versicherungstermin herunterladen und ausfüllen. Damit sparen Sie sich und Ihrem Gesprächspartner Zeit und viele Fragen. Außerdem finden Sie so heraus wo Ihre persönlichen Prioritäten im Bereich der Wohngebäudeversicherung, liegen.

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