Widerspruch Nebenkostenabrechnung: Das Wichtigste für Mieter und Vermieter

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Aktualisiert: 30.09.2025
Inhaltsverzeichnis

Wann darf man die Nebenkostenabrechnung anfechten?

Ein Widerspruch ist möglich, wenn die Abrechnung formelle oder materielle Fehler aufweist:

 

Beispiele für formelle Fehler:

  • Unvollständige Anschrift des Mieters (sie muss inkl. der Wohnungslage (z.B. 1. Stock, links) angegeben werden)
  • Unvollständige Anschrift des Vermieters
  • Name des Ausfertigenden, Ort und Datum der Ausfertigung fehlen
  • Angabe des ordnungsgemäßen Abrechnungszeitraums fehlt oder ist nicht korrekt (12 Monate, sofern keine Zwischen-Endabrechnung wg. Mieterwechsels)
  • Vollständige, übersichtliche Aufstellung der Nebenkosten-Einzelpositionen, die abgerechnet werden, fehlt
  • Nennung der Gesamtkosten je Einzelpositionen fehlt
  • Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel fehlt
  • Die aus dem Verteilerschlüssel errechneten Einzelkosten je Einzelposition fehlen
  • Die Gesamtsumme aus der Nennung der Einzelkosten fehlt
  • Darstellung des resultierenden Mieteranteils der Nachzahlung/Erstattung ist nicht transparent
  • Ansatz und Höhe der Nebenkosten sind falsch
  • Nicht umlagefähige Positionen wurden berechnet
  • Fehlerhafte Berechnung (Rechenfehler z.B. in Verbindung mit dem Verteilerschlüssel)
  • Verwendung einer falschen Wohnfläche
  • Fehlerhafte beziehungsweise Nicht-Berücksichtigung/Nicht-Verrechnung der Vorauszahlungen

 

Beispiele für inhaltliche/materielle Fehler:

  • Ansatz und Höhe der Nebenkosten sind falsch
  • Nicht umlagefähige Positionen wurden berechnet
  • Fehlerhafte Berechnung (Rechenfehler z.B. in Verbindung mit dem Verteilerschlüssel)
  • Verwendung einer falschen Wohnfläche
  • Fehlerhafte beziehungsweise Nicht-Berücksichtigung/Nicht-Verrechnung der Vorauszahlungen

Welche Widerspruchsfrist gilt?

Gemäß § 556 Absatz 3 BGB gelten folgende Fristen:

  • Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen
  • Der Mieter hat wiederum 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit für einen Widerspruch
  • Die Frist endet taggenau ein Jahr nach Zugang der Abrechnung
Beispiel

Geht die Abrechnung am 10. Juni ein, muss der Widerspruch bis spätestens 10. Juni des Folgejahres erfolgen.

So muss die Nebenkostenabrechnung formuliert sein

Erste Hinweise, wie eine Nebenkostenabrechnung aussehen muss, hat schon das oberste Gericht formuliert. Damit sie für eine Beanstandung durch den Mieter möglichst keine Angriffsfläche bietet, muss die Nebenkostenabrechnung "für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter verständlich sein" (BGH-Urteil vom 27.11.2002). In Stichworten heißt das, dass die Abrechnung klar, übersichtlich, vollständig und verständlich sein muss (BGH-Urteil vom 23.11.1981).

Es gilt daher für den Vermieter, vor dem Versenden der vermeintlich ordnungsgemäßen Abrechnung noch einmal sorgfältig zu prüfen, ob sie den oben genannten Kriterien gerecht wird und weder formelle, noch inhaltliche/materielle Fehler aufweist.

So sollte die Nebenkostenabrechnung versendet werden

Der Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung auf beliebigem Weg zustellen, etwa per Brief, Fax oder E-Mail, da es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Üblicherweise erfolgt der Versand per Briefpost. Die Zustellung sollte so erfolgen, dass sie bei Bedarf auch gerichtlich nachweisbar ist. In solchen Fällen ist es sinnvoll, den Mieter telefonisch zu kontaktieren, um den Empfang der Abrechnung zu bestätigen. Reagiert der Mieter trotz Fristablaufs nicht mit der Zahlung, sollte die Abrechnung zusammen mit einer Mahnung erneut zugestellt werden – etwa per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe mit Zeugen. 

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Regeln für den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

Nach dem Zugang der Nebenkostenabrechnung liegt der nächste Schritt beim Mieter. Er kann entweder die Nachforderung begleichen – sofern die Abrechnung korrekt und nachvollziehbar ist – oder innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Bei einer Nachforderung ist die Zahlung frühestens 30 Tage nach Erhalt fällig. Entscheidet sich der Mieter zur Beanstandung, gelten klare rechtliche Vorgaben.

Mündliche Vorbehalte reichen nicht aus. Meldet der Mieter nur mündlich Zweifel an, sollte der Vermieter ihn darauf hinweisen, die Einwände schriftlich und begründet zu formulieren. Nur so ist eine rechtlich verbindliche Prüfung möglich.

 

1. Widerspruchsfrist einhalten (§ 556 Abs. 3 BGB)

Der Mieter hat zwölf Monate nach Zugang der Nebenkostenabrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann er die Abrechnung in der Regel nicht mehr anfechten.

Ausnahmen, bei denen die Frist verlängert werden kann:

  • Belegeinsicht wurde trotz Aufforderung nicht gewährt
  • Wichtige Abrechnungsfehler waren nicht erkennbar
  • Es wurden falsche Auskünfte durch den Vermieter erteilt
  • Der Mieter war durch Krankheit verhindert
  • Belege wurden nicht übersendet, obwohl der Mieter dafür hätte zahlen wollen

 

2. Konkrete Begründung ist Pflicht

Ein pauschaler Hinweis wie „Ich bin nicht einverstanden“ reicht nicht. Der Mieter muss klar benennen, welche Positionen beanstandet werden – z.B. falsche Quadratmeteranzahl, nicht umlagefähige Kosten oder Fehler bei der Verteilung.

 

3. Keine bloße Ankündigung von Gründen

Ein Vorbehalt mit dem Zusatz "Gründe folgen" entfaltet keine rechtliche Wirkung. Die Begründung muss zeitgleich mit dem Widerspruch erfolgen.

 

4. Zahlung unter Vorbehalt nur mit Begründung

Wer unter Vorbehalt zahlt, muss diesen begründen. Andernfalls ist der Vorbehalt wirkungslos.

 

5. Formale Mängel führen zur Unwirksamkeit

Formfehler (z.B. fehlende Absenderdaten, falscher Abrechnungszeitraum) machen die Abrechnung unwirksam. In diesem Fall ist auch keine Zahlung geschuldet – vorausgesetzt, der Mieter hat den Mangel konkret benannt. Wird die Abrechnung später formell korrekt nachgereicht, beginnt die Widerspruchs- und Zahlungsfrist neu.

 

6. Inhaltliche Fehler verlängern die Frist nicht

Anders bei inhaltlichen (materiellen) Fehlern: Hier läuft die Frist weiter. Der Mieter sollte die Abrechnung ggf. unter Vorbehalt begleichen und gleichzeitig widersprechen. Unberechtigte Abzüge können eine Mietkürzung darstellen – im Extremfall droht eine Kündigung. Ist die Beanstandung berechtigt, muss der Vermieter die Abrechnung korrigieren und zu viel gezahlte Beträge erstatten.

Hinweis

Für Mieter: Senden Sie Ihren Widerspruch immer per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie im Streitfall einen rechtssicheren Nachweis, dass der Widerspruch fristgerecht zugegangen ist.

Für Vermieter: Wird der Abrechnung widersprochen, bleibt Ihnen nur bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (12 Monate) Zeit, diese zu korrigieren (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach ist keine Nachforderung mehr möglich.

Widerspruch Nebenkostenabrechnung: Praxisbeispiele

Einwand des Mieters Erläuterung Empfohlene Reaktion des Vermieters
Verteilerschlüssel sei „unbillig“ Betrifft alle umgelegten Kosten, wenn z.B. Wohnfläche oder Personenanzahl falsch sind. Prüfung des Schlüssels und ggf. rasche Korrektur, um Fristversäumnisse zu vermeiden.
Verweigerung der Vorauszahlung Nur zulässig bei formell unwirksamer Abrechnung – etwa bei fehlenden Pflichtangaben oder falschem Abrechnungszeitraum. Neue, korrekte Abrechnung erstellen und dem Mieter zustellen.
Einzelpositionen werden bestritten Der Mieter zweifelt einzelne Kosten (z.B. Reinigung, Wartung) an. Belege bereitstellen oder Einsicht gewähren. Wenn unbegründet: Zahlung einfordern. Wenn berechtigt: Korrektur anbieten.
Unwesentliche Posten werden kritisiert („Kleinkram“) Oft taktisches Mittel, um Nachzahlung zu verzögern (z.B. gestiegene Putzmittelkosten). Sachlich aufklären, Zahlungsfrist setzen, ggf. weitere Schritte androhen.
Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt Vermieter soll angeblich zu teuer gewirtschaftet haben (z.B. teure Dienstleister). Mieter muss Preisvergleich liefern (BGH VIII ZR 340/10). Ohne Nachweis keine Korrektur nötig.

Sonderfall: Gartenpflege & unwirtschaftliche Kosten

Ein besonders häufiger Grund für einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ist der Posten Gartenpflege – insbesondere, wenn die angesetzten Kosten aus Sicht des Mieters unverhältnismäßig hoch oder ungerecht verteilt sind.

 

Typische Beanstandungen bei der Gartenpflege:

  • Es wurde eine externe Gartenbaufirma beauftragt, obwohl der Garten kaum genutzt oder überhaupt nicht zugänglich ist.
  • Der Garten wurde nur sporadisch gepflegt, doch es erscheinen regelmäßig hohe Rechnungsbeträge.
  • Es kam zu einer Doppelabrechnung, weil die Gartenarbeiten sowohl unter Hausmeisterkosten als auch unter Gartenpflege separat auftauchten.

Solche Fälle betreffen das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dieses verpflichtet Vermieter dazu, nur notwendige und angemessene Kosten auf die Mieter umzulegen. Luxuspflege oder überhöhte Wartungsverträge verstoßen gegen dieses Gebot und können von Mietern angefochten werden.

 

Vermieter sollten Folgendes beachten:

  • Belege wie Rechnungen und Leistungsnachweise müssen vollständig, plausibel und auf Anfrage einsehbar sein.
  • Bei kombinierten Hausmeisterverträgen sollten Leistungsinhalte genau aufgeschlüsselt sein, um Doppelabrechnungen zu vermeiden.
  • Werden überhöhte Kosten geltend gemacht, ist der Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet, solange diese nicht belegt und gerechtfertigt sind.
Hinweis

Für Mieter: Stellen Sie in Ihrem Widerspruch konkret dar, warum die Gartenpflegekosten unverhältnismäßig erscheinen, und fordern Sie Belege oder Verträge zur Einsicht an. Ggf. können Vergleichsangebote oder Fotos helfen, überzogene Positionen glaubhaft zu beanstanden.

Nebenkostenabrechnung: Verjährung für Mieter und Vermieter

Bei Nebenkostenabrechnungen gilt für Mieter und Vermieter eine Verjährungsfrist von drei Jahren – geregelt in § 195 BGB. Diese Frist betrifft sowohl:

  • Nachforderungen des Vermieters (z. B. bei Nachzahlungspflicht des Mieters)
  • Rückzahlungsansprüche des Mieters (z. B. bei zu viel gezahlten Nebenkosten)

 

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Die Frist beginnt nicht sofort mit Zugang der Abrechnung, sondern abhängig vom Anspruch:

  • Für Vermieter: mit Ablauf des Jahres, in dem eine formell korrekte Abrechnung übermittelt wurde.
  • Für Mieter: ab dem Zeitpunkt, an dem ein Rückforderungsanspruch entstanden ist, meist mit Erhalt der Abrechnung.

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Nebenkostenabrechnung: Alles bezahlt, alles paletti? – Nicht immer!

Ein Beispiel, das nicht selten vorkommt: Ein Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung an seinen Mieter gesendet, dieser hat die Nachforderung bezahlt. Beide Parteien halten die Sache für erledigt. Nun erhält der Vermieter unvermutet nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungs- und Zahlungsfrist noch eine Rechnung, die er an seinen Mieter als Umlage und Nachforderung weiterberechnet. Darf er das?

Laut Urteil des Landgerichts Berlin vom 25.11.2005 darf er das, wenn er dem Mieter gegenüber glaubhaft machen kann, dass die Rechnung zur Zeit der Endabrechnung noch nicht vorlag. In jedem Fall gilt, dass eine solche Nachforderung zulässig ist, wenn eine Rechnung verspätet, aber innerhalb der Abrechnungs- und Zahlungsfrist eingetroffen ist.

Ein Hilfsmittel bei der Nebenkostenabrechnung ist eine Vorbehaltsklausel, mit dem Inhalt, dass bei verspätet eintreffenden, umlagefähigen Rechnungen Dritter, diese an den Mieter weiterberechnet werden können.

Folgen des Widerspruchs gegen die Nebenkostenabrechnung

Mieter brauchen keine Nachteile durch den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu erwarten, da er immer zu Gunsten von ihm entschieden wird: Sollte bei der Prüfung eine höhere Nachforderungssummer herauskommen als in der ursprünglichen Abrechnung vom Vermieter gefordert, muss der Mieter nur die niedrigere Forderung begleichen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass bei der zweiten Berechnung der Nebenkosten eine niedrigere Summe herauskommt. Die erste höhere Forderung ist dann hinfällig und der Mieter muss nur die neue, niedrigere Summe zahlen. Für Vermieter ist es deshalb umso wichtiger, bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung genau zu arbeiten.

Muster Widerspruch Nebenkostenabrechnung zum kostenlosen Download

Für Mieter hier das Wichtigste zum Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung auf einen Blick zusammengefasst:

  1. Legen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Eingang der Nebenkostenabrechnung Widerspruch ein.
  2. Widersprechen Sie immer schriftlich, per Einschreiben (mit Rückschein). So können Sie im Falle eines Streits nachweisen, dass der Vermieter den Widerspruch wirklich erhalten hat.
  3. Begründen Sie ihren Widerspruch hinreichend, allgemeine Floskeln oder Behauptungen aufzustellen reicht nicht aus.
  4. Sie brauchen keine Nachteile durch den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu erwarten.

Wie der Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung aussehen kann, können Sie dem folgenden Muster entnehmen:

Gerichtsurteile: Überblick & Relevanz

Vermieter sollten wichtige Entscheidungen kennen, um Fehler zu vermeiden.

  • BGH, Az. VIII ZR 340/10: Der Mieter muss bei Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit konkrete Vergleichskosten benennen.
  • BGH, Az. VIII ZR 118/19: Auch eine pauschale Nebenkostenabrechnung kann gültig sein, wenn Belege vorgelegt werden.
  • BGH, Az. VIII ZR 189/17: Die zwölfmonatige Abrechnungsfrist gilt auch bei formellen Fehlern – spätere Korrekturen sind dann unzulässig.

Praktische Checkliste für Vermieter & Mieter

Checkliste für Vermieter:

  • Abrechnungsfrist von 12 Monaten eingehalten?
  • Abrechnung formal korrekt und nachvollziehbar?
  • Belege vorhanden und bereit zur Einsichtnahme?
  • Umlageschlüssel korrekt angewendet?
  • Auf Einwände schriftlich reagiert?
  • Digitale Dokumentation erfolgt?

Checkliste für Mieter:

  • Abrechnung sorgfältig geprüft?
  • Frist von 12 Monaten für Widerspruch eingehalten?
  • Widerspruch schriftlich und begründet formuliert?
  • Belegeinsicht verlangt (wenn nötig)?
  • Zahlung unter Vorbehalt (bei Unsicherheit)?
  • Kommunikation mit Vermieter dokumentiert?
Hinweis

Beide Seiten sollten ihre Unterlagen sorgfältig aufbewahren – mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB).

Digitalisierung und Softwareempfehlungen für Vermieter

Die Verwaltung von Betriebskosten lässt sich durch digitale Tools erheblich vereinfachen. Moderne Hausverwaltungssoftware hilft, Fehler zu vermeiden und Fristen einzuhalten. Folgende Lösungen haben sich bewährt:

  • Vermietet.de: Automatische Betriebskostenabrechnung, Dokumentenablage, Mietermanagement
  • Immoware24: Besonders für professionelle Verwalter mit vielen Einheiten geeignet
  • WISO Hausverwalter: Ideal für private Kleinvermieter – mit Belegarchiv und Steuerexport
  • Domonda oder Lexoffice: Für digitale Buchhaltung und Belegverwaltung

Vorteile digitaler Verwaltung:

  • Reduziert Fehler und Aufwand
  • Fristenmanagement integriert
  • Transparente Kommunikation mit Mietern
  • Rechtssicher dokumentierte Abrechnungen

Fazit: Klarheit, Fristen und Kommunikation sind entscheidend

Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ist rechtlich zulässig – aber nur unter klar definierten Bedingungen. Für Mieter bedeutet das: Fristen wahren, Einwände konkret begründen und möglichst schriftlich einreichen. Vermieter wiederum sollten professionell reagieren, Abrechnungen sorgfältig prüfen und transparente Belege bereitstellen. Mit digitaler Unterstützung und aktuellem Wissen zur Rechtslage lassen sich Konflikte oft vermeiden – oder zügig und fair lösen.

FAQ: Häufige Fragen zu Widerspruch Nebenkostenabrechnung

Wenn Sie als Mieter nicht einverstanden sind mit der Nebenkostenabrechnung, können Sie bei formellen und inhaltlichen/materiellen Fehlern Widerspruch einlegen. Ein Formeller Fehler kann zum Beispiel das Fehlen ihrer vollständigen Anschrift inklusive genauer Wohnungslage (z. B. 1. Stock, links) sein. Als inhaltlicher/materieller Fehler gilt beispielsweise die Verwendung einer falschen Wohnfläche oder nicht umlagefähiger Positionen.

Um Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung einzulegen, haben Sie als Mieter nach Eingang der Abrechnung zwölf Monate Zeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach können Sie die Abrechnung nicht mehr anfechten.

Der Widerspruch auf eine Nebenkostenabrechnung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Adresse des Mieters, der den Widerspruch schreibt (inkl. Wohnungslage wie z. B. 1. Stock, links)
  • Adresse des Vermieters, an den der Widerspruch geht
  • Datum des Widerspruchs
  • Betreff: exakte Benennung der Nebenkostenabrechnung mit Datum, gegen die widersprochen wird
  • Widerspruchsformulierung
  • Begründung, weshalb und in welchen Positionen die Nebenkostenabrechnung falsch ist
  • Unterschrift
  • Anlagen

Leider ist der Vermieter nicht verpflichtet, auf einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu reagieren. Es gibt somit auch keine Fristen, innerhalb derer der Vermieter reagieren muss. Kommt vom Vermieter keinerlei Rückmeldung, bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit die ganze Angelegenheit im Sande verlaufen zu lassen – nach drei Jahren ist alles verjährt (§ 195 BGB) – oder bei gravierenden Fehlern zu klagen.

Ein Widerruf betrifft den Rücktritt von einem Vertrag – im Mietrecht hier nicht relevant. Ein Widerspruch ist die sachliche Einwendung gegen eine Nebenkostenabrechnung, um deren Korrektur zu erreichen.

Ja, auf Verlangen hat der Mieter Anspruch auf Belegeinsicht oder Kopien (gegen Erstattung der Kopierkosten). Verweigert der Vermieter diese, kann das die Widerspruchsfrist verlängern.

Die Abrechnung kann per Post, Fax oder E-Mail (PDF) verschickt werden. Bei erwarteten Streitigkeiten empfiehlt sich ein gerichtsfester Versand – z. B. per Einschreiben oder persönliche Zustellung mit Zeuge.

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