Haustiere in der Wohnung: Dürfen Vermieter Haustiere verbieten?
Dürfen Vermieter Haustiere verbieten?
Die gute Nachricht für Tierliebhaber: Klauseln im Mietvertrag, die Haustiere verbieten – insbesondere ein generelles Verbot der Haustierhaltung ohne jede Ausnahme – sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12) in der Regel unwirksam. Ein Vermieter darf Haustiere nicht pauschal untersagen, da dies den Mieter unangemessen benachteiligt. Das bedeutet, auch wenn Ihr Mietvertrag Haustiere verboten aufführt, ist diese Klausel höchstwahrscheinlich nicht bindend.
Haustiere in der Mietwohnung: Sind Kleintiere erlaubt?
Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Fische, Wellensittiche – sie alle dürfen in einer Mietwohnung gehalten werden. Denn sie verursachen meistens keine Probleme in der Wohnung.
Es gibt allerdings auch bei Kleintieren Ausnahmen. Es gibt Gerichte, die bereits ein Haltungsverbot für Ratten verhängt haben, weil sich manche Menschen vor den Tieren ekeln. Auch Frettchen wurden schon von Richtern verboten, weil sie stinken und die Wohnung verschmutzen können. Auch Ziervögel sind nicht grundsätzlich erlaubt, da Sittiche und Papageien sehr laut sind. Ihre laute Klangkulisse während der Ruhezeiten kann die Nachbarn stören.
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Sind Katzen und Hunde in der Mietwohnung erlaubt?
Anders verhält es sich bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen. Für deren Haltung ist in den meisten Fällen eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Doch darf ein Vermieter Haustiere verbieten wie Hunde und Katzen einfach so? Nein. Der Vermieter muss eine sogenannte Interessenabwägung vornehmen. Das bedeutet, er muss die Interessen des Mieters, ein Haustier zu halten, gegen die eigenen Interessen und die Interessen der anderen Mieter (z.B. Lärm, Geruch, Allergien, Schäden) abwägen.
Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind unter anderem:
- Art, Größe und Anzahl des Tieres
- Größe der Wohnung und des gesamten Wohngebäudes
- Lage der Wohnung (z.B. Erdgeschoss mit Garten)
- Mögliche Belästigungen für andere Hausbewohner
- Bestehende Allergien im Haus
| Gut zu wissen | Wenn eine Hunderasse als gefährlich eingestuft wird, spricht man hier von Listenhunden. Im Volksmund wird er auch Kampfhund genannt. Bei solchen Rassen kann es schwierig werden, das Einverständnis des Vermieters für die Haltung zu bekommen. |
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Exotisch oder gefährlich: Muss der Vermieter besondere Tiere akzeptieren?
Nein, muss er nicht. Vogelspinnen, Reptilien, Gift- oder Würgeschlangen brauchen die Einverständniserklärung des Vermieters. Werden sie ohne Rücksprache einfach in die Wohnung geholt, darf der Vermieter den Mieter anmahnen. Bringt dieser das Tier nicht weg, hat der Vermieter das Recht ihm zu kündigen (§ 543 BGB). Halter von solch exotischen Haustieren benötigen ohnehin zusätzlich eine Halteerlaubnis nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.
| Ausnahme: | Ausnahmen bestätigen die Regel: So darf beispielsweise eine Kornnatter ohne das Einverständnis des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie zu den ungefährlichen Schlangen zählt. |
Haustierhaltung im Mietvertrag: Was steht drin?
Mietverträge können verschiedene Formulierungen zur Tierhaltung enthalten, die nicht alle gleichwertig sind.
| Formulierung im Mietvertrag | Bedeutung / Wirksamkeit | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Pauschales Verbot („Jegliche Tierhaltung verboten“) | Unwirksam – benachteiligt Mieter unangemessen, da auch Kleintiere betroffen sind. | Mieter dürfen Kleintiere (Hamster, Zierfische etc.) immer halten. |
| Erlaubnisvorbehalt („Tierhaltung nur mit Genehmigung des Vermieters“) | Wirksam, aber Vermieter darf Genehmigung nicht willkürlich verweigern. | Abwägung der Interessen notwendig (Größe des Tiers, Hausgemeinschaft, Lärm etc.). |
| Konkrete Verbote bestimmter Tierarten (z. B. Wildtiere, Giftschlangen) | Kann wirksam sein, wenn sachlich begründet (Gefahr, Größe, Störungen). | Einzelprüfung im Streitfall notwendig; Auflagen für Listenhunde beachten. |
| Regelungen in der Hausordnung | Wirksam nur, wenn Hausordnung Teil des Mietvertrags ist und BGH-Grundsätze eingehalten werden. | Generelle Verbote auch hier unwirksam; differenzierte Regelungen möglich. |
Es ist immer ratsam, den eigenen Mietvertrag genau zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, wenn die Klauseln zur Tierhaltung unklar erscheinen oder Sie beabsichtigen, ein Tier anzuschaffen.
Das Tier muss weg: Darf ein Vermieter nachträglich ein Haustier verbieten?
Was, wenn der Vermieter Haustiere verbietet oder die Genehmigung nachträglich widerruft, obwohl er den Hund anfangs erlaubt hat? Ein Vermieter verbietet Hund nachträglich nur in Ausnahmefällen. Eine bereits erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung kann der Vermieter nur widerrufen, wenn triftige Gründe vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Tier andere Mieter erheblich stört (z.B. durch anhaltendes Bellen), aggressives Verhalten zeigt oder wiederholt Schäden verursacht. Auch hier muss der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und dem Mieter die Möglichkeit zur Abhilfe geben. Wird das Tier vom Mieter nicht aus der Wohnung entfernt, darf er ihm sogar kündigen.
Wie schnell das Tier dann aus der Wohnung muss, hängt von der Situation ab. Meistens wird dem Mieter eine Frist von etwa zwei Wochen eingeräumt. Ist das Tier für die anderen Bewohner zu gefährlich, muss es möglicherweise aber auch sofort weg.
Tierhaltung in der Mietwohnung: Wie viele Tiere sind erlaubt?
Wer einen Hund oder Katzen bei sich einziehen lassen will, muss auch über genügend Platz verfügen. Die Haltung von zwei Golden Retriever in einer Etagenwohnung von 50 Quadratmetern wäre nicht vertragsgemäß und im Übrigen auch nicht zumutbar für die Vierbeiner. Auch zahlreiche Katzen würden bei so einer Wohnungsgröße nicht nach den Tierschutzrichtlinien leben. Außerdem dürfte der Vermieter anzweifeln, dass seine vermietete Wohnung bei so vielen Tieren nicht Schaden nimmt.
Anders sieht es bei Kleintieren aus. So darf ein Mieter mehr als zwei Ziervögel in der Wohnung halten, auch zwei Kaninchen oder mehrere Hamster oder Fische sind erlaubt. Diese Kleintierhaltung gehört rechtlich gesehen zur „normalen“ Wohnnutzung. Wenn allerdings zu viele Tiere zusammenkommen, wird es kompliziert. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Mietsache oder von Mitbewohnern führen.
Mini-Hunde sind dagegen wie Kleintiere zu behandeln. So dürfen Hunde wie ein Yorkshire-Terrier oder ein Malteser auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Es wird davon ausgegangen, dass sie keine Probleme bereiten und die normale Wohnungsnutzung nicht gefährdet ist.
Wie man eine Wohnung mit einem Hund stressfrei mietet, finden Sie in unserem Artikel Wohnung mieten mit Hund: So vermeiden Sie Stress mit dem Vermieter
Pflichten des Mieters bei Haustierhaltung
- Schäden vermeiden und haften: Die Wohnung darf nicht beschädigt werden; für Schäden haftet der Mieter.
- Rücksicht nehmen: Keine Belästigungen oder Gefährdungen für Nachbarn durch Lärm oder Geruch.
- Sauberkeit sicherstellen: Gemeinschaftsflächen sauber halten und Tierkot entfernen.
- Genehmigungen einholen: Hunde und Katzen meist nur mit Zustimmung des Vermieters halten.
- Behördliche Auflagen beachten: Impfpflicht, Leinenpflicht, Maulkorbpflicht oder Auflagen für Listenhunde einhalten.
- Keine Überbelegung: Zu viele Tiere in der Wohnung sind nicht erlaubt.
- Entfernung bei Störungen: Bei erheblichen Störungen kann der Vermieter die Entfernung des Tieres verlangen.
Versicherungen und Haftung: Eine wichtige Absicherung
Unabhängig von der Erlaubnis des Vermieters sollten sich Tierhalter der Verantwortung bewusst sein, die mit einem Haustier einhergeht.
- Tierhalterhaftpflichtversicherung: Für Hunde ist diese Versicherung in vielen Bundesländern (wie z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) sogar gesetzlich Pflicht. Aber auch in Bundesländern ohne Pflicht ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Sie deckt Schäden ab, die Ihr Tier Dritten zufügt – seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Fazit: Darf ein Vermieter Haustiere verbieten?
Die Frage, ob Mieter Haustiere halten dürfen, ist oft komplex. Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag ist meist unwirksam, da es Mieter unangemessen benachteiligt. Das gilt auch, wenn der Vermieter Haustiere nachträglich verbieten möchte. Obwohl ein pauschales Verbot unwirksam ist, bleibt die Haustierhaltung im Mietvertrag eine Frage der Abwägung. Bei Unklarheiten oder Konflikten ist es ratsam, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen oder sich rechtlichen Rat einzuholen.
FAQ: Haustiere in der Mietwohnung – Rechte und Pflichten für Mieter
Nein, ein pauschales Verbot aller Haustiere im Mietvertrag ist unwirksam. Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Fische dürfen immer gehalten werden. Für größere Tiere wie Hunde oder Katzen darf der Vermieter aber eine Zustimmung verlangen.
In der Regel ja. Viele Mietverträge enthalten einen Erlaubnisvorbehalt. Der Vermieter muss dabei eine Interessenabwägung treffen und kann die Haltung nicht ohne triftige Gründe verweigern (z. B. Lärm, Allergien anderer Mieter).
Nein. Kleintiere, die keine Störungen verursachen, dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Dazu zählen beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Aquarienfische.
Der Vermieter kann verlangen, dass das Tier wieder abgeschafft wird. Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung und bei wiederholten Verstößen sogar eine Kündigung.
Ja, wenn es sich um Tiere handelt, die typischerweise eine Gefahr darstellen oder erheblichen Lärm oder Gerüche verursachen (z. B. Giftschlangen, exotische Tiere, Kampfhunde). Hier ist aber eine Einzelfallprüfung notwendig.
Dann muss eine Abwägung der Interessen erfolgen. Wenn das Tier nachweislich stört (z. B. Dauerbellen, Schäden im Hausflur), kann der Vermieter die Haltung untersagen oder Auflagen erteilen.
Ja, aber nur wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist. Ein pauschales Verbot in der Hausordnung allein ist nicht wirksam.
- Mietvertrag und Hausordnung prüfen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag und die beigefügte Hausordnung immer sehr genau, bevor Sie einziehen oder ein Haustier anschaffen.
- Mit dem Vermieter kommunizieren: Wenn Sie unsicher sind oder ein Haustier anschaffen möchten, sprechen Sie immer vorher mit Ihrem Vermieter und holen Sie sich die Erlaubnis schriftlich ein. Das beugt späteren Streitigkeiten vor.
- Verantwortungsvoller Tierhalter sein: Das Einhalten der Regeln, die Rücksichtnahme auf die Nachbarn und die gute Erziehung Ihres Haustieres sind der Schlüssel, um Probleme zu vermeiden.
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