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Wohnung mieten mit Hund: So vermeiden Sie Stress mit dem Vermieter

Inhaltsverzeichnis

Wie viel Platz braucht ein Hund?

Stadt oder Land, Wohnung oder Haus? Genau wie wir Menschen haben auch Hunde ihre Bedürfnisse. Grundsätzlich ist es natürlich überall möglich, mit einem Vierbeiner zusammenzuleben. Aber manche Rassen brauchen doch etwas mehr Platz, tun sich schwerer mit dem Treppensteigen oder bedürfen eher einem Auslauf im Garten. Grundriss, Lage und Umfeld sind also nicht ganz unerheblich, wenn ein Hund bei Ihnen einziehen soll. Größere Fellnasen haben andere Ansprüche als kleinere und ältere andere als jüngere.

Leben Sie in einer Erdgeschosswohnung, in der alles auf einer Ebene ist, ist das von Vorteil, weil Ihr Hund keine Treppen steigen muss. Gerade im Welpenalter sind Wohnungen im Erdgeschoss eine große Erleichterung. Anderenfalls heißt es Tragen. Ein paar Stufen ab und zu schaden dem Hundebaby zwar nicht, aber die Verletzungsgefahr durch Abrutschen ist groß.

Auch für große Hunderassen können Treppenstufen zum Problem werden. Sie neigen eher zu Gelenkproblemen, wenn sie regelmäßig Stufen erklimmen sollen. Und tragen lassen sie sich allein wegen der Größe und des Gewichts auch nicht mehr. Gerade Jagdhunde, Gebrauchshunde sowie große Hunde über 20 Kilogramm sind eher ungeeignet, wenn Sie in einer oberen Etage leben. Denn schlimmstenfalls müssen Sie sie nach oben tragen. Auch bei anderen Rassen wird das Treppensteigen aufgrund ihrer speziellen Anatomie schwierig, beispielsweise bei Dackeln, Französischen Bulldoggen, Pekinesen und Basset Hounds.

Ausgewachsene mittelgroße und kleine Hunde dürfen hingegen das Treppenhaus erklimmen. Wohnen Sie allerdings im fünften Stock ohne Fahrstuhl, kann es auch für diese Fellnasen auf Dauer beschwerlich sein.

Hund in der Wohnung: Diese fünf Kriterien sollten Sie beachten

Wenn Sie auf Suche nach einer Mietwohnung für sich und Ihren Hund sind, sollten Sie diese Dinge im Blick haben:

  • Wohnfläche: Je nach Rasse wird der Vierbeiner mehr oder weniger Platz brauchen. Die Größe der Wohnung sollte also zur Größe des Hundes passen. Während ein Chihuahua auch in einem kleinen Apartment gut aufgehoben ist, wird es für einen Schäferhund dort eher eng.
  • Etage: Ideal ist natürlich immer eine Wohnung im Erdgeschoss – bestenfalls mit Zugang zum Garten. Besonders älteren Hunden fällt das Treppensteigen oft schwer. Ein Aufzug im Haus könnte eine gute Alternative sein.
  • Garten oder Balkon: Ein Garten als Auslauf oder ein Balkon zum Sonnen bietet Hunden die Gelegenheit an der frischen Luft zu entspannen. Hier sollten Sie allerdings darauf achten, dass alle Lücken und Löcher verschlossen sind und Ihr kleiner Vierbeiner nicht ausbüxen kann. Auch eine ordentliche Abtrennung zum Nachbarn baut Streit vor.
  • Wohnumfeld: Sind Grünflächen und Parks in unmittelbarer Nähe? Gerade bei Hunden, die in Wohnungen leben, die keinen Garten haben, sind diese Auslaufmöglichkeiten sehr wichtig. Hunde sollten sich täglich im Grünen austoben können, damit sie ihre angestaute Energie nicht an Ihrer Wohnungseinrichtung auslassen.
  • Andere Tiere: Wie viele Tiere leben in Ihrem Mietshaus? Wie viele Hunde, wie viele Katzen gibt es? Schauen Sie, dass es mit anderen Tieren nicht zu Problemen kommt und sich später Anwohner über ständiges Bellen oder gegenseitiges Jagen beschweren.

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Hund in der Wohnung: Muss der Vermieter einwilligen?

Soll ein Hund in eine Mietwohnung mit einziehen, hat der Vermieter auf jeden Fall ein Wörtchen mitzureden. Vor dem Einzug eines Hundes muss er sein schriftliches Einverständnis dazu geben. In der Regel enthalten Mietverträge aber einen Absatz über Tierhaltung. Diesen sollten Sie prüfen, bevor Sie sich für eine Wohnung entscheiden und später ein Hund mit einziehen soll. Sind Sie bereits Hundebesitzer, werden Sie die Klausel bereits kennen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Haben Sie eine Wohnung entdeckt, die Ihnen gefällt? Dann sollten Sie beim Vermieter direkt nachfragen, ob Hunde in er Wohnung gestattet sind. Er darf seine Entscheidung aufgrund von Rasse und Verhalten eines Hundes oder anhand der gegebenen Wohnsituation in einem Mietshaus treffen. Manche Vermieter bevorzugen kleine bis mittelgroße Hunde, andere empfinden große Hunde als ruhiger. Für Jagdhunde sind kleinere Appartements eher nicht geeignet, weil ihr Bewegungsdrang groß ist.

Der Vermieter darf Informationen bei Ihnen einholen und sich nach Alter und Größe des Hundes, der Rasse und deren Eigenschaften erkundigen. Auch sollten Sie ihm keine zurückliegenden Haltungsprobleme vorenthalten und ihm mitteilen, ob eine Kastration erfolgt ist oder nicht. Danach trifft der Vermieter eine Einzelfallentscheidung.

Natürlich gibt es Ausnahmen, bei denen die Hundehaltung nicht verboten werden darf. Für kleine, stubenreine Hunde brauchen Sie meistens keine Genehmigung für die Haltung in der Wohnung. Wenn die Hundehaltung in Wohnungen mit Gartengrundstück oder in gemieteten Einfamilienhäusern untersagt ist, bedarf es ebenfalls triftiger Gründe.

Ist der Vermieter mit einem Hund einverstanden, sollten Sie die Absprache im Mietvertrag schriftlich fixieren. Steht im Vertrag einer Mietimmobilie bereits drin, dass Tierhaltung erlaubt ist, müssen Sie sich nicht zusätzlich eine Genehmigung vom Vermieter einholen, wenn Sie sich später einen Hund dazu holen.

Ist ein generelles Tierverbot im Mietvertrag notiert, ist das rechtlich betrachtet gut für Sie. Als Wohnungsmieter sind Sie damit unangemessen benachteiligt. Das heißt, die Klausel ist unwirksam und ein Hund darf einziehen. Steht im Mietvertrag gar nichts über Tierhaltung, dürfen Sie ebenfalls einen Hund halten. Des lieben Friedens willen sollten Sie sich trotzdem mit dem Vermieter besprechen, damit es nicht hinterher zu Streitigkeiten kommt. Viele Vermieter haben aber ohnehin eine Klausel im Vertrag, dass für die Tierhaltung eine Genehmigung eingeholt werden muss.

Wann darf der Vermieter wegen Haustierhaltung kündigen?

Das Kündigen eines Mietvertrags ist dann erlaubt, wenn ein bestimmungsmäßiger Gebrauch der Wohnimmobilie durch die Tierhaltung nicht mehr gegeben ist, bestimmte Tiere unerlaubt gehalten werden, wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird oder wenn es zu Beschwerden über die Tierhaltung kommt.

Wenn beispielsweise die Anzahl der Tiere für die gegebene Wohnfläche nicht akzeptabel ist oder die Haltung in eine Zucht ausufert, liegt ein bestimmungsmäßiger Gebrauch der Wohnung nicht mehr vor. Auch wenn der Vermieter die Haltung von Hunden in der Wohnung untersagt hat und Sie trotzdem einen Hund aufnehmen, darf er den Vertrag anfechten, Sie anmahnen und schließlich auch kündigen.

Sollten sich Nachbarn über permanentes Bellen oder eine andere Belästigung (Hundekot auf der Nachbarwiese, strenge Gerüche und Tierhaare…) wiederholt beschweren, so darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen oder auch eine erteilte Einwilligung zurückziehen. Auch eine tierquälerische Haltung kann ein Kündigungsgrund sein.

Welche Rechte haben Mieter mit Hunden?

Ein Mieter hat man immer das Recht, Kleintiere zu halten. Diese dürfen nicht verboten werden, da sie die bestimmungsmäßige Nutzung der Wohnung nicht einschränken. Kleintiere sind beispielsweise Wellensittiche, Meerschweinchen, Kaninchen oder auch Zierfische.

Auch einen Blindenhund oder einen Hund, der aus therapeutischen Gründen bei einem Mieter lebt und über entsprechende Bescheinigungen oder Ausbildungsnachweise verfügt, darf der Vermieter nicht verbieten.

Bei Katzen und Hunden ist es meistens empfehlenswert, die schriftliche Einwilligung des Vermieters einzuholen.

Hund im Haus: Wie steht es mit den Nachbarn?

Bellende Hunde beißen nicht? Aber sie können stören, vor allem Nachbarn, mit denen Sie Tür an Tür wohnen. Erst recht, wenn die Mietwohnungen ohnehin sehr hellhörig sind. Bei der Wahl Ihres Vierbeiners sollten Sie daher bestimmte Hunderassen bevorzugen, denn manche neigen zum Bellen, andere eher weniger.

Basenjis können beispielsweise rein anatomisch nicht bellen, sie geben eher jodelnde Geräusche von sich. Diese Hunde sind von Natur aus sehr ruhig und eignen sich daher auch gut in kleinen oder höher gelegenen Wohnungen. Wenig bellen tun außerdem: Whippets, Barsois, Cavalier King Charles Spaniel, Golden und Labrador Retriever, Akita Inu und Französische Bulldoggen.

Dagegen sind Terrier meistens echte Kläffer. Hierzu zählen: Yorkshire Terrier, Cairn Terrier und West Highland White Terrier. Auch bei den Rassen Dobermann, Zwergschnauzer, Zwerg- und Toypudel sowie Chihuahua und Pekinese besteht das Risiko, dass sie die Nachbarschaft zusammenbellen. Selbst bei guter Erziehung werden sie tendenziell mehr kläffen als andere Hunderassen.

Hund in der Wohnung: Wo lauern Gefahren?

Treppen sind für einige Hunderassen eine echte Herausforderung. Besonders Marmortreppen oder steile Aufgänge können zum Problem für Welpen oder größere Hunde werden. Daher sollten Sie Treppen vorsichtshalber mit Welpengittern absichern und grundsätzlich Hunde eher im Erdgeschoss halten.

Und obwohl viel Platz in einem Heim grundsätzlich gut ist – es lauern auch viele Gefahrenquellen. Je mehr Zimmer, desto mehr müssen Sie insbesondere bei einem Welpen darauf achten, die Räume hundegerecht zu sichern. Kleinteile, die verschluckt werden können, giftige Pflanzen in Haus und Garten, Kabel und vieles mehr sollten Sie vor Welpen möglichst in Sicherheit bringen.

Mehr zum Thema Haustiere in der Wohnung finden Sie in unserem Artikel Haustiere in der Wohnung: Welche Rechte haben Mieter?

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