Makleralleinauftrag: Vorteile, Pflichten und Unterschiede zum qualifizierten Makleralleinauftrag

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Aktualisiert: 29.04.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Der Makleralleinauftrag ist ein exklusiver Maklervertrag, bei dem nur ein Makler mit dem Verkauf beauftragt wird.
  • Der Eigentümer darf während der Laufzeit keinen weiteren Makler einschalten, hat aber beim einfachen Alleinauftrag weiterhin das Recht auf Eigenverkauf.
  • Beim qualifizierten Makleralleinauftrag ist auch der Eigenverkauf ausgeschlossen.
  • Ein Alleinauftrag sorgt für höhere Motivation und intensivere Vermarktung, da der Makler exklusiv beauftragt ist.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt meist 3 bis 6 Monate und ist zeitlich begrenzt.
  • Vorteile sind ein klarer Ansprechpartner, bessere Vermarktung und oft höhere Verkaufserlöse.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Ein Makleralleinauftrag ist ein exklusiver Maklervertrag zwischen einem Eigentümer und einem Immobilienmakler. Der Eigentümer beauftragt dabei nur einen einzigen Makler mit der Vermarktung und dem Verkauf seiner Immobilie. Im Unterschied zum einfachen Maklerauftrag ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, parallel weitere Makler einzuschalten – ein Verstoß kann vertraglich geregelte Konsequenzen (z. B. Vertragsstrafe) nach sich ziehen.

Gleichzeitig bleibt der Makler flexibel: Über eine sogenannte Unterbeauftragung kann er weitere Vertriebspartner einbinden, um Reichweite und Verkaufschancen zu erhöhen. Für Eigentümer bedeutet das eine professionelle, gebündelte Vermarktung aus einer Hand.

Der Makleralleinauftrag ist in der Regel zeitlich befristet und klar schriftlich geregelt. Der Makler trägt zunächst das Vermarktungsrisiko und investiert in Exposé, Werbung und Besichtigungen – eine Provision erhält er meist erst im Erfolgsfall, also beim tatsächlichen Verkauf der Immobilie.

Welche Arten des Makleralleinauftrags gibt es?

Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Makleralleinauftrags:

  • Makleralleinauftrag:
    Beim Makleralleinauftrag wird gemäß des Maklervertrags nur ein Makler für die Vermarktung und den Verkauf der Immobilie beauftragt. Der Auftraggeber, also der Verkäufer, verzichtet hiermit auf sein Recht, andere Makler für die Vermarktung und den Verkauf der Immobilie zu engagieren. Er ist jedoch dazu berechtigt die Immobilie selbstständig, ohne Makler, zu verkaufen. Erfolgt der Verkauf über den Auftraggeber ohne Einwirken des Maklers erhält der Makler keine Maklerprovision.

     

  • Qualifizierter/Erweiterter Makleralleinauftrag:
    Genau wie beim Makleralleinauftrag wird beim qualifizierten Makleralleinauftrag nur ein Makler für die Vermarktung und den Verkauf der Immobilie beauftragt. Auch hier verzichtet der Auftraggeber auf sein Recht, weitere Makler hinzuzuziehen. Im Gegensatz zum Makleralleinauftrag ist der Auftraggeber jedoch nicht dazu berechtigt die Immobilie selbständig und ohne Makler zu verkaufen. Sollten sich Interessenten direkt beim Verkäufer melden, muss er diese laut Verweisungsklausel an den Makler verweisen. Qualifizierte Makleralleinaufträge werden seltener für den Verkauf einzelner Wohnungen und Häuser und häufiger für die Vermarktung und den Verkauf von Großprojekten genutzt.

 

Makleralleinauftrag vs. qualifizierter Makleralleinauftrag

Merkmal Makleralleinauftrag Qualifizierter Makleralleinauftrag
Anzahl Makler Nur ein Makler beauftragt Nur ein Makler beauftragt
Weitere Makler zulässig Nein Nein
Eigenverkauf durch Eigentümer Ja, erlaubt Nein, ausgeschlossen
Provision bei Eigenverkauf Keine Provision für Makler Provision trotzdem möglich
Umgang mit Interessenten Eigentümer darf selbst verhandeln Interessenten müssen an Makler weitergeleitet werden
Verweisungspflicht Nein Ja (Verweisungsklausel)
Einsatzbereich Häufig bei privaten Verkäufen Häufig bei größeren Projekten
Hinweis

Neben dem Makleralleinauftrag gibt es noch weitere Verträge, wie beispielsweise den einfachen Maklerauftrag oder den Suchauftrag. Welcher Maklervertrag der optimale ist, erfahren Sie hier: Der optimale Maklervertrag

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Vor- und Nachteile eines Makleralleinauftrags

Der Makleralleinauftrag besitzt viele Vorteile gegenüber einem allgemeinen Maklerauftrag:

 

Vorteile:

 

Nachteile:

  • Nur ein Ansprechpartner → klare Kommunikation
  • Zeitsparend, da keine Abstimmung mit mehreren Maklern nötig
  • Höhere Motivation des Maklers durch Exklusivität
  • Oft bessere Vermarktung (z. B. professionelle Präsentation)
  • Höhere Verkaufschancen durch gezielten Einsatz
  • Kosten transparent und planbar
  • Vertraglich gebunden (oft mehrere Monate Laufzeit)
  • Weniger Flexibilität bei Unzufriedenheit mit dem Makler
  • Teilweise Kosten/Aufwandsentschädigung, auch ohne Verkauf möglich

Inhalte eines Maklervertrags

Ein Maklervertrag – unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen Maklerauftrag oder einen Makleralleinauftrag handelt – regelt die Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Immobilienmakler. Damit beide Seiten rechtlich abgesichert sind, sollten die wichtigsten Vertragsbestandteile schriftlich festgehalten werden.

  • Laufzeit & Kündigung
    • feste Vertragsdauer (z. B. 3–6 Monate oder länger)
    • Regelungen zur Kündigung
  • Maklerprovision
    • Höhe der Courtage (prozentual vom Kaufpreis)
    • Zeitpunkt der Fälligkeit (meist nach Kaufvertragsabschluss)
    • wer die Provision zahlt (Käufer, Verkäufer oder geteilt)
  • Leistungsumfang des Maklers
    • Erstellung eines Exposés
    • Vermarktung auf Portalen und in Netzwerken
    • Durchführung von Besichtigungen
    • Verhandlungsbegleitung bis zum Notartermin
  • Exklusivität
    • Ausschluss weiterer Makler während der Vertragslaufzeit
  • Verweisungsklausel (bei qualifizierten Verträgen)
    • Pflicht zur Weiterleitung von Interessenten an den Makler
    • keine eigenständigen Verkaufsabschlüsse

Kann ein Makleralleinauftrag gekündigt werden?

Ein Makleralleinauftrag ist in der Regel zeitlich befristet und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, etwa wenn der Makler seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt oder wesentliche Voraussetzungen (z. B. Gewerbeerlaubnis) fehlen. Unter bestimmten Bedingungen besteht zudem ein Widerrufsrecht – etwa bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften zwischen Privatperson und Makler. Dieses gilt jedoch nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist der Maklervertrag unbefristet, kann er in der Regel ordentlich und schriftlich gekündigt werden.

Makleralleinauftrag: Kann die Immobilie selbstständig verkauft werden?

Die Grundeigenschaft eines Makleralleinauftrags liegt darin, dass es dem Auftraggeber verboten ist, weitere Immobilienmakler parallel zu beauftragen. Der Eigenverkauf bleibt jedoch erlaubt – im Gegensatz zum qualifizierten Makleralleinauftrag.

Das bedeutet konkret: Findet der Eigentümer selbst einen Käufer, etwa über private Kontakte, Empfehlungen oder eigene Anzeigen, kann er die Immobilie ohne Maklerprovision verkaufen, sofern der Makler nicht ursächlich an der Vermittlung beteiligt war.

Wichtig ist dabei die sogenannte Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers:
Hat der Makler den Käufer bereits nachweislich auf die Immobilie aufmerksam gemacht oder den Kontakt hergestellt, kann dennoch ein Provisionsanspruch entstehen – auch wenn der Verkauf später direkt zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt wird.

Hinweis

Dokumentieren Sie genau, über welchen Weg ein Interessent auf Ihre Immobilie aufmerksam geworden ist. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten über die Provision.

FAQ - Makleralleinauftrag

Ein Maklerauftrag ist eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Makler, in der der Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie beauftragt wird.

Es gibt drei gängige Formen:

  • einfacher Maklerauftrag
  • Makleralleinauftrag
  • qualifizierter Makleralleinauftrag

Beim Makleralleinauftrag darf nur ein Makler die Immobilie vermarkten. Der Eigentümer kann jedoch weiterhin selbst einen Käufer finden.

Hier übernimmt ausschließlich der Makler den Verkauf. Der Eigentümer verpflichtet sich, Interessenten an den Makler weiterzuleiten und nicht selbst zu verkaufen.

Der Makler ist verpflichtet, sich aktiv um den Verkauf zu kümmern – z. B. durch Exposés, Vermarktung, Besichtigungen und Interessentenbetreuung

Der Begriff wird oft synonym für den Makleralleinauftrag verwendet und beschreibt die exklusive Beauftragung eines Maklers.

Vor allem dann, wenn Sie den Verkauf vollständig in professionelle Hände geben möchten und Wert auf eine klare Vermarktungsstrategie legen.

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