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Makleralleinauftrag: Alles Wissenswerte auf einen Blick

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag handelt es sich um einen Maklervertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall ein Makler. Beim Auftraggeber handelt es sich meist um eine Person, die eine Immobilie verkaufen möchte. Im Gegensatz zu anderen Maklerverträgen ist es dem Auftraggeber beim Makleralleinauftrag untersagt, neben dem Auftragnehmer noch weitere Makler mit der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Bei einem Verstoß dieser Regelung kommt auf den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu. Dies und noch weitere Regelungen werden schriftlich in dem Maklervertrag festgehalten.

Obwohl es dem Auftragnehmer untersagt ist andere Makler zu beauftragen, kann mithilfe einer Unterbeauftragung geregelt werden, dass der Auftragnehmer einen Kollegen hinzuziehen kann. Dies ist von Vorteil, um die Vermarktung und den Verkauf einer Immobilie zu beschleunigen.

Beim Makleralleinauftrag handelt es sich meist um einen zeitlich befristeten Vertrag. Der Auftragnehmer, also der Makler, handelt zu Beginn auf eigene Kosten. Erst bei einem Verkauf der Immobilie erhält er eine Maklerprovision.

Welche Arten des Makleralleinauftrags gibt es?

Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Makleralleinauftrags:

  • Makleralleinauftrag:
    Beim Makleralleinauftrag wird gemäß des Maklervertrags nur ein Makler für die Vermarktung und den Verkauf der Immobilie beauftragt. Der Auftraggeber, also der Verkäufer, verzichtet hiermit auf sein Recht, andere Makler für die Vermarktung und den Verkauf der Immobilie zu engagieren. Er ist jedoch dazu berechtigt die Immobilie selbstständig, ohne Makler, zu verkaufen. Erfolgt der Verkauf über den Auftraggeber ohne Einwirken des Maklers erhält der Makler keine Maklerprovision.
  • Qualifizierter/Erweiterter Makleralleinauftrag:
    Genau wie beim Makleralleinauftrag wird beim qualifizierten Makleralleinauftrag nur ein Makler für die Vermarktung und den Verkauf der Immobilie beauftragt. Auch hier verzichtet der Auftraggeber auf sein Recht, weitere Makler hinzuzuziehen. Im Gegensatz zum Makleralleinauftrag ist der Auftraggeber jedoch nicht dazu berechtigt die Immobilie selbständig und ohne Makler zu verkaufen. Sollten sich Interessenten direkt beim Verkäufer melden, muss er diese laut Verweisungsklausel an den Makler verweisen. Qualifizierte Makleralleinaufträge werden seltener für den Verkauf einzelner Wohnungen und Häuser und häufiger für die Vermarktung und den Verkauf von Großprojekten genutzt.

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Welche Maklerverträge gibt es noch?

Neben dem Makleralleinauftrag gibt es noch weitere Verträge, wie beispielsweise den einfachen Maklerauftrag oder den Suchauftrag. Welcher Maklervertrag der optimale ist, erfahren Sie hier: Der optimale Maklervertrag

Vor- und Nachteile eines Makleralleinauftrags

Der Makleralleinauftrag besitzt viele Vorteile gegenüber einem allgemeinen Maklerauftrag:

  • Dadurch, dass der Auftraggeber nur einen Makler beauftragt, verläuft die Vermarktung und der Verkauf übersichtlicher als bei einem Auftrag mehrerer Makler. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Auftraggeber nur einen Ansprechpartner hat. Dieser Ansprechpartner kann dem Auftraggeber gesammelt sämtliche relevanten Informationen vorweisen.
  • Der Makleralleinauftrag ist besonders zeitsparend, da der Auftraggeber nur einen Ansprechpartner hat. So muss er nicht bei mehreren Maklern die notwendigen Informationen einholen, was viele Telefonate und somit auch Zeit spart.
  • Der beauftragte Makler besitzt meist eine höhere Motivation, da er weiß, dass er der einzige Verantwortliche für die Vermarktung und den Verkauf dieser Immobilie ist. Bei einem allgemeinen Maklerauftrag nutzen Makler im Gegensatz zum Makleralleinauftrag häufig nicht ihr vollständiges Fachwissen, um die Immobilie zu verkaufen. Der Grund: Es könnte sein, dass die Immobilie trotz Bemühungen von einem anderen Makler verkauft wird.
  • Durch die höhere Motivation des Maklers erfolgt die Vermarktung häufig umfangreicher als bei einem allgemeinen Maklerauftrag. Makler sind gewillter aufwändige Verfahren, wie 360-Grad-Videos oder Home Staging zu nutzen. Beim Home Staging handelt es sich um das Inszenieren einer Immobilie. Mehr darüber erfahren Sie hier: Was ist und was kann Home Staging?
  • Mit einem Makleralleinauftrag ist die Chance auf Erfolg höher. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Makler zuerst auf eigene Kosten handelt und erst bei erfolgreichem Verkauf eine Maklerprovision erhält.
  • Die Kosten bei einem Makleralleinauftrag sind gut abschätzbar, da nur ein Makler mit einem Vertrag engagiert wird.

Für den Auftraggeber ergeben sich demnach viele Vorteile aus dem Makleralleinauftrag. Doch auch der Makler profitiert von verschiedenen Vorteilen. So erhält er bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag beispielsweise auch dann die Maklerprovision, wenn der Kontakt zum Käufer durch den Verkäufer hergestellt wurde.

Doch der Makleralleinauftrag bringt nicht nur Vor- sondern auch Nachteile mit sich:

  • Makleralleinaufträge besitzen meist eine festgelegte Laufzeit. Diese beträgt häufig sechs Monate. Wird in diesem Zeitraum die Immobilie nicht verkauft, endet der Makleralleinauftrag trotzdem.
  • Sollte es dazu kommen, dass es in der festgelegten Zeit nicht zu einem Immobilienverkauf kommt, hat der Makler Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Hierbei kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber bestimmte Kosten in Rechnung stellen, für die der Auftraggeber anschließend aufkommen muss.

Kann ein Makleralleinauftrag gekündigt werden?

Da bei Makleralleinaufträgen im Vertrag meist eine genaue Laufzeit festgehalten wird, endet der Vertrag nach dieser vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn der Auftraggeber sich auf sein außerordentliches Kündigungsrecht bezieht. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber, in diesem Fall der Immobilienverkäufer, einen triftigen Grund für die Kündigung vorlegen muss. Dieser könnte beispielsweise sein, dass der Makler seine vertraglichen Pflichten mehrfach nicht eingehalten hat oder über keine Gewerbezulassung verfügt.

Seit 2014 gelten für Makleralleinaufträge verschiedene Widerrufsbedingungen gemäß der europäischen Verbraucherrechterichtlinie. Voraussetzung für diese Bedingungen ist, dass es sich bei dem Vertrag um ein Fernabsatzgeschäft und ein Haustürgeschäft handelt. Zudem muss der Auftraggeber eine Privatperson und der Auftragnehmer ein Unternehmer sein. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die Widerrufsbedingungen für den jeweiligen Vertrag nicht.

Handelt es sich bei dem Makleralleinauftrag um einen unbefristeten Vertrag, kann der Auftraggeber diesen schriftlich kündigen.

Makleralleinauftrag: Kann die Immobilie selbstständig verkauft werden?

Die Grundeigenschaft eines Makleralleinauftrags liegt darin, dass es dem Auftraggeber verboten ist weitere Immobilienmakler mit der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Beim Makleralleinauftrag kann im Gegensatz zum qualifizierten Makleralleinauftrag die Immobilie auch selbst verkauft werden.

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