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So finden Sie den richtigen Immobilienmakler

Inhaltsverzeichnis

Wann ist das Vorgehen eines Maklers unseriös?

Schwarze Schafe findet man in jeder Branche. Immobilienmakler erfreuen sich meist keinem besonders guten Ruf. Unseriöses Verhalten zeigt sich auf verschiedene Art:

  • Einem verkaufswilligen Eigentümer zuzusichern, man habe bereits einen potenziellen Käufer für die Immobilie an der Hand, dessen Vorstellungen das Objekt in Gänze entspricht. Die Unterschrift unter dem Maklervertrag ist denn noch nicht richtig trocken, da ist das Objekt für den ominösen Kaufinteressenten plötzlich nicht mehr das Richtige und der Makler bringt Monate damit zu, neue Interessenten zu gewinnen.
  • Den Eigentümer im Falle eines Verkaufs der Immobilie einen realitätsfernen exorbitant hohen Verkaufserlös zu suggerieren. Das Nicht-Erreichen dieses utopischen Verkaufspreises wird dann häufig mit einer geänderten Marktlage begründet und der Preis einem realistischen Preisniveau angepasst.
  • Besonders bitter ist, den verkaufs- und umzugswilligen Kunden dazu drängen, in eine seinen Wünschen entsprechende Immobilie umzuziehen, die ihm der Makler nur für sehr kurze Zeit anbieten kann. Es wird also eine Verknappung suggeriert. Darüber hinaus sichert der Makler dem Kunden zu, seine Immobilie in Kürze zu einem Topppreis zu veräußern. Dann kommt es anders und der Kunde sitzt in einer neuen Immobilie, die es abzuzahlen gilt und seine eigene Immobilie verkauft sich erst lange nicht und dann doch noch, aber zu einem deutlich schlechteren Preis als dem versprochenen.

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Wie können Sie sich vor unseriösen Maklern schützen?

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu veräußern, sondieren Sie im Vorfeld in Ruhe den Markt, lassen sich Exposés vergleichbarer Objekte schicken und besichtigen Sie die, die Ihrer Immobilie am ähnlichsten sind. Damit können Sie anhand folgender Kriterien erkennen, ob ein Makler geeignet ist, Ihr Objekt erfolgreich zu verkaufen:

  • Er ist auf Immobilien Ihres Objekttyps spezialisiert und verfügt damit über den größtmöglichen Pool an Interessenten
  • Der Makler inseriert seine Objekte durch gut gestaltete und bebilderte Online-Anzeigen auf den einschlägigen Plattformen. Sie finden auch Anzeigen mit hohem Wiedererkennungseffekt, die der Makler in Regionalzeitungen geschaltet hat.
  • Er hinterfragt Bedürfnisse, finanzielle Möglichkeiten und Motive der Interessenten und gibt bereitwillig ausführlich und objektiv Auskunft zum Objekt. 
  • Der Makler unterhält ein Büro, in dem zu regulären Bürozeiten Mitarbeiter anzutreffen sind, die zu allgemeinen Punkten freundlich und kompetent Auskunft geben können.  
  • Er schlägt Interessenten nur dann eine Besichtigung vor, hat er den Eindruck, die Immobilie passt zu deren Vorstellungen und Budget.
  • Der Makler kann auch über technische Details Auskunft geben, wie etwa zur Heizungsanlage, durchgeführten Renovierungsarbeiten oder der Dachdämmung. Er lässt erkennen, dass er sich mit Ihrer Immobilie beschäftigt hat.
  • Er ist kundenorientiert, bietet auch Wochenend-Besichtigungstermine an und nimmt überwiegend Einzelbesichtigungen vor. 
  • Der Makler hakt bei Interessenten nach, die besichtigt hatten, ob weitergehendes Interesse besteht.

Wer kann einen Makler empfehlen?

Generell können Sie sich, haben Sie keine Zeit, im Vorfeld aufwändige Recherchen zu betreiben, auch im Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis umhören, ob jemanden einen Makler kennt und empfehlen kann. Berichtet in diesem Zusammenhang jemand von einem äußert gewinnbringenden Verkauf, haken Sie genauer nach:

  • Schätzte der Makler sowohl den Verkaufspreis als auch die Zeit, die der Verkauf gedauert hat, im Vorfeld realistisch ein?
  • Hatte er sich Ihre Immobilie genau angesehen und Ihnen Vorschläge für eine optimierte Darstellung unterbreitet (wie rücke ich meine Immobilie "ins rechte Licht?")?
  • Wurden alle Schritte des Verkaufsprozederes mit seinem Auftraggeber im Vorfeld abgesprochen? Hat man sich beispielsweise auf die Gestaltung eines Exposés verständigt oder auf die Festlegung des Angebotspreises? Neben diesen Punkten kann es auch hilfreich sein, gewisse Verhaltensregeln für Besichtigungen und Gespräche mit Interessenten festzulegen.

Welche Kriterien sprechen für diesen Makler?

Vorteile bringt die Beauftragung eines Maklers aus dem näheren Einzugsgebiet: Er kennt sich erfahrungsgemäß am hiesigen Markt gut aus und kann auch bei spontan anberaumten Besichtigungen vor Ort sein. Darüber hinaus ist es eine Art Qualitätsmerkmal, wenn der Makler Mitglied im IVD, dem Immobilienverband Deutschland, ist. Dies ist zwar kein Gütesiegel, der Verband sorgt selbst aber für eine gewisse Gewährleistung der Qualität.

So können beispielsweise nur Makler Mitglied werden, die zum einen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und zum anderen ihre Fachkunde nachweisen können. Um Schwarzen Schafen hier selbst beizukommen, fungiert ein berufener Ombudsmann für den Verband als Hüter der Reputation und geht etwaigen Beschwerden über Mitgliedsfirmen eigenständig nach.

Prüfen Sie, an wen Sie sich binden

Ein weiteres Problem bei der Suche ergibt sich daraus, dass ein Maklerbüro meist mehrere Mitarbeiter bzw. Makler beschäftigt und, wie in allen Gewerken, gibt es selbst in den besten Maklerbüros auch weniger erfolgreiche Vermittler. Ob Sie mit einem Vermittler „können“ und ob die Zusammenarbeit erfolgreich sein kann, stellt sich oft relativ schnell heraus. Sprechen Sie mit dem Makler, zeigen Sie Ihm Ihre Immobilie und entscheiden Sie dann, ob Sie das Gefühl haben, dass dieser Makler Ihren Verkauf erfolgreich abwickeln kann.

Expertentipp  Ein Maklerbüro bietet eine unverbindliche Erstberatung mit dem Ziel an, den Verkauf für Sie zu übernehmen. Überlegen Sie daher vor diesem ersten Termin mit dem Makler, welche vertraglichen Absprachen Sie mit ihm vereinbaren wollen und worauf Sie in der Zusammenarbeit generell Wert legen. 

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Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
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