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Grundbucheintrag: Alles Wissenswerte auf einen Blick

Inhaltsverzeichnis

Grundbucheintrag – was ist das genau?

Bei dem Grundbucheintrag handelt es sich um den Eintrag eines Grundstückes im Grundbuch. Hier sind sämtliche wichtige Informationen über das Grundstück festgehalten, damit diese jederzeit eingesehen werden können. Vergleichbar ist dies mit einer Biografie eines Menschen. Um bestimmte Informationen darüber zu erhalten ist ein Blick hineinzuwerfen und diese sind dort ersichtlich.

Geführt werden die Grundbucheinträge vom Grundbuchamt, das meist eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Früher waren die Einträge nur vor Ort einsehbar, mittlerweile sind sie auch online einzusehen.

Was steht in einem Grundbucheintrag?

Im Grundbucheintrag sind sämtliche Informationen über ein Grundstück festgehalten. Darunter zählen Informationen zum aktuellen Eigentümer, vorherigen Eigentümern, verschiedenen Rechten, Kaufverträgen, Belastungen und noch vieles mehr. Jeder Grundbucheintrag folgt einer sorgfältigen Gliederung:

  1. Das Deckblatt
  2. Bestandsverzeichnis
  3. Abteilung I
  4. Abteilung II
  5. Abteilung III

Jeder Teil des Grundbucheintrags enthält unterschiedliche Informationen über das Grundstück.

Das Deckblatt: Grundlegende Informationen

Das Deckblatt wird auch Aufschrift genannt und auf ihm finden sich grundlegende Informationen zu dem Grundbucheintrag, wie beispielsweise:

  • Informationen über das zuständige Amtsgericht
  • Informationen zum Bezirk, in dem sich das Grundstück befindet
  • Nummer des Grundbuchblatts, also der jeweiligen Stelle des Eintrags im Grundbuch.

Das Bestandsverzeichnis: Informationen über das Grundstück

Im Bestandsverzeichnis sind Informationen über das Grundstück und das Flurstück zu finden. Dazu gehören sämtliche Rechte und Grunddienstbarkeiten, die mit dem Grundstück einhergehen, wie beispielsweise Nutzungs- und Wegerechte. Im Bestandsverzeichnis sind auch Informationen über Grundstücksteilungen oder Grundstückszusammenlegungen zu finden.

Abteilung I: Informationen zum Eigentümer

Die erste Abteilung des Grundbucheintrags enthält sämtliche Informationen zum Eigentümer des Grundstücks. Hier ist eine Liste über die vergangenen und den aktuellen Eigentümer zu finden, sowie der Weg der Übergabe – egal ob Kauf, Zwangsversteigerung oder anderes.

Die erste Abteilung ist besonders für Käufer wichtig, denn vor einem Kauf sollte hier geprüft werden, ob der Verkäufer laut Grundbucheintrag auch der Eigentümer ist.

Kommt es zum Verkauf eines Grundstücks, wird der neue Eigentümer anschließend ebenfalls im Grundbucheintrag eingetragen. Hierfür ist ein Notar notwendig.

Abteilung II: Wichtige Rechte und Belastungen

Die zweite Abteilung des Grundbucheintrags beinhaltet sämtliche Rechte und Belastungen, die für das Grundstück gelten, wie zum Beispiel:

  • Sanierungsvermerk: Besteht ein Sanierungsvermerk für das Grundstück, befindet sich dieses in einem Sanierungsgebiet. Bei städtebaulichen Sanierungen muss sich der Eigentümer des Grundstücks daran beteiligen und es können hohe Kosten auf einen zukommen.
  • Nacherbenvermerk: Bei einem Verkauf eines Grundstücks, für das ein Nacherbenvermerk besteht, muss vor dem Kauf erst die Zustimmung des Nacherbens eingeholt werden.

Neben diesen Vermerken, können auch Grunddienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen, Vorkaufsrechte oder Wohnrechte in der zweiten Abteilung des Grundbucheintrags vermerkt sein. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Rechte und Belastungen eines Grundstücks auch den Wert eines Grundstücks mindern können, beispielsweise durch ein Wegerecht.

Zu beachten Durch den Verkauf eines Grundstücks werden Rechte und Belastungen des Grundstücks nicht aufgehoben. Sie bleiben auch über den Verkauf hinweg bestehen.

Abteilung III: Finanzen

In der dritten Abteilung des Grundbucheintrags dreht sich alles um den finanziellen Status des Grundstücks. Hier sind beispielsweise Kaufpreise, Zahlungsraten, Hypotheken oder Fristen aufgelistet. Sowohl Grundpfandrechte als auch Änderungen der Pfandrechte sind hier zu finden. Gelöschte Einträge werden aus dem Grundbucheintrag nicht entfernt, sondern rot unterstrichen. So sind sie auch in Zukunft einsehbar.

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Wann kommt es zu einem Eintrag im Grundbuch?

Einträge im Grundbuch können unterschiedliche Gründe haben:

  • Änderung von Grundstücksdaten
  • Überschreibung von Eigentum
  • Die Gläubiger wechseln
  • Es kommt zu einem Verkauf.

Die Eintragung in das Grundbuch kann mehrere Tage bis Wochen dauern.

Es ist möglich einen Grundbucheintrag zu ändern. Wann dies notwendig ist, wie dies geschieht und was es kostet, erfahren Sie in folgendem Artikel: Informationen zum Thema Grundbucheintrag ändern (immoportal.com)

Wie hoch sind die Kosten für einen Grundbucheintrag?

Die Kosten für einen Grundbucheintrag können unterschiedlich ausfallen. Meist betragen sie jedoch 1,5% des Kaufpreises. Hierbei gehen 1% an den Notar und 0,5% an das Grundbuchamt. Auch wenn sich das erst einmal nach wenig anhört, können die Kosten dennoch hoch ausfallen, was das folgende Beispiel verdeutlicht.

Beispiel: Eine Immobilie wird zu einem Preis von 1.000.000 Euro verkauft. Die Kosten für die Grundbucheintragung betragen hierbei 15.000 Euro. Davon gehen 10.000 Euro an den Notar und 5.000 Euro an das Grundbuchamt.

Grundbucheintrag einsehen

Nicht jeder kann einen Grundbucheintrag einsehen. Grundsätzlich wird dafür ein berechtigtes Interesse benötigt. Der Grund: häufig stehen in einem Grundbuch sensible Daten über den Eigentümer. Aus reinem Interesse kann ein Grundbuch demnach nicht eingesehen werden. Kaufinteressenten haben meist ein berechtigtes Interesse, benötigen dennoch eine Vollmacht des Eigentümers, um sich Einsicht zu gewähren. Doch nicht nur Kaufinteressenten, auch Notare, Gutachter, Behörden oder die Presse können bei Vorlegen eines berechtigten Interesses den Grundbucheintrag einsehen.

Einzusehen ist das Grundbuch vor Ort beim Grundbuchamt. Mittlerweile gibt es jedoch immer häufiger auch Online-Seiten, über die eine Einsicht gewährleistet wird.

Je nach Bundesland gehen mit der Einsicht des Grundbuchs unterschiedliche Kosten einher. Diese können sich je nach Region deutlich voneinander unterscheiden. Um einen einfachen Auszug einzusehen, werden meist acht bis zehn Euro verlangt. Für die Einsicht eines beglaubigten Grundbuchauszugs können auch höhere Kosten anfallen. Welche Gebühren in Ihrer Region anfallen, können Sie ganz einfach auf der Website des Landesportals nachlesen.

Wieso wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Obwohl es auf den ersten Blick so wirkt, als wäre der Grundbuchauszug nur zur Dokumentation da, weist er auch andere wichtige Funktionen auf. So ist er für Kaufinteressenten von großer Bedeutung. Diese können sich mithilfe des Grundbuchauszugs Informationen über Belastungen, Rechte, Altschulden und vieles mehr beschaffen. Diese Informationen können einen wesentlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben.

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