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Verkauf Ihrer Immobilie – Vorbereitung für den Verkauf

Inhaltsverzeichnis

Der Duft von Kaffee zieht durch das Haus, die Räume sind sauber und aufgeräumt: Genau so überzeugt eine Immobilie die Interessenten am Tag der Besichtigung. Denn wie heißt es in einem Zitat sehr treffend: „Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck“.

Der erste Eindruck – Ein aufgeräumter Vorgarten mit gemähtem Rasen und ein paar schönen Pflanzen wirkt schon sehr einladend. Bedenken Sie, dass viele Interessenten die Objekte von außen abfahren und vom äußeren Eindruck auf das Hausinnere schließen. Außen pfui, innen hui – so denken Käufer nicht.

Alles, was von der Straße sichtbar ist, sollte schön anzusehen sein.

Ordnung und Sauberkeit – Der Eingangsbereich macht einen viel besseren Eindruck, wenn herumhängende Jacken und unzählige am Boden stehende Schuhpaare im Schrank verstaut sind. Küche und Bad sollten funkeln. Fenster putzen, Spinnweben entfernen und den Staubwedel schwingen. Betten sollten gemacht sein und die Zahnbürsten sollten nicht herumliegen. Interessenten schauen genauer als die Schwiegermutter und schließen vom Schmutz und Schmuddel auf die Bausubstanz. Es macht einen wertvollen Eindruck, wenn alles glänzt. Vermitteln Sie dem Interessenten ein Willkommens-Gefühl, so dass er sich gleich wohlfühlt.

Lichtverhältnisse – Für optimale Lichtverhältnisse sorgen ist auch von großer Bedeutung. Ein helles Haus oder eine helle Wohnung wirkt größer. Öffnen Sie also sämtliche Rollos, Vorhänge, etc. Erneuern Sie defekte Leuchtmittel und schalten Sie die Beleuchtung an. Achten Sie auf Besichtigungstermine bei Tageslicht. Es kann nicht hell genug sein.

Atmosphäre – Lüften Sie kräftig durch! Viele Menschen reagieren sehr emotional auf Gerüche, sie bleiben länger als alle anderen Reize in Erinnerung. Vorsicht bei Raumparfums: Sie treffen nicht jeden Geschmack und können mehr verstören als betören. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung so neutral wie möglich zu präsentieren. Entfernen Sie religiöse/politische Symbole oder auch Haustier-Utensilien. Ein bunter Blumenstrauß macht das Bild komplett.

Schönheitsreparaturen – Wenn eine Wohnung oder ein Haus renovierungsbedürftig ist, neigt man dazu, zu folgern, dass es weitere Schäden oder Probleme gibt. Das ist natürlich nicht wahr, es ist eine falsche Logik. Aber beim Immobilienverkauf kann das richtig Geld kosten. Klemmende Türen, defekte Außenleuchten, fehlende Sockelleisten: Oft ist es nur die eigene Bequemlichkeit, die überfällige Kleinreparaturen hinauszögern lässt. Schluss damit! Schreiben Sie eine Liste und arbeiten Sie diese ab. Behalten Sie die Kosten im Auge: Es gilt hier die Faustformel, dass ein Schaden von 100€ meistens eine Kaufpreisreduzierung von 1.000,00 € (Verhältnis 1:10) nach sich zieht.

Streichen Sie die Räume, wenn diese einen neuen Anstrich verdienen, achten Sie auf helle, neutrale Farben. Knallige Farben sind nicht jedermanns Geschmack. Vorsicht bei Schimmel und feuchten Stellen. Vertuschen bringt nichts außer nachträglichen Ärger.

Ein Immobilienkäufer liebt ästhetische Dinge. Er mag, wenn die Immobilie schön präsentiert wird und so einen wertvollen Eindruck vermittelt.

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CHECKLISTE FÜR DIE PRÄSENTATION IHRER IMMOBILIE

Für Ordnung sorgen

  • aufräumen
  • sperrige Möbel entfernen
  • entrümpeln
  • Spinnweben im Keller entfernen
  • WC-Deckel schließen
  • Haustiernäpfe und -haare entfernen
  • Rasen mähen

Lichtverhältnisse optimieren

  • Rollläden hochziehen
  • Vorhänge öffnen
  • defekte Leuchtmittel ersetzen
  • Beleuchtung anschalten
  • Bäume und Hecken schneiden

Wohlfühlatmosphäre erzeugen

  • Fernseher und Radio ausschalten
  • gut lüften
  • für eine angenehme Temperatur sorgen
  • für einen angenehmen Geruch Sorgen (Tipp: Kaffee kochen oder Kuchen backen)
  • den offenen Kamin anfeuern

Renovierung oder Schönheitsreparaturen

  • tropfender Wasserhahn
  • defekte Sprechanlage
  • Wände streichen oder Tapete erneuern
  • Fußboden ersetzen

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Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
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