Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht - ein wichtiger Schutz
Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – auch Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung genannt – schützt Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer vor finanzieller Belastung, sollten gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche können dann von einem Dritten gestellt werden, wenn es zu Personen- und/oder Sachschäden kommt, weil Sie die Ihnen obliegenden Pflichten vernachlässigt haben.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt auf für:
- Behandlungskosten, die einer Person durch einen Unfall auf Ihrem unzureichend geschützten Grundstück oder in Ihrem Haus entstehen
- Verdienstausfälle, die der Geschädigte hat, da er aufgrund der Verletzung längere Zeit nicht arbeiten kann
- Sachschäden (zum Beispiel an einem parkenden Auto, auf das bei Sturm ein Baum von Ihrem Grundstück stürzt)
- Gut zu wissen ist, dass die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht auch einen passive Rechtsschutz beinhaltet. So prüft der Haftpflichtversicherer von Ihnen zunächst, ob der Schadensersatzanspruch überhaupt berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, wehrt er diesen für Sie ab.
Wer benötigt eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung?
- Vermieter von Häusern und Wohnungen benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEGs sollten ebenfalls abgesichert sein.
- Pächter benötigen eine Versicherung, wenn ihnen die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde (z. B. Winterdienst oder Sicherung von Gefahrenstellen).
- Selbstnutzer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims benötigen in der Regel keine zusätzliche Versicherung – hier reicht meist die private Haftpflichtversicherung.
Ist das Haftpflichtrisiko für unbebaute Grundstücke über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
- Nur teilweise: Einige leistungsstarke Privathaftpflichtversicherungen schließen unbebaute Grundstücke mit ein – häufig jedoch nur bis zu einer bestimmten Größe.
- Nicht automatisch versichert: Eigentümer sollten ihren Versicherungsschutz prüfen, da sie für Schäden durch ihr Grundstück haften.
- Typische Risiken: Ungesicherte Gruben, Löcher oder andere Gefahrenstellen können zu Unfällen führen.
- Besonders wichtig: Wer selten vor Ort ist, sollte eine zusätzliche Absicherung prüfen.
- Wichtig zu wissen: Auch Grundstücke mit Garagen, Gartenhäusern, Scheunen oder Tierställen können versicherungsrechtlich als „unbebaut“ gelten.
Wer oder was ist von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ausgenommen?
| In der Regel versichert | Nicht versichert / ausgeschlossen |
|---|---|
| Schäden, die Dritte durch Gefahren auf dem Grundstück erleiden (z. B. Sturz wegen Glätte oder defektem Weg) | Eigenschäden am eigenen Grundstück oder Gebäude |
| Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden Dritter | Vorsätzlich verursachte Schäden |
| Verletzungen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z. B. fehlender Winterdienst) | Beseitigung eigener Mängel, wenn diese nicht durch einen versicherten Schaden entstanden sind |
| Schäden durch herabfallende Gebäudeteile oder andere Gefahrenquellen des Grundstücks | Schäden durch Familienangehörige am eigenen Grundstück |
| Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen (passiver Rechtsschutz) | Allmählichkeitsschäden (z. B. Schäden durch langfristige Einwirkung von Feuchtigkeit, Wärme oder Rauch – sofern nicht mitversichert) |
| Je nach Tarif: zusätzliche Leistungen wie bestimmte Umweltrisiken oder Erweiterungen | Weitere tarifabhängige Ausschlüsse (abhängig vom Versicherungsvertrag) |
Welche Pflichten habe ich als Haus- und Grundstücksbesitzer?
Als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes tragen Sie eine Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht. Werden diese Pflichten verletzt und entsteht dadurch ein Schaden, können Sie haftbar gemacht werden.
Verkehrssicherungspflicht |
Instandhaltungspflicht |
|
|
Wer bezahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Mieter oder Vermieter?
Die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung trägt grundsätzlich der Vermieter bzw. Eigentümer. Bei vermieteten Immobilien können die Versicherungsbeiträge jedoch als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden – vorausgesetzt, dies wurde im Mietvertrag entsprechend vereinbart.
Die Haftung bleibt trotzdem beim Eigentümer. Auch wenn bestimmte Pflichten wie Winterdienst, Reinigung oder Pflegearbeiten auf den Mieter übertragen wurden, muss der Vermieter weiterhin kontrollieren, ob diese Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden. Kommt es durch eine Verletzung der Verkehrssicherungs- oder Instandhaltungspflicht zu einem Schaden, kann der Eigentümer dafür verantwortlich gemacht werden.
Auf was sollte ich beim Abschluss einer Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung achten?
- Jede Wohneinheit versichern: Wenn Sie Besitzer von mehreren Wohneinheiten sind, bedenken Sie bitte, dass Sie für jede Wohneinheit eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
- Nutzungsart: Wird das Objekt nur wohnwirtschaftlich genutzt oder auch gewerblich? Nicht jede Gesellschaft versichert jedes Risiko.
- Mindestversicherungssummer: Sie sollte bei 3 Millionen liegen und nicht unterschritten werden. Insbesondere Personenschäden können sehr teuer werden und schnell in die Höhe gehen.
- Regelmäßiger Check up: Prüfen Sie dadurch immer wieder, ob Sie noch den richtigen Leistungsumfang besitzen.
- Photovoltaikanlage: Achten Sie darauf, bis zu welcher maximalen Größe diese über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt ist. Hier gibt es Grenzen.
- Versicherte Bausumme: Sollten Sie zukünftig ein Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück planen, prüfen Sie die versicherte Bausumme; oft gibt es auch hier Begrenzungen.
- Allmählichkeitsschäden: Achten Sie darauf, dass diese durch Temperatur, Feuchtigkeit, Dämpfe, Niederschläge, Hitze entstehenden Schäden mitversichert sein. In vielen Fällen sind sie ausgeschlossen (siehe Ausschlüsse).
Welche Faktoren bestimmen die Beitragshöhe für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Bei der Beitragsberechnung für die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht spielen folgende Angaben von Ihnen eine Rolle:
- Immobilienart: unbebautes Grundstück, Ein-/ Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentümergemeinschaft
- Bruttojahresmietwert bei bebauten Grundstücken; also die Summe aller jährlichen Mieteinnahmen zuzüglich Nebenkosten wie Müllabfuhr, Straßenreinigung, Treppenhausreinigung (Hinweis: Bei gewerblich genutzten Objekten wird noch die Mehrwertsteuer hinzu gerechnet.)
- Pachtwert bei unbebauten Grundstücken
- Anzahl der Wohneinheiten
- Vorhandensein von Garagen auf dem Grundstück
Wie vermeide ich Gefahren auf meinem Grundstück?
Eigentümer müssen ihre Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen und mögliche Gefahren regelmäßig prüfen und beseitigen.
Wichtige Punkte:
- Bäume: Regelmäßig auf kranke oder lose Äste kontrollieren.
- Teiche und Pools: Gegen Unfälle, insbesondere von Kindern, absichern.
- Spielbereiche: Spielgeräte und Sandkästen regelmäßig auf Schäden und Gefahren prüfen.
- Wege: Schnee, Eis und Laub entfernen, um Stürze zu vermeiden.
- Dachbereiche: Eiszapfen entfernen und bei Schneelast gefährdete Bereiche sichern.
- Beleuchtung: Für ausreichend Licht an Hauseingängen und Treppen sorgen.
Regelmäßige Kontrollen und Wartungen helfen, Schäden zu vermeiden und Haftungsrisiken zu reduzieren.
FAQ - Schutz für Haus- und Grundstückseigentümer
Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer von Grundstücken und Immobilien vor Schadensersatzforderungen Dritter. Sie greift, wenn jemand durch eine Gefahr auf dem Grundstück verletzt wird oder ein Sachschaden entsteht.
Eine Grundbesitzerhaftpflicht ist besonders wichtig für:
- Eigentümer vermieteter Häuser und Wohnungen,
- Besitzer von Mehrfamilienhäusern,
- Eigentümergemeinschaften,
- Besitzer unbebauter Grundstücke.
Selbstnutzer eines Eigenheims sind meist über ihre private Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert.
Nicht jedes Grundstück benötigt automatisch eine eigene Versicherung. Eine Versicherung für ein unbebautes Grundstück ist jedoch sinnvoll, wenn die private Haftpflicht den Schutz nicht einschließt oder das Grundstück größer ist.
Eigentümer haften grundsätzlich für Gefahren, die von ihrem Grundstück ausgehen.
Die Versicherung übernimmt beispielsweise:
- Personenschäden durch Stürze auf dem Grundstück,
- Sachschäden Dritter,
- Schäden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
- Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ja, bei vermieteten Immobilien können die Kosten der Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Grundsätzlich haftet der Grundstückseigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Prüfung und Regulierung berechtigter Ansprüche.
Die Kosten hängen unter anderem ab von:
- Größe und Art des Grundstücks,
- Nutzung (privat, vermietet, gewerblich),
- Anzahl der Wohneinheiten,
- Versicherungssumme.
Kleine Grundstücke können oft bereits für wenige Euro pro Monat abgesichert werden.
Die Privathaftpflicht deckt meist Schäden aus dem privaten Alltag ab. Die Grundbesitzerhaftpflicht ist speziell auf Risiken aus dem Besitz und Betrieb eines Grundstücks oder Gebäudes ausgerichtet.
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