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Grundstückspreise in Schwarzenberg 2023

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Die Grundstückspreise in Schwarzenberg liegen in mittlerer Lage bei 55 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 79 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 31 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
31€/m2
35€/m2
38€/m2
Mittlere Lage
49€/m2
55€/m2
60€/m2
Gute Lage
64€/m2
72€/m2
79€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Schwarzenberg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 44 € 69 € 91 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 39 € 62 € 81 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 36 € 56 € 74 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 32 € 51 € 67 €

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Grundstückspreise in Schwarzenberg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Schwarzenberg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 28 € 45 € 59 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 35 € 55 € 72 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 42 € 66 € 86 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Schwarzenberg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 7 € 11 € 15 €
Ungeordnetes Rohbauland 17 € 24 € 30 €
Geordnetes Rohbauland 33 € 35 € 37 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Schwarzenberg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 13 € 21 € 27 €
2002 13 € 20 € 27 €
2003 14 € 22 € 29 €
2004 17 € 27 € 36 €
2005 18 € 28 € 37 €
2006 20 € 32 € 41 €
2007 21 € 33 € 44 €
2008 23 € 37 € 48 €
2009 22 € 34 € 45 €
2010 21 € 33 € 44 €
2011 22 € 35 € 46 €
2012 22 € 35 € 46 €
2013 22 € 35 € 46 €
2014 23 € 37 € 48 €
2015 24 € 38 € 50 €
2016 25 € 39 € 52 €
2017 27 € 43 € 56 €
2018 30 € 48 € 63 €
2019 33 € 52 € 68 €
2020 33 € 52 € 68 €
2021 34 € 54 € 71 €
2022 36 € 56 € 74 €
2023 35 € 55 € 72 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Schwarzenberg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Schwarzenberg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Schwarzenberg

Der Bodenwert in Schwarzenberg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 72 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 105%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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