Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt: Bedeutung, Antrag, Kosten

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Aktualisiert: 27.03.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt gibt Auskunft über das Steuerverhalten einer Person.
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält, wer keine Steuerschulden hat.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zum Beispiel für den Immobilienkauf gebraucht.
  • Beim Immobilienkauf belegt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, und ermöglicht den Eintrag als neuer Eigentümer ins Grundbuch.
  • Beim Immobilienkauf beantragt in der Regel der Notar die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt.
  • Die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind normalerweise in den Notarkosten enthalten (5-20 Euro)
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verfällt nicht, da sie nur Fakten zum vergangenen Steuerverhalten und keine Prognosen enthält.

Was bedeutet steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist ein Dokument, das Auskunft über das steuerliche Verhalten einer Person gibt. Sie bestätigt unter anderem:

  • ob Steuererklärungen ordnungsgemäß abgegeben wurden
  • ob Steuerrückstände bestehen
  • wie das bisherige Zahlungsverhalten ist

Die Angaben erfolgen sachlich und ohne Bewertung und beziehen sich auf den aktuellen Stand sowie vergangene steuerliche Verhältnisse. Eine Einschätzung zukünftigen Verhaltens wird nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Bescheinigung liegt immer bei der Stelle, die sie anfordert – in diesem Fall beim Grundbuchamt im Rahmen eines Immobilienkaufs.

Hinweis

Der Begriff „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ist veraltet. Offiziell spricht das Finanzamt heute von der „Bescheinigung in Steuersachen“.

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Wer bekommt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Generell bekommt jede steuerpflichtige Person eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die vom Finanzamt als steuerlich unbedenklich eingestuft werden kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Antragsteller allen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und keine Steuerschulden hat, also keine offenen Forderungen mehr vorliegen.

Wann brauche ich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt?

Grundsätzlich ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung immer dann notwendig, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind. Folgende drei Fälle sind üblich:

  1. Immobilienkauf: Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, brauchen Sie im Regelfall eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, um dem Grundbuchamt zu belegen, dass Sie die Grunderwerbsteuer für die Immobilie gezahlt haben. Können Sie diesen Nachweis nicht vorlegen, wird die Eigentumsübertragung nicht stattfinden. Ausnahmen sind möglich.
  2. Gewerbeanmeldung: Möchten Sie ein genehmigungspflichtiges Gewerbe erwerben oder anmelden möchten, benötigen Sie in einigen Fällen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zum Beispiel als Gastronom. Für welches Gewerbe genau eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wichtig ist, erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Ihrer Gemeinde.
  3. Internationale Erbschaft: Haben Sie etwas geerbt, besitzen aber keine deutsche Staatsbürgerschaft, kann die Bank vor der Auszahlung des geerbten Vermögens eine erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.

Brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Immobilienfinanzierung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist auch für das Darlehen wichtig, das ein Käufer von der Bank erhält. Allerdings auf indirekte Weise: Die Bank überweist den Kaufpreis erst, wenn ihre Grundschuld im Grundbuch als Sicherheit eingetragen ist. Dieser Eintrag wiederum ist erst möglich, wenn der Käufer selbst als Eigentümer im Grundbuch steht und genau hierfür ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung.

Wann brauche ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Hauskauf ist meist nicht erforderlich, wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt. In diesen Fällen hat das Dokument für das Grundbuchamt keine Bedeutung.

Typische Ausnahmen nach § 3 GrEStG sind:

  • Sehr niedriger Kaufpreis: Liegt dieser unter 2.500 Euro
  • Übertragungen innerhalb der Familie: z. B. zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln
  • Auch bei Übertragungen zwischen (Ex-)Ehepartnern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gelten

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Wie beantrage ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt?

Beim Immobilienkauf müssen Sie die Bescheinigung meist nicht selbst beantragen. In der Praxis läuft alles automatisch:

  • Der Notar meldet den Kauf über die sogenannte Veräußerungsanzeige beim Finanzamt
  • Das Finanzamt berechnet die Grunderwerbsteuer
  • Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Bescheinigung aus
  • Der Notar reicht sie beim Grundbuchamt ein

Alternativ können Sie auch selbst eine „Bescheinigung in Steuersachen“ beim Finanzamt beantragen (oft online möglich).

 

Ablauf: Von der Zahlung bis zum Grundbucheintrag

  1. Kaufvertrag wird notariell beurkundet
  2. Notar informiert das Finanzamt (Veräußerungsanzeige)
  3. Finanzamt sendet den Grunderwerbsteuerbescheid
  4. Käufer zahlt die Steuer (Frist: i. d. R. 1 Monat)
  5. Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
  6. Notar reicht alle Unterlagen beim Grundbuchamt ein
  7. Käufer wird als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen

 

Was ist eine Veräußerungsanzeige?

Jeder Immobilienverkauf beziehungsweise Immobilienkauf muss dem Finanzamt via Veräußerungsanzeige mitgeteilt werden, damit dieses die Grunderwerbsteuer berechnen kann. Die Anzeige muss der beurkundende Notar innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags schriftlich stellen. Die letzte Seite des Formulars der Veräußerungsanzeige enthält bereits einen Vordruck für die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Finanzamt muss diese nur noch mit dem Dienststempel versehen und an den Notar oder das Amtsgericht zurückgeschickt werden – vorausgesetzt der Steuerpflichtige hat keine Steuerschulden mehr.

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Wie lange dauert die Ausstellung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt wird in der Regel erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgestellt.

Dauer im Überblick:

  • meist wenige Tage bis ca. 2–3 Wochen nach Zahlung
  • abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Finanzamts

Wichtig:
Die Bearbeitung beginnt erst, wenn die Zahlung vollständig eingegangen ist. Verzögerungen entstehen häufig, wenn:

  • die Grunderwerbsteuer spät überwiesen wird
  • Zahlungsnachweise fehlen
  • das Finanzamt stark ausgelastet ist

 

Wie kann man die Unbedenklichkeitsbescheinigung schneller erhalten?

  • Steuer sofort nach Erhalt des Bescheids zahlen
  • Zahlungsnachweis direkt beim Finanzamt einreichen
  • ggf. auch dem Grundbuchamt vorlegen

Je schneller die Zahlung erfolgt, desto schneller kann der Eigentumsübergang abgeschlossen werden.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch einträgt. Diese sichert Ihren Anspruch auf die Immobilie bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung ab.

Kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt etwas?

Ja, die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist grundsätzlich gebührenpflichtig. In der Praxis fällt dies beim Immobilienkauf jedoch kaum auf, da die Bescheinigung meist automatisch über den Notar eingeholt wird und die Kosten in den Kaufnebenkosten aufgehen. Die Gebühr für die Bescheinigung wird zusammen mit den Notar- und Grundbuchkosten in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind vergleichsweise gering und liegen in der Regel bei etwa 5 bis 20 Euro. 

Wie lange ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt verfällt nicht, sie ist nach der Erteilung unbegrenzt gültig. Grund dafür ist, dass die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nur die steuerliche Vergangenheit des Steuerpflichtigen darstellt, es werden lediglich Fakten zusammengestellt, keine Prognosen abgegeben. Die Beurteilung und Bewertung der Zusammenhänge bleibt dem überlassen, der die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt verlangt hat. Allerdings kann er auch festsetzen, wie aktuell die Bescheinigung sein muss.

Erbschaft und Schenkung: Wann brauche ich eine erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Normalerweise brauchen Sie im Erbfall keine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, da Sie in diesem Fall keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen (§ 1922 BGB). Es gibt jedoch eine Ausnahme: Haben Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, haften die Banken für die Erbschaftsteuer, wenn Sie als Erbe das von Ihnen verwaltete oder verwahrte Vermögen vor Entrichtung der Erbschaftsteuer an ausländische Berechtigte auszahlen oder zur Verfügung stellen. Um diese Haftung zu vermeiden, fordern die Banken in solchen Fällen eine erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung an. Diese wird vom zuständigen Finanzamt erteilt, sobald Sie nach Prüfung der Unterlagen die Erbschaftsteuer gezahlt haben oder festgestellt wurde, dass keine Erbschaftsteuer anfällt.

FAQ - Unbedenklichkeitsbescheinigung Immobilienkauf

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch beim Immobilienkauf.

Sie wird nach Zahlung der Grunderwerbsteuer benötigt, damit das Grundbuchamt den Käufer als neuen Eigentümer eintragen kann.

In der Regel müssen Sie sie nicht selbst beantragen. Das Finanzamt stellt sie automatisch aus, sobald die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde.

Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer dauert es meist wenige Tage bis wenige Wochen, bis die Bescheinigung ausgestellt wird.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat keine feste Ablaufzeit, gilt aber nur für den jeweiligen Immobilienkauf.

Diese wird bei Erbschaften benötigt und bestätigt, dass keine offenen Erbschaftsteuern bestehen oder diese geregelt sind.

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