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Kosten beim Hausverkauf: Was zahlen Verkäufer, was Käufer?

Inhaltsverzeichnis

Kosten beim Hausverkauf: Das Wichtigste im Überblick

  • Bei einem Hausverkauf entstehen einige Kosten.
  • Den Großteil der Kosten übernimmt der Käufer.
  • Doch auch der Verkäufer muss mit Kosten beim Hausverkauf rechnen.
  • Manche Kosten beim Hausverkauf lassen sich sparen, zum Beispiel die Spekulationssteuer.
  • Einige Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, zum Beispiel die Kosten für die Immobilienanzeigen.

Die Kosten beim Hausverkauf für Verkäufer und Käufer

Bei einem Hausverkauf fallen viele verschiedene Kosten in unterschiedlicher Höhe an sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Kosten:

Kosten beim Hausverkauf

Kostenpunkt

Höhe der Kosten

Wer zahlt, Verkäufer oder Käufer

Pflicht oder freiwillig?

Renovierung vor Verkauf

je nach Umfang der Renovierung bis zu 3.000 Euro (mehr sollte nicht investiert werden)

Verkäufer

Optional

Energieausweis

Verbrauchsausweis unter hundert Euro, Bedarfsausweis ca. 300 bis 500 Euro

Verkäufer

Pflicht, sofern es keinen aktuellen gibt

Sonstige Unterlagen

ca. 50 Euro

Verkäufer

Pflicht

Kosten für Wertgutachten zur Wertermittlung

zwischen 1.500 und 3.500 Euro

Verkäufer

notwendig, sofern Verkäufer keinen Makler beauftragt, der die Wertermittlung kostenlos mitmacht

Vermarktungskosten bei Eigenvermarktung (bei privatem Hausverkauf)

mehrere hundert Euro bis über 2.000 Euro (sehr stark von den gewählten Marketingkanälen und der Vermarktungsdauer abhängig)

Verkäufer

Pflicht, wenn Verkäufer selbst die Vermarktung übernimmt

Maklerprovision bei Hausverkauf mit Makler

von Bundesland zu Bundesland

verschieden, durchschnittlich insgesamt 6,5 Prozent des Verkaufspreises

je nachdem, welche Provisionsvariante vereinbart wurde; in der Regel teilen sich Verkäufer und Käufer die Kosten, wobei der Verkäufer mindestens 50 Prozent der Provisionskosten trägt

Pflicht, sofern ein Makler beauftragt wurde

Vorfälligkeitsentschädigung

ca. 5,0 bis 10,0 Prozent der Restschuld

Verkäufer

Pflicht, wenn Verkäufer die Immobilienfinanzierung vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung kündigt

Löschung der Grundschuld

0,2 Prozent der Grundschuld

Verkäufer

Pflicht

Spekulationssteuer

abhängig

von Wertzuwachs und

Einkommensteuersatz

Verkäufer

Pflicht (unter bestimmten Bedingungen)

Notarkosten

ca. 1,5 bis 2 Prozent des beurkundeten Verkaufspreises

Käufer (mit Ausnahmen)

Pflicht

Grunderwerbsteuer

je nach Bundesland 3,5 bis 5,5 Prozent

der notariell beurkundeten Leistungen

Verkäufer und Käufer gleichermaßen, doch meistens übernimmt der Käufer die Kosten

Pflicht

Die Kosten beim Hausverkauf – eine Beispielrechnung

Für diese Beispielrechnung zu den Kosten beim Hausverkauf wurden folgende fiktive Parameter angesetzt:

  • Verkauf eines vermieteten Hauses 
  • in Baden-Württemberg
  • Verkaufspreis 600.000 Euro
  • Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist
  • bei vorzeitiger Kreditauflösung
  • Restschuld 350.000 Euro
  • Vorfälligkeitsentschädigung von 5,0 Prozent

Kostenbeispiel Hausverkauf

Kostenpunkt

Verkäufer

Käufer

Renovierung vor Verkauf

2.500 Euro

0 Euro

Energieausweis und andere Unterlagen

500 Euro

0 Euro

Kosten für Wertgutachten bei Verkauf OHNE Makler

1.800 Euro

0 Euro

Vermarktungskosten bei Hausverkauf OHNE Makler

2.500 Euro

0

Maklerprovision bei Hausverkauf MIT Makler (7,14 Prozent in BaWü)

21.420 Euro

21.420 Euro

Vorfälligkeitsentschädigung

17.660 Euro

0 Euro

Löschung Grundschuld

200 Euro

0 Euro

Spekulationssteuer

40.000 Euro

0 Euro

Notarkosten

0 Euro

6.000 Euro

Grundbuchamt

0 Euro

3.000 Euro

Grunderwerbsteuer

0 Euro

30.000 Euro

Kosten gesamt: Hausverkauf ohne Makler

66.960 Euro

39.000 Euro

Kosten gesamt: Hausverkauf mit Makler

82.280 Euro

60.420 Euro

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Kosten für den Verkäufer beim Hausverkauf

1. Kosten für Renovierung vor dem Hausverkauf

Der erste Eindruck zählt, auch beim Hausverkauf. Deshalb kann es sinnvoll sein, vor dem Hausverkauf kleinere Renovierungsarbeiten durchzuführen, zum Beispiel den tropfenden Wasserhahn zu reparieren oder eine verblasste Tapete neu zu streichen. Allerdings sollten sich die Kosten dafür im Rahmen halten, denn in der Regel wollen Kaufinteressente ein Haus nach Einzug den eigenen Vorstellungen entsprechend herrichten und zahlen zuvor durchgeführte Renovierungsarbeiten nur bedingt. Begrenzen Sie Ihr Budget für die Renovierungskosten deshalb auf 2.000 bis 3.000 Euro.

Tipp

Home Stager können Ihnen dabei helfen, Ihr Haus für den Verkauf professionell herzurichten. Sie statten vorübergehend Ihr Haus zielgruppenorientiert mit Möbeln und Dekoration aus.

2. Kosten für Energieausweis und andere Unterlagen beim Hausverkauf

Bevor Sie mit dem Hausverkauf starten können, müssen Sie einige Unterlagen zusammenstellen, die Käufer interessieren. Dazu zählen vor allem aktuelle Grundrisse, ein aktueller Grundbuchauszug, dem potenzielle Käufer entnehmen können, dass Sie das Haus rechtmäßig erworben haben, eine Liste über letzte Modernisierungen inklusive aller Belege und ein gültiger Energieausweis.

Die Vorlage eines gültigen Energieausweises fürs Haus beim Hausverkauf ist für Eigentümer Pflicht. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Als Laie dürfen Sie einen Energieausweis nicht selbst ausstellen, sondern müssen jemanden mit entsprechender Aus- oder Weiterbildung und Berufspraxis dafür beauftragen. Das kann sogar der Schornsteinfeger sein. Je nach Ausweisart kostet ein Energieausweis etwa 80 Euro (Verbrauchsausweis) bis 500 Euro (Bedarfsausweis).

Für die anderen Unterlagen müssen Sie mit etwa 50 Euro rechnen. Insgesamt kommen mit einem Bedarfsausweis somit schnell Kosten von rund 550 Euro für die Verkaufsunterlagen zusammen.

3. Kosten für Wertgutachten beim Hausverkauf

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, sollten Sie vorher wissen, wie viel wert es ist. Dabei können Sie nicht vom emotionalen Wert ausgehen, den das Haus für Sie hat. Sie müssen den wirklichen Wert bestimmen, was sehr schwierig ist, wenn man nicht vom Fach ist. Sicherer ist es, einen Immobiliengutachter, Makler oder Sachverständigen mit einem schriftlichen Wertgutachten beauftragen. Neben dem Wert der Immobilie gibt das Gutachten auch Auskunft über den Investitionsbedarf und mögliche Baumängel. Die Kosten für ein Gutachten hängen vom Verkehrswert der Immobilie, der Komplexität und davon ab, wen Sie damit beauftragen. Planen Sie für ein Vollwertgutachten zwischen 1.800 und 3.500 Euro ein. Ein Kurzgutachten, das einen überschlägigen Marktwert wiedergibt, ist günstiger, dient dafür aber nur als erster grober Anhaltspunkt.

Tipp

Wenn Sie einen Makler mit dem Hausverkauf beauftragen, ist die Wertermittlung in der Regel im Service enthalten.

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4. Maklerprovision beim Hausverkauf mit Makler

Beauftragen Sie einen Makler mit dem Hausverkauf, fallen erst dann Kosten für Sie an, wenn der Makler einen Käufer vermitteln konnte sprich im Erfolgsfall. Seit Ende 2020 das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern in Kraft getreten ist, teilen sich Verkäufer und Käufer in aller Regel die Maklerprovision. Nur, wenn der Käufer den Makler beauftragt  und dieser Ihr Haus zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Portfolio hat, trägt der Käufer im Verkaufsfall die komplette Maklercourtage (Außenprovision). 

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit verhandelbar. Allerdings gibt es eine sogenannte übliche Maklerprovision, die regional unterschiedlich ist. Dabei handelt es sich um einen gewissen Prozentsatz vom Verkaufspreis. Dieser schwankt zwischen rund fünf bis sieben Prozent des Verkaufspreises (inklusive Mehrwertsteuer). 

5. Vermarktungskosten beim Hausverkauf ohne Makler

Beauftragen Sie keinen Makler mit dem Verkauf Ihres Hauses, sondern übernehmen selbst die Vermarktung, müssen Sie alle Vermarktungskosten selbst tragen. Die Höhe der Kosten hängt von der Anzahl der Verkaufsmaßnahmen ab, die Sie ergreifen, und von der Vermarktungsdauer. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Ausstattung, die Sie sich eventuell noch zulegen müssen, um zum Beispiel ansprechende Fotos machen und Grundrisse überarbeiten zu können.

Eine Standard-Anzeige auf Immobilienportalen kostet etwa 25 Euro, verschwindet aber nach zwei Wochen wieder. Wenn Sie die Anzeige länger sichtbar haben möchten, müssen Sie mehr bezahlen. Für drei Monate können Sie mit etwa 100 Euro im Schnitt rechnen. Bei Tageszeitungen hängt der Preis für die Immobilienanzeige von der Auflage und der Reichweite ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Anzeigen Sie schalten, desto mehr müssen Sie für die Vermarktung zahlen, aber desto eher finden Sie einen zahlungskräftigen Käufer.

Hinweis

Der Zeitaufwand bei einer eigenen Immobilienvermarktung ist nicht zu unterschätzen. Überlegen Sie also nicht nur, ob Sie genügend Wissen und Erfahrung für einen Hausverkauf ohne Makler haben, sondern auch genügend Zeit.

6. Kosten beim Hausverkauf bei vorzeitiger Kreditauflösung

Haben Sie Ihr Haus noch über ein Festdarlehen finanziert, wenn Sie es verkaufen möchten, kann es sein, dass bei der Kreditauflösung Extrakosten auf Sie zukommen. Erleidet die finanzierende Bank durch die vorzeitige Darlehensauflösung einen Zinsschaden, darf sie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt von der Restlaufzeit Ihres Kreditvertrags ab.

Tipp

Vermeiden können Sie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie eine neue Immobilie nach dem Hausverkauf erwerben und das alte Darlehen auf diese übertragen.

7. Kosten für die Löschung der Grundschuld beim Hausverkauf

Bestehen Grundschulden, können Sie diese im Zuge des Hausverkaufs löschen lassen. Die Kosten für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch beträgt dann circa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme. Lassen Sie mögliche Grundschulden schon vor dem Hausverkauf löschen, müssen Sie zusätzliche Kosten in Kauf nehmen. Die Höhe der Kosten richtet sich dann nach dem Geschäftswert. Bei der Löschung einer Grundschuld von 240.000 Euro können somit 200 Euro an Notarkosten anfallen. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen, denn einen höheren Verkaufspreis können Sie durch die Löschung in der Regel nicht erzielen.

Gut zu wissen

Ein Hausverkauf ist laut Gesetz nur mit Notar möglich. Er kümmert sich zum Beispiel um den Kaufvertrag fürs Haus und den Eintrag ins Grundbuch. Dafür berechnet er Notarkosten, die etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Verkaufspreises betragen. Die gute Nachricht: Den Großteil der Notarkosten trägt der Käufer. Ist nichts anderes vereinbart, müssen Sie normalerweisel nur für die Löschung der Grundschuld aufkommen.

8. Grunderwerbsteuer beim Hausverkauf

Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten und ist deshalb grundsätzlich vom Käufer zu zahlen. Kommt dieser der Zahlungsaufforderung des Finanzamtes jedoch nicht nach, wird man Sie als Verkäufer zur Kasse bitten ganz egal, was vertraglich vereinbart wurde. Denn laut Grunderwerbsteuergesetz (§ 13 GrEStG) sind Käufer und Verkäufer beide Schuldner der Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 bis 5,5 Prozent der notariell beurkundeten Leistungen.

9. Spekulationssteuer beim Hausverkauf

Haben Sie Ihr Haus ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, müssen Sie einen möglichen Wertgewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft nicht versteuern auch wenn Sie das Haus innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von zehn Jahren verkaufen.

Eine Spekulationssteuer fällt nur dann an, wenn Sie Ihr Haus:

  • innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung verkaufen,
  • Sie einen Wertgewinn erzielen und
  • Sie das Haus in den beiden vor dem Verkauf liegenden Kalenderjahren vermietet haben (§ 23 EStG).

Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem Wertgewinn und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. So müssen Sie den Gewinn als zusätzliches Einkommen in der Steuererklärung angeben.

Achtung!

Geltend gemachte Abschreibungen mindern den Anschaffungspreis und damit den Wertgewinn. Hier weitere Infos zu Steuern beim Hausverkauf.

Kosten für den Käufer beim Hausverkauf

Auf den Verkäufer kommen zwar einige Kosten beim Hausverkauf zu, doch in der Regel trägt der Käufer mehr Kosten, da er die Kaufnebenkosten übernehmen muss. Die Kaufnebenkosten können insgesamt bis zu zwölf Prozent des Kaufpreises ausmachen.

1. Abwicklungskosten für den Kaufvertrag beim Hausverkauf

Das Verfassen eines Vertragsentwurfs und die Beurkundung eines rechtswirksamen Kaufvertrags sind mit folgenden Kosten für den Käufer verbunden:

  • Reine Notarkosten: ca. 1,0 Prozent des Kaufpreises
  • Kosten Grundbuchamt: ca. 0,5 Prozent des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer: ca. 5,0 Prozent (abhängig vom Bundesland)

Die genaue Höhe der Notarkosten hängt vom Kaufpreis und den Details der Beurkundung ab.

Achtung!

Eigentümer sollten dem Käufer die Auswahl und Beauftragung des Notars überlassen. Der Grund: Erteilt der Verkäufer dem Notar den Auftrag zur Erstellung des Kaufvertrags, muss er ihn bezahlen, sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen. Da ein Notar immer unparteiisch sein muss, entsteht dem Verkäufer kein Nachteil, wenn der Käufer den Notar beauftragt.

2. Weitere Nebenkosten für Käufer: Die Maklerprovision

Bis Ende 2020 mussten Käufer die Maklerprovision in manchen Bundesländern vollständig alleine zahlen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, teilen sich Verkäufer und Käufer in der Regel die Provision. In vielen Bundesländern zahlt der Käufer somit eine Maklercourtage von 3,57 Prozent vom Kaufpreis. In bestimmten Fällen ist aber auch weiterhin eine reine Käufer- oder Verkäufercourtage (Außen- bzw. Innenprovision) möglich.

Kosten beim Hausverkauf: Steuererleichterung für Verkäufer

Als Verkäufer können Sie beim Hausverkauf indirekt Kosten sparen, indem Sie so viele Ausgaben wie möglich als Werbungskosten angeben und dadurch unmittelbar das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Zum Beispiel können Sie Aufwendungen für Anzeigen steuerlich geltend machen. Nicht anrechenbar sind die Notarkosten und die Maklerprovision.

Ausnahme 

Die Maklerprovision darf anteilig zum Verkaufserlös bei den Werbungskosten angerechnet werden, wenn es sich beim verkauften Objekt um eine vermietete Immobilie handelt und der Verkaufserlös in die Finanzierung eines neuen Mietobjektes fließt.

FAQ: Häufige Fragen zu Kosten für den Verkäufer beim Hausverkauf

Als Eigentümer müssen Sie unter anderem folgende Kosten bezahlen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen:

Renovierung vor Verkauf (optional)

3.000 Euro (maximal)

Energieausweis

80 - 500 Euro

Sonstige Unterlagen

ca. 50 Euro

Kosten für Wertgutachten (bei Hausverkauf ohne Makler)

1.500 - 3.500 Euro

Vermarktungskosten (bei Hausverkauf ohne Makler)

100 - 2000 Euro (stark von Marketingkanälen und Vermarktungsdauer abhängig)

Beim Hausverkauf trägt in der Regel der Käufer den Großteil der Notarkosten beim Hausverkauf, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer übernimmt zum Beispiel nur die Löschung der Grundschuld, sofern eine besteht. Ein Notar ist beim Hausverkauf unerlässlich, denn nur ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist rechtskräftig.

Im Durchschnitt summieren sich die Notarkosten auf etwa 1,5% bis 2,0% der Kaufsumme, wobei 1,0% reine Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten ausmachen. Wie viel Geld der Notar genau bekommt, hängt von den in Anspruch genommenen Notarleistungen ab.

Die Löschung einer eventuell eingetragenen Grundschuld beziehungsweise Hypothek im Grundbuch zahlt der Verkäufer. Der Käufer wiederum zahlt die Eintragung des neuen Eigentümers.

Beim Hausverkauf zahlt In der Regel der Käufer den Grundbucheintrag, also die Eintragung des neuen Eigentümers. Er übernimmt auch die meisten andern Notarkosten.

Wie viel Steuer Sie beim Verkauf Ihres Hauses zahlen müssen, beziehungsweise ob überhaupt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sollten Sie eine Spekulationssteuer zahlen müssen, bemisst sich die Höhe an Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und dem Wertgewinn, den Sie durch den Hausverkauf erzielt haben. Beträgt der Gewinn zum Beispiel 30.000 Euro bei einem Steuersatz von 42 Prozent, müssen Sie 12.600 Euro Spekulationssteuer zahlen.

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