Was genau ist eine Teilungserklärung?

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Aktualisiert: 19.05.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Die Teilungserklärung ist ein notarielles Dokument, das ein Gebäude rechtlich in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt.
  • Sie ist die Grundlage dafür, dass einzelne Wohnungen als eigenständige Eigentumseinheiten im Grundbuch geführt und verkauft werden können.
  • Zusätzlich regelt sie die Miteigentumsanteile (MEA), die bestimmen, wie Eigentum und Kosten innerhalb der WEG verteilt werden.
  • Sie enthält oft auch Regelungen zu Nutzungsrechten, Stimmrechten und Sondernutzungsrechten (z. B. Garten oder Stellplätze).
  • Die Teilungserklärung ist für alle Eigentümer rechtlich verbindlich.

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, mit dem ein Gebäude offiziell in mehrere Eigentumswohnungen oder Teileigentumseinheiten aufgeteilt wird. Sie bildet die Grundlage für die Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

In der Teilungserklärung wird genau festgelegt:

  • welche Bereiche zum Sondereigentum gehören (z. B. Wohnung, Keller oder Garage)
  • welche Flächen Gemeinschaftseigentum sind (z. B. Dach, Treppenhaus oder Fassade)
  • wie hoch die jeweiligen Miteigentumsanteile der Eigentümer sind
  • welche Sondernutzungsrechte bestehen (z. B. Garten- oder Stellplatznutzung).

Häufig enthält die Teilungserklärung zusätzlich die Gemeinschaftsordnung, in der Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft geregelt werden.

 

Gesetzlich vorgeschrieben und im Grundbuch verankert

Bei erstmaliger Aufteilung einer Wohnimmobilie in Wohnungseigentum hat der Grundstückseigentümer die Teilungserklärung anhand von nachprüfbaren Unterlagen (z.B. Grundrisszeichnungen) selbst – oder bei einem Neubau ggf. mit dem verantwortlichen Planer/Architekten – zu erstellen und von einem Notar beurkunden zu lassen. Erst dadurch ist die Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch gegeben. Bei einem Wiederverkauf der Eigentumswohnung (ebenfalls nur über einen Notar) genügen hinsichtlich der Teilungserklärung die Eintragungen im Grundbuch.

Was bedeutet eigentlich …? Begriffe, die Sie kennen sollten

Begriff Bedeutung
Sondereigentum Abgeschlossene Räume, die einem Eigentümer allein gehören und individuell genutzt werden können, z. B. Wohnungen oder Kellerräume. Grundstücksflächen, Terrassen oder Stellplätze zählen nicht dazu.
Gemeinschaftseigentum Alle Bereiche des Gebäudes und Grundstücks, die von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden, z. B. Treppenhaus, Dach, Fassade oder Außenanlagen.
Teileigentum Räume, die nicht zu Wohnzwecken, sondern gewerblich genutzt werden, z. B. Büros, Praxen oder Ladenlokale.
Miteigentumsanteile (MEA) Rechnerischer Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum. Er dient häufig als Grundlage für Stimmrechte und Kostenverteilung innerhalb der WEG.
Sondernutzungsrecht Recht eines Eigentümers, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums exklusiv zu nutzen, z. B. Gartenanteile, Stellplätze oder Terrassen.
Gemeinschaftsordnung (GemO) Bestandteil vieler Teilungserklärungen. Sie regelt Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie Themen wie Kostenverteilung, Nutzung und Zusammenleben innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan: Voraussetzungen für die Teilungserklärung

Damit ein Gebäude rechtlich in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden kann, sind eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und ein Aufteilungsplan erforderlich. Beide Dokumente bilden die Grundlage für die Teilungserklärung und die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die einzelnen Wohnungen oder Nutzungseinheiten baulich voneinander getrennt und eigenständig nutzbar sind. Voraussetzung dafür ist insbesondere:

  • ein separater Zugang zur jeweiligen Wohnung
  • in sich abgeschlossene Räume
  • eine klare Trennung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in der Regel vom Eigentümer beziehungsweise Teilenden beim zuständigen Bauamt beantragt. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, um ein Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen.

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist Bestandteil der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Er enthält detaillierte Grundrisse und zeigt:

  • die einzelnen Eigentumswohnungen
  • Gemeinschaftsflächen
  • Kellerräume, Stellplätze oder Sondernutzungsrechte
  • die genaue Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Wenn die Teilungserklärung geändert werden muss

Eigentlich gibt es nur einen Grund für die Änderung der Teilungserklärung. Das sind bauliche Veränderungen, die über die Grenzen des Sondereigentums hinausgehen bzw. das Gemeinschaftseigentum betreffen. Wenn beispielsweise ein Eigentümer den über seiner Wohnung gelegenen Dachraum ausbauen und für sich als erweiterten Wohnraum nutzen will. Dadurch erhöht er einerseits seine MEA und damit ggf. sein Stimmrecht bei der Eigentümerversammlung. Andererseits wird das Gemeinschaftseigentum reduziert. Das bedeutet, dass das Gesamtgefüge der MEA aller Eigentümer verändert wird. 

In der Regel gilt:

  • Alle betroffenen Eigentümer müssen zustimmen
  • oft ist ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich
  • bei Eingriffen in das Grundbuch ist zusätzlich eine notarielle Beurkundung notwendig
Hinweis

Da die Teilungserklärung Teil des Grundbuchs ist, haben Änderungen rechtliche Tragweite. Ohne die Zustimmung der Eigentümer ist eine Anpassung in der Regel nicht möglich.

Die Gemeinschaftsordnung (GemO) und ihre Besonderheiten

Die Gemeinschaftsordnung wird meist im Zusammenhang mit der Teilungserklärung vom sogenannten Teilenden festgelegt. Sie regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie Rechte, Pflichten und teilweise auch die Kostenverteilung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Typische Besonderheiten der Gemeinschaftsordnung:

  • Sie wird in der Regel einseitig vom Teilenden erstellt, der später oft nicht Teil der Eigentümergemeinschaft ist
  • Sie wird vor der ersten Nutzung der Wohnungen festgelegt
  • Nachträgliche Änderungen sind meist nur mit Zustimmung aller Eigentümer und notarieller Beglaubigung möglich

 

Änderungen der Gemeinschaftsordnung

Änderungen sind grundsätzlich schwierig, können aber durch eine sogenannte Öffnungsklausel erleichtert werden. Dann reichen z. B.:

  • eine 2/3- oder 3/4-Mehrheit der Eigentümer

Allerdings gilt weiterhin das Belastungsverbot: Kein Eigentümer darf nachträglich einseitig mit neuen Pflichten oder Nachteilen belastet werden. Eine seltene Alternative ist eine nachträgliche Erstellung der Gemeinschaftsordnung, die anschließend von allen Eigentümern einstimmig beschlossen und notariell bestätigt wird.

 

Sonderfall: Kurzzeitvermietung / Ferienwohnung

Ein häufig diskutiertes Thema ist die Vermietung als Ferienwohnung. Laut Rechtsprechung ist diese grundsätzlich möglich, sofern die Gemeinschaftsordnung sie nicht ausdrücklich untersagt.

  • Ein generelles Verbot kann in der GemO festgelegt werden
  • Nachträgliche Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich
  • Öffnungsklauseln reichen oft nicht aus, um ein Verbot durchzusetzen
  • Kommunales Recht oder Zweckentfremdungsvorschriften können zusätzlich eine Rolle spielen

Deshalb gilt: Die Gemeinschaftsordnung ist ein zentraler Bestandteil beim Kauf von Wohnungseigentum und sollte sorgfältig geprüft werden.

Hinweis

Vor dem Kauf sollte die Gemeinschaftsordnung unbedingt geprüft werden, da sie langfristig die Nutzung und Rechte stark beeinflussen kann. Besonders relevant sind Regelungen zu:

  • Vermietung
  • Nutzung der Wohnung
  • baulichen Veränderungen
  • Kostenverteilung

Die Hausordnung – Rahmenbedingungen für das alltägliche Zusammenleben

In den meisten Wohnimmobilien gibt es eine Hausordnung, z.B. mit folgenden Themenbereichen

Themenbereich Regelungsinhalt
Reinigung des Gemeinschaftseigentums Reinigung von Treppenhaus, Hausflur, Aufzug sowie ggf. Kehrwoche und Reinigungsdienste
Lärm Einhaltung von Ruhezeiten (Nachtruhe/Mittagsruhe) sowie Regelungen zu störendem Lärm außerhalb dieser Zeiten
Kinder Kindgerechte Nutzungshinweise; die Rechtsprechung ist grundsätzlich kinderfreundlich
Sicherheit Regeln zu Hauszugängen, Freihalten von Fluchtwegen, Brandschutz und allgemeiner Sicherheit im Gebäude
Fahrzeuge Vorschriften zum Parken von Autos, Motorrädern und Fahrrädern sowie Fahrverhalten in Zufahrten und Tiefgaragen
Haustiere Regelungen zur Tierhaltung (kein generelles Verbot erlaubt), Aufsichtspflichten und Vermeidung von Verschmutzungen)
Gemeinschaftsflächen Nutzung und Verhalten in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Garten, Innenhof oder Waschkeller

Wichtige Feinheiten bei der Teilungserklärung

Die Teilungserklärung wird vor dem Verkauf erstellt und ist Teil des Kaufvertrags. Sie sollte vor dem Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt sorgfältig geprüft werden, da sie langfristig Rechte, Pflichten und Kosten regelt.

  • Stimmrechte: Entweder pro Person oder nach Miteigentumsanteilen (MEA)
  • Wohngeldrückstände: In manchen Fällen können offene Hausgeldschulden des Verkäufers auf den Käufer übergehen, z. B. bei Zwangsversteigerungen.
  • Teileigentum: Die Bezeichnung ist entscheidend:
    • „Ladenflächen“ → nur Einzelhandel
    • „Geschäftsräume“ → auch Gastronomie oder andere Gewerbe möglich
  • Kosten im Gemeinschaftseigentum: In der Regel erfolgt die Verteilung nach MEA. Sonderregelungen können jedoch festlegen, dass z. B. nur einzelne Eigentümer für verursachte Schäden (etwa an Fenstern) zahlen müssen.

FAQ - Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist ein notarielles Dokument, das ein Gebäude rechtlich in Eigentumswohnungen (Sondereigentum) und Gemeinschaftseigentum aufteilt und im Grundbuch eingetragen wird.

Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung der Immobilie. Die Gemeinschaftsordnung bestimmt die Rechte und Pflichten der Eigentümer innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Sie bestätigt, dass Wohnungen baulich getrennt und eigenständig nutzbar sind. Sie ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen.

Der Aufteilungsplan zeigt die genaue Aufteilung des Gebäudes in Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Wohnungen, Keller und Stellplätze.

Eine Änderung ist nötig bei baulichen Änderungen, neuen Sondernutzungsrechten oder Änderungen der Miteigentumsanteile. Meist ist dafür die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.

Die Kosten setzen sich meist aus Notar-, Grundbuch-, Vermessungs- und Verwaltungsgebühren zusammen und hängen stark vom Aufwand ab.

Weil sie langfristig Kosten, Nutzungsmöglichkeiten und Rechte in der Eigentümergemeinschaft festlegt und erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann.

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