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Wofür braucht man Brandschutztüren?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Brandschutztür?

Brandschutztüren haben eine klare Funktion: Sie sollen verhindern, dass das Feuer sich von einem Raum in einen anderen Bereich ausbreitet. Der richtige Fachausdruck für die Brandschutztüren ist daher der Feuerschutzabschluss. 

Brandschutztüren werden dabei üblicherweise in unterschiedliche Feuerwiderstandfähigkeiten unterteilt:

  • T30: 30 Minuten - Die sogenannte „T-30“ Variante ist die häufigste und wird auch als feuerhemmende Tür bezeichnet. Die Abkürzung bedeutet, dass die Tür den Raumabschluss und somit das Nicht-Übertragen von Feuer 

    für mindestens 30 Minuten gewährleistet. Nach dieser Zeit muss sich die Tür aber immer noch öffnen lassen können.

  • T60: 60 Minuten - Die „T60“-Tür wird auch als hochfeuerhemmende Tür bezeichnet.
  • T90: 90 Minuten - Dieses ist eine feuerbeständige Tür.
  • T120: 120 Minuten
  • T180: 180 Minuten

Außerdem werden einflüglige (T30-1) und zweiflüglige Türen (T30-2) unterschieden. Die Feuerwiderstandsklasse einer Feuerschutztür richtet sich nach der Gebäudenutzung und Anforderung an die Wand, wo diese Tür eingebaut werden soll. Besitzt die Tür beispielsweise eine Verglasung, muss diese die gleiche Feuerwiderstandsklasse aufweisen, wie der Feuerschutzabschluss selbst. Beispiel: Eine T30-Tür muss eine F30-Verglasung besitzen.

Rauchdichtigkeit: Wann ist eine Brandschutztür rauchdicht?

Ein Feuerschutzabschluss ist nicht zwangsläufig rauchdicht und eine rauchdichte Tür muss nicht unbedingt die Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen. Besitzt die Tür zusätzlich eine Rauchschutzfunktion wird diese Türe kurz als „T30-RS“ Tür bezeichnet.

Um die Rauchdichtigkeit gewährleisten zu können, besitzt diese Tür eine allseitig umlaufende Dichtung, die den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch von bis zu 220 Grad, im eingebauten und geschlossenen Zustand verhindert. So soll die Rettungsfähigkeit von Menschen und Tieren im Brandfall gewährleistet werden, ohne dass Feuer und Rauch die Fluchtmöglichkeit verhindern. 

Wann ist eine Tür eine Brandschutztür?

Eine Brandschutztür muss immer bauaufsichtlich zugelassen sein. Diese Zulassung erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung wird für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag verlängert werden. Die Tür darf nicht mehr eingebaut werden, wenn die Zulassung erloschen ist. 

Achtung Wurde die Tür vor Ablauf der Zulassung eingebaut und der Übereinstimmungsnachweis der Firma, die die Tür montiert hat, wurde vom Betreiber aufbewahrt, darf die Tür weiterhin als Brandschutztür betrieben werden.

Eine Brandschutztür ist durch ein Schild auf der Tür gekennzeichnet. Auf diesem Schild ist die Zulassungsnummer, der Hersteller und das Herstellungsjahr eingeprägt. Fehlt dieses Schild, beziehungsweise die Kennzeichnung oder wird sie entfernt, so erlischt die Zulassung für den Feuerschutzabschluss.

Eine Brandschutztür ist besonders gut an folgenden Bestandteilen erkennbar:

  • Zulassungsbescheid des deutschen Instituts für Bautechnik
  • Zulassungsschild am Türblatt
  • Wartungsanleitung
  • Übereinstimmungserklärung des Errichters, bzw. der Montagefirma

Auch andere Türen, wie Rauchschutztüren erfordern ebenfalls ein Zulassungsschild auf dem Türblatt, also auf der Scharnierseite, sowie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis einer anerkannten Prüfstelle.

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Aus was besteht eine Brandschutztür?

Alle Türen bilden immer eine Einheit als Bauelement bestehend aus Türblatt, Türfutter sowie Beschlägen. Hierbei kommen unterschiedliche Materialien zum Einsatz. Die gebräuchlichsten Materialien für Türen sind Stahl, Aluminium und Holz. Es gibt auch Mischkonstruktionen dieser Materialien. Diese verbauten Materialien werden in bestimmte Baustoffklassen eingeteilt:

  • Nicht brennbar
  • Schwer entflammbar
  • Normal entflammbar
  • Leicht entflammbar

Wo muss ich Brandschutztüren einbauen?

Einfach ausgedrückt: Dort, wo es die Landesbauordnung beziehungsweise die aktuellen Sonderbauvorschriften verlangen. Da in der Bundesrepublik Deutschland jedes Bundesland seine eigenen Landesbauordnungen hat, sollte immer in der jeweiligen Landesbauordnung nachgesehen werden. In der Regel werden Brandschutztüren typischerweise an folgenden Stellen in Gebäuden verbaut: In langen Fluren, Treppenhäusern, Notausgängen und auf Fluchtwegen.

Wie werden Brandschutztüren in der Realität umgesetzt?

Bei Betriebs- oder Objektbegehungen sieht die Realität meist anders aus. Aus Unwissenheit oder auch aus Gründen von Betriebsabläufen werden die Türen meist mit einem Keil dauerhaft offengehalten. Diese Türen können ihre Funktionen aber nur erfüllen, wenn sie im Brandfall auch geschlossen sind. Durch eintretendes Feuer und Rauch wird eine Flucht erschwert, wenn nicht sogar verhindert.

Wer die Brandschutztür aufgrund von Betriebsabläufen offenhalten muss, kann diese über eine zugelassene Feststellanlage offenhalten. Diese können individuell über Brandmelder gesteuert werden und so schließt sich die Tür im Brandfall automatisch, sie ist also selbstschließend.

Achtung Wer solche Sicherheitseinrichtungen manipuliert, macht sich nach §145 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar – auch wenn es nicht brennt. 

Weitere typische Fehler bei Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen, die die Türen teilweise komplett unwirksam machen, sind:

  • Absenkbare Bodendichtung funktioniert nicht oder ist falsch eingestellt
  • Dichtungen fehlen
  • keine Profilzylinder in einer dafür vorhergesehenen Öffnung
  • Brandschutztür oder Rauchschutztür ist nicht selbstschließend,
  • Nicht zulässige Änderungen wurden vorgenommen
  • Tür ist nicht in zulässiger Wand eingebaut
  • Dübellaschen sind nicht verputzt
  • Zargenhohlraum ist nicht ordnungsgemäß gefüllt

Was muss bei der Montage beachtet werden?

Der Einbau von Brandschutztüren ist auch für Monteure mit gewissen Risiken verbunden. Die Hersteller liefern mit der Tür eine sogenannte Montageanleitung mit. An die darinstehenden Montagevorgaben sollten sich Monteure unbedingt halten.

Nehmen Sie dabei Änderungen am Feuerschutzabschluss vor oder montieren nicht nach der Anleitung, verliert die CE-Kennzeichnung der Tür ihre Gültigkeit. Somit wird der Monteur zum Hersteller und übernimmt die Verantwortung, die normalerweise beim Hersteller des Produktes liegt.

Welche Wartungsarbeiten müssen bei Brandschutztüren durchgeführt werden?

Der Betreiber eines Gebäudes ist für die fachgerechte Wartung und Prüfung der Brandschutztüren verantwortlich. Welche Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen, ist in der ebenfalls vom Hersteller mitgelieferten Wartungsanleitung wiederzufinden. Das Prüfverfahren wird dabei nach folgenden Normen durchgeführt:

  • Brandschutztüren werden nach DIN EN 1634-1 durchgeführt
  • Rauchschutztüren werden nach EN 1643-3 durchgeführt. 

Rechtsgrundlagen und Vorschriften: Welche Regeln gelten?

Es gibt verschiedene Normen und Vorschriften für die oben beschriebenen Türen. Seit November 2019 müssen Hersteller und Betreiber neue Anforderungen und Klassifizierungen im Bereich Feuerschutz beachten. Die Türen werden nicht mehr mit T30, T60 oder T90 klassifiziert. Eine klassische T30 Tür wird ab jetzt wie folgt klassifiziert:

  • EI2 30 C5 Sa
  • E= Raumabschluss
  • I= Wärmedämmung
  • S=Rauchdichtheit 
  • C= selbstschließende Abschlüsse

Der Begriff Brandschutztür ist nicht genormt, sodass er eigentlich nichts über die normativen Anforderungen einer Tür aussagt. Brandschutztüren und andere Feuerabschlüsse wie Fenster oder Tore müssen dennoch bestimmte Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten vom Betreiber zu beachtenden Vorschriften sind:

  • DIN EN 16034 „Fenster, Türen und Tore mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ (aktuelle Ausgabe: Dezember 2014 mit Berichtigung vom Februar 2018) 
  • MBO mit den jeweiligen Landesbauordnungen 
Hinweis Die europäische Norm DIN EN 16034 ist in Verbindung mit DIN EN 13241 „Tore – Produktnorm, Leistungseigenschaften“ oder DIN EN 14351 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Außentüren“ anzuwenden. 

 

Was geschieht bei einem fehlerhaften Einbau?

Der fehlerhafte Einbau einer Brandschutztür führt zu einem Mangel im Brandschutz für das Gebäude. Wird dieser Mangel nicht rechtzeitig entdeckt oder behoben, können Betreiber oder Eigentümer von Gebäuden und Immobilien im Brandfall einer persönlichen Haftung ausgesetzt sein. Im Brandfall kann es sein, dass die Versicherungen zum Teil oder vollständig die Leistungen verweigern.

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