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Immobiliengutachter: Welchen Gutachter Sie wann brauchen

Inhaltsverzeichnis

Immobiliengutachter: Das Wichtigste in Kürze

  • Immobiliengutachter ermitteln den Verkehrswert einer Immobilie Wertgutachter oder prüfen, ob eine Immobilie sachgerecht erbaut wurde und erkennen mögliche Mängel (Baugutachter).
  • Der Begriff Immobiliengutachter wird im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, die Bezeichnung Immobiliensachverständiger hauptsächlich von Gerichten und Behörden.
  • Immobiliengutachter ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
  • Es gibt verschiedene Arten von Immobiliengutachtern: Darunter freie,  zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte sowie staatlich anerkannte Immobiliengutachter.
  • Es gibt Vollgutachten und Kurzgutachten.
  • Welcher Immobiliengutachter sich für Ihre Immobilienbewertung am besten eignet, hängt von der Art des Gutachtens und dem Anlass ab.
  • Benötigen Sie die Immobilienbewertung fürs Gericht, muss ein öffentlich bestellter und vereidigter oder staatlich anerkannter Immobiliengutachter ein Vollgutachten erstellen.
  • Brauchen Sie die Immobilienbewertung, weil Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen möchten, können Sie einen freien Gutachter mit einem Kurzgutachten beauftragen oder einen Makler den Wert ermitteln lassen.
  • Um den Verkehrswert zu ermitteln, nutzen Immobiliengutachter das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.
  • Wie viel ein Immobiliengutachten kostet, hängt davon ab, wie umfangreich das Gutachten sein soll und wie komplex das Gebäude ist. 
  • Kurzgutachten kosten ab 500 Euro, Vollgutachten können bis zu 1,5 Prozent des Immobilienpreises kosten.

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Was macht ein Immobiliengutachter?

Zu den Immobiliengutachtern zählen Gutachter für die Verkehrswertermittlung (Wertgutachter) und Baugutachter. Der Wertgutachter untersucht und ermittelt den Wert einer Immobilie unabhängig und neutral. Hauptsächlich erstellt er Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten im Sinne des Baugesetzbuches (§ 194 BauGB). Darüber hinaus nimmt er eine beratende Funktion beim Kauf oder Verkauf ein. Der Baugutachter erstellt Schadensgutachten. Er prüft, ob eine Immobilie sachgerecht erbaut wurde und erkennt mögliche Mängel – das kann schon während des Baus oder beim Kauf einer Immobilie hilfreich sein, um versteckte Mängel zu finden und Sanierungskosten einzuschätzen.

Immobiliengutachter werden vorwiegend bei Rechtsstreitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten eingesetzt, die zwischen Privatpersonen bestehen. Sie müssen in der Lage sein, ihre Beurteilung in einem Gutachten schriftlich zu verfassen und die Standpunkte mündlich vorzutragen. Das Gutachten muss klar verständlich formuliert sein, damit  es von verschiedenen Personen gelesen werden kann, wie Juristen, der Polizei oder Beamten. 

Gutachter oder Sachverständiger: Gibt es einen Unterschied?

Zwischen Immobiliengutachter und Immobiliensachverständigen gibt es theoretisch keinen Unterschied. In der Praxis wird der Terminus des Sachverständigen üblicherweise bei Gerichten und Behörden verwendet. Sie berufen sich meist auf einen Gesetzeswortlaut, in dem vornehmlich die Bezeichnung Sachverständiger verwendet wird, und meinen damit einen öffentlich bestellten und vereidigten oder staatlich anerkannten Immobiliensachverständigen. Die Bezeichnung Immobiliengutachter hingegen wird eher im privaten Sprachgebrauch verwendet und schließt freie Gutachter mit ein.

Wer darf sich Immobiliengutachter nennen?

Weder die Berufsbezeichnung Immobiliengutachter noch Immobiliensachverständiger sind geschützt, es darf sich theoretisch jeder so nennen. Die Berufsbezeichnung alleine ist somit kein Nachweis für eine besondere Fähigkeit und Fachkompetenz.

Um einen kompetenten Sachverständigen zu finden, sollten Sie deshalb die Qualifikationen des Gutachters genauer ansehen:

  • Ausbildung
  • gültige Zertifizierungen von Sprengnetter, DIA oder HypZert
  • Berufserfahrung
  • Fortbildung

Immobiliengutachter werden in der Regel Personen, die bereits über Praxiserfahrung im Immobilienwesen verfügen, da sie entweder als Immobilienmakler, Immobilienfachwirt, Architekt oder Bauingenieur gearbeitet haben. Auch Betriebswirte und Bankkaufleute nehmen Weiterbildungen wahr. Wer Wertgutachter werden möchte,  kann sich die theoretischen und praxisorientierten Grundlagen kompakt durch ein Intensivseminar aneignen. Um Schadensgutachter zu werden, ist Fachwissen in speziellen Bereichen notwendig, das tiefgehend vermittelt werden muss und mehr Zeit in Anspruch nimmt. 

Welche Art Immobiliengutachter gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Sachverständigen, hier die wichtigsten:

 

Freie Immobiliengutachter

Unter einem freien Immobiliengutachter versteht man einen selbst ernannten Sachverständigen ohne Bestellung durch außenstehende Organisationen. Das Gutachten eines freien Immobiliengutachters hat vor Gericht oder einer Behörde keinen Bestand.

 

Zertifizierter Immobiliengutachter
 

Der zertifizierte Immobiliengutachter beziehungsweise Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz nachweisen. Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse oder Arbeitsproben, die der Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter

Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt. Die „öffentliche Bestellung“ erlaubt es den Immobiliengutachtern, auf ihrem jeweiligen Sachgebiet Gutachten zu erstellen, Beratungen, Prüftätigkeiten und Überwachungen sowie schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Aufgaben auszuüben. Ihre Verkehrswertgutachten sind offiziell anerkannt und vor Gericht zugelassen.

 

Staatlich anerkannter Immobiliengutachter

Staatlich anerkannte Immobiliengutachter beziehungsweise Sachverständige (SaSV) sind Experten in bestimmten Fachbereichen, die durch eine umfangreiche Prüfung bei der jeweiligen Kammer ihres Fachbereichs nachgewiesen haben, dass sie neben langjähriger Berufserfahrung über eine besondere Sachkunde in ihrem Fachbereich verfügen.

Sie gehören in die Gruppe der öffentlich bestellten Sachverständigen, fallen jedoch zusätzlich in die Zuständigkeit der Landesbehörden. Sie dürfen deshalb auch Gutachten für öffentliche Institutionen und Behörden erstellen.

Verbandsanerkannter Immobiliengutachter

Sachverständige beziehungsweise Gutachter zur Grundstückswertermittlung werden von den einzelnen Verbänden nach deren eigenen Anforderungen benannt. Ein allgemeingültiges System der Voraussetzungen zur Benennung von Wertgutachtern besteht nicht.

Behörden als Immobiliengutachter

 

Beispiele für diese Behörden sind die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das Bundesgesundheitsamt, das Umweltbundesamt oder das Deutsche Patent- und Markenamt.

Wann ist ein öffentlich bestellter Immobiliensachverständiger notwendig?

Wird ein Immobilien-Wertgutachten, das vor Gericht Bestand haben soll, benötigt, ist es nahezu unumgänglich, die Bewertung von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen durchführen zu lassen. Sind juristische Auseinandersetzungen als Folge einer Erbschaft oder Scheidung zu befürchten, ist es auch hier äußerst ratsam, einen solchen Gutachter zu beauftragen. Diese Notwendigkeit ergibt sich auch für Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich einer Immobilie oder bei Streitigkeiten in einem Versicherungsfall.

Tipp:

Bei größeren und exklusiven Immobilien macht es Sinn, einen hochqualifizierten Experten mit der Wertermittlung zu betrauen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern.

Wer bestellt Sachverständige?

Die öffentliche Bestellung Sachverständiger für Immobilien vorzunehmen, ist der Industrie- und Handelskammern (IHK) vorbehalten. Um „bestellt“ zu werden, müssen Immobiliengutachter ihre ausgeprägte Sachkunde und ihre umfassende Eignung nachweisen. Unternehmen, Behörden, Gerichte und Versicherungen stützen sich in Immobilienfragen auf die Aussagen und Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.

Um durch die IHK öffentlich bestellt zu werden, muss ein Immobiliengutachter folgende Anforderungen erfüllen:

  • umfassende Sachkenntnis
  • Kenntnis über den Aufbau und Inhalt eines schriftlichen Sachverständigengutachtens
  • Berücksichtigung des aktuellen Standes der Wissenschaft und Technik

Der Gutachter muss

  • unparteiisch,
  • gewissenhaft,
  • unbefangen,
  • unabhängig und
  • weisungsfrei handeln.

Daraus resultiert, dass ein öffentlich bestellter Sachverständiger für den eigenen Arbeitgeber oder Dienstherrn keine Gutachten erstellen darf. Ferner darf sich der Immobiliensachverständige auch nach Erstellung des Gutachtens nicht im Zusammenhang mit den begutachteten Objekten ökonomisch betätigen (z.B. als Käufer Interesse am Objekt bekunden). Wie Anwälte oder Ärzte unterliegen auch IHK-Sachverständige nach Abschluss eines Auftrages einer Schweigepflicht über Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Pflichtausübung erlangt haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein Immobiliengutachter, der von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt wurde, nicht berechtigt ist, Aufträge eines Gerichts abzulehnen.

Welche Arten von Gutachten gibt es?

Die gängigsten Gutachten sind das Vollgutachten und das Kurzgutachten. Für beide Gutachten nutzt der Immobiliengutachter das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren, um den Wert der Immobilie zu berechnen. Den Unterschied macht der Umfang und der Verwendungszweck, für den das Gutachten erstellt wird.

Was ist ein Vollgutachten?

Vollgutachten, auch Verkehrswertgutachten genannt, sind ausführliche schriftliche Abhandlungen von etwa 20 bis 30 Seiten, die vor Gericht Bestand haben und durch das Finanzamt anerkannt sind. Um das Gutachten zu erstellen, besichtigt der Immobiliengutachter die Immobilie vor Ort. Nur öffentlich bestellte und vereidigte oder staatlich anerkannte Immobiliensachverständige dürfen Vollgutachten erstellen. In folgenden Fällen ist ein Vollgutachten vorgeschrieben:

  • Scheidung, die nicht einvernehmlich ist
  • Erbschaftsstreitigkeiten vor Gericht
  • Differenzen mit dem Fiskus über die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Enteignung oder Entschädigungsverfahren
  • Teilungs- oder Zwangsversteigerung
  • Zuführung oder Entnahme von Immobilien aus dem Betriebsvermögen

Ein Vollgutachten setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Deckblatt und Inhaltsangabe
  2. Ergebnisse der Auswertung in Kurzform
  3. Vorbemerkungen
  4. Beschreibung des Grundstücks
  5. Gebäudebeschreibung
  6. Wirtschaftlichkeit
  7. Wertermittlung gemäß § 194 BauGB
  8. Anlagen

Was ist ein Kurzgutachten?

Das Kurzgutachten enthält ebenfalls eine Wertermittlung der Immobilie, ist jedoch weniger detailliert ausgeführt. Die Wertermittlung erfolgt nur mittels eines Verfahrens. Die Baubeschreibung ist knapp und Lagebeschreibung, Fotodokumentation, Bauzeichnungen oder sonstige Angaben werden fehlen. Mit zehn bis 15 Seiten ist das Kurzgutachten wesentlich kürzer als ein Vollgutachten. Vor Gericht hat es keinen Bestand. 

Ein Kurzgutachten bietet sich an, wenn Sie

  • Ihre Immobilie verkaufen möchten.
  • den Wert einer Immobilie im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung erfahren möchten.
  • nur aus Interesse den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten.

Sonstige Gutachten

Außer dem Verkehrswertgutachten und dem Kurzgutachten gibt es noch viele weitere Gutachten, unter anderem:

  • Beleihungswertgutachten
  • Schadensgutachten
  • Bauschadensgutachten
  • Schimmelgutachten
  • Mietwertgutachten
  • Restnutzungsdauergutachten

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Wann braucht man ein Immobiliengutachten?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie ein Immobiliengutachten von einem Immobiliengutachter brauchen können, zum Beispiel:

  • Immobilienkauf oder -verkauf: Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder veräußern, sollten Sie einen kompetenten Immobiliensachverständigen mit der gesetzeskonformen Wertermittlung der Immobilie beauftragen. Mit einem Gutachten können Sie als Verkäufer den Kaufpreis stützen oder als Käufer eine gewisse Sicherheit erlangen.
  • Erbschaft: Sind Sie Teil einer zerstrittenen Erbengemeinschaft, die vor Gericht zieht, muss das Erbe im Rahmen einer Erbauseinandersetzung aufgeteilt werden. Dafür muss ein Immobiliengutachter eine Wertermittlung für die Immobilie machen. Außerdem erhebt das Finanzamt die Erbschaftssteuer abhängig vom Immobilienwert.
  • Scheidung: Lassen Sie sich scheiden, ist die Einschätzung eines Immobiliengutachters für das Haus oder die Wohnung notwendig, um den Immobilienwert bei der Vermögensaufteilung berücksichtigen zu können.
  • Gründung oder Auflösung von Rechten oder Belastungen: Rechte und Belastungen beeinflussen den Immobilienwert. Werden solche gegründet oder aufgelöst, sollten Sie diese von einem Immobiliengutachter bewerten lassen.
  • Modernisierung oder Instandsetzung: Modernisierungen und Instandsetzungen können den Verkehrswert steigern. Ein Immobiliengutachter kann die Wertsteigerung ermitteln.
  • Schäden durch Sturm oder Brand: Haben ein Sturm oder ein Brand zu Schäden an der Immobilie geführt, berechnet die Versicherung die Schadenshöhe auf Grundlage Immobilienwerts, den ein Immobiliengutachter ermittelt hat.

Wer darf ein Immobiliengutachten erstellen?

Da die Bezeichnung Immobiliengutachter nicht geschützt ist, darf jeder ein Gutachten für Immobilien erstellen. Doch Achtung: Offizielle Gutachten für Behörden und Gerichte dürfen nur zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte sowie staatlich anerkannte Immobiliensachverständige erstellen. Wer ein Immobiliengutachten erstellen darf, hängt also davon ab, wofür es gebraucht wird. Mit der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick:

Grund für Gutachten

Immobiliengutachter

Art des Gutachtens

Immobilienverkauf

Freier Immobiliengutachter, vereidigter Sachverständiger, evtl. Makler

Kurzgutachten

Immobilienkauf

Freier Immobiliengutachter, vereidigter Sachverständiger

Kurzgutachten

Immobilienfinanzierung

Bank beauftragt Immobiliengutachter

Verkehrswertgutachten

Einvernehmliche Scheidung

Freier Immobiliengutachter, vereidigter Sachverständiger

Kurzgutachten

Scheidung mit Rechtsstreit

Vereidigter Sachverständiger

Verkehrswertgutachten

Unstrittiges Erbe

Freier Immobiliengutachter, vereidigter Sachverständiger

Kurzgutachten

Strittiges Erbe

Vereidigter Sachverständiger

Verkehrswertgutachten

Erbschaftssteuer

Vereidigter Sachverständiger

Verkehrswertgutachten

Schenkungssteuer

Vereidigter Sachverständiger

Verkehrswertgutachten

Versicherungsschaden

Vereidigter Sachverständiger

Schadengutachten

Feststellung des Betriebsvermögens

Vereidigter Sachverständiger

Verkehrswertgutachten

Baumängel

Vereidigter Sachverständiger

Schadengutachten

Zwangsversteigerung

Vereidigter Sachverständiger

Verkehrswertgutachten

Welches Gutachten zählt vor Gericht?

Müssen Sie vor Gericht ziehen beziehungsweise hat das Gericht ein Immobiliengutachten angeordnet, benötigen Sie das Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) eines öffentlich bestellten und vereidigten oder staatlich anerkannten Immobiliensachverständigen.

Wie ermittelt der Immobiliengutachter den Immobilienwert?

Zunächst nimmt der Immobiliengutachter im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung die Immobilie persönlich in Augenschein. Vor Ort wird der Zustand der Immobilie, einschließlich Schäden und Mängeln, dokumentiert.

Bei der Erstellung eines Gutachtens greift der Immobiliengutachter auf diese Dokumentation, reale Transaktionsdaten, behördliche Eintragungen (zum Beispiel Denkmalschutz oder Rechte Dritter wie Grundschuld oder Nießbrauch), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse sowie zahlreiche weitere Dokumente rund um die zu bewertende Immobilie zurück. Diese Werte werden der aktuellen Marktsituation angepasst. Schlussendlich fließt die Expertise des zertifizierten Sachverständigen in die Wertermittlung mit ein.

 

Bewertungsverfahren, die ein Immobiliengutachter nutzt:

Um den Wert eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Immobilie zu ermitteln, gibt es gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) drei Bewertungsverfahren, die ein Immobiliengutachter nutzen kann. Welches Verfahren angewendet wird, hängt unter anderem von der Art der Immobilie ab.

1. Das Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie unter Bezugnahme realisierter Kaufpreise für adäquate Vergleichsobjekte ermittelt. Dieses Verfahren wird für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Häusern (Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser) und Grundstücken genutzt, sofern es genügend vergleichbare Immobilien in der Umgebung gibt.

2. Das Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren werden der Wert der Immobilie und der Wert des zugehörigen Grundstücks zunächst separat ermittelt, bevor sie am Ende zusammengerechnet werden, um den Sachwert der Immobilie zu erhalten. Das Sachwertverfahren eignet sich zum Beispiel zur Ermittlung des Verkehrswerts von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer selbst bewohnt.

3. Das Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren wird der Wert eines Gebäudes durch seinen Ertrag bestimmt. Um den Ertragswert zu berechnen, addiert der Immobiliengutachter den Bodenwert und den Gebäudeertragswert und passt das Ergebnis anschließend unter Berücksichtigung wertsteigernder und wertmindernder Umstände an. Dieses Bewertungsverfahren findet vorrangig bei vermieteten Immobilien Anwendung. 

Um den Wert der Immobilie möglichst exakt bestimmen zu können, wird ein professioneller Immobiliengutachter üblicherweise zwei Bewertungsverfahren heranziehen.

Gut zu wissen:

Es können ganz unterschiedliche Ergebnisse herauskommen, wenn Sie verschiedene Gutachter mit der Verkehrswertermittlung der gleichen Immobilie beauftragen. Der Grund: Immobiliengutachter haben bei der Bewertung einen gewissen Spielraum und Gutachten beruhen immer auf Schätzungen.

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Welche Gebäude und Grundstücke bewerten Immobiliengutachter?

Wertermittlungen nehmen Immobiliengutachter für Wohn-, Gewerbe- und Sonderimmobilien sowie für Grundstücke und Rechte vor:

  • Wohnimmobilien: Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, etc.
  • Gewerbeimmobilien: Bürogebäude, Dienstleistungs- und Handelsflächen, Produktionsflächen, Werkstätten, etc.
  • Sonderimmobilien: Pflegeimmobilien, Gastronomiebetriebe, etc.
  • Grundstücke und Rechte: Bebaute und unbebaute Grundstücke, Nießbrauch, Erbbaurecht, Baulasten, etc.

Was überprüft ein Immobiliengutachter?

In die Bewertung durch einen Immobiliengutachter fließen Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Alter und Zustand sowie die Art der Immobilie ein. Bei einem Vor-Ort-Termin macht sich der Sachverständige in der Regel selbst ein Bild vom Gebäude und den wichtigsten Gebäudeteilen.

Lage:

Die Lage spielt für den Immobilienwert eine besonders wichtige Rolle. Der Immobiliengutachter begutachtet, in welcher Umgebung die Immobilie steht. Relevant sind sowohl die Makrolage als auch die Mikrolage.

Grundstücksgröße:

Bei der Grundstücksgröße gilt in der Regel: Je größer das Grundstück, desto höher der Wert.

Art der Immobilie:

Auch die Immobilienart spielt bei der Bewertung eine Rolle. Zum Beispiel wird ein Einfamilienhaus normalerweise höher bewertet als ein Reihenhaus.

Wohnfläche:

Die Wohnfläche ist ebenfalls ein entscheidender Faktor für den Wert einer Immobilie. In der Regel gilt: Je größer die Wohnfläche, desto teurer das Objekt.

Baualter:

Eine jüngere Immobilie ist normalerweise teurer als eine ältere, da sich zum Beispiel die Energiestandards für Wohnimmobilien in den letzten Jahren deutlich verbessert haben. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Baulicher Zustand:

Der allgemeine bauliche Zustand ist ein Faktor, der den Wert deutlich bestimmt. Eine gute Wärmedämmung, ein neu gedecktes Dach, neue Türen, Fenster, Sanitäranlagen, Bodenbeläge und eine neue Heizung steigern den Wert einer Immobilie.

Welche Gebäudeteile werden durch Immobiliengutachter begutachtet?

Folgende Gebäudeteile werden durch Immobiliensachverständige genauer begutachtet, um ein fundiertes Gutachten erstellen zu können:

  • Fassade
  • Fenster
  • Dach
  • Heizungsanlage
  • Kellerräume
  • Geschossdecken
  • Elektrische Leitungen

Darüber hinaus werden folgende Eigenschaften bewertet:  

  • Bausubstanz
  • Feuchtigkeit
  • Pilz- und Schädlingsbefall
  • Umweltfaktoren wie Lärmbelästigung
  • Energetischer und technischer Zustand des Gebäudes
  • Grundwasser(-belastung)
  • rechtliche Aspekte wie Denkmalschutz oder Rechte Dritter

Für die Grundstücksbewertung werden außerdem die Bodenrichtwerte berücksichtigt.

Der Immobiliengutachter vermerkt bei der Immobilienbesichtigung alle Besonderheiten und Mängel in einem Kriterienkatalog und erstellt anhand dessen das Gutachten.

Welche Unterlagen braucht der Gutachter?

Um ein Verkehrswertgutachten zu erstellen, benötigt der Immobiliengutachter einige Dokumente:

  • Baugenehmigung
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung
  • Grundrisse aller Geschosse, Bauzeichnungen, Schnitte und Ansichten
  • Energieausweis
  • Flächen- und Raumberechnung (Kubaturberechnung)
  • Amtlicher Lageplan
  • Aufstellung relevanter Schäden, Modernisierungen und Instandsetzungen der letzten 20 Jahre
  • Wohnflächenberechnung bzw. Nutzflächenberechnung

Bei einer Wohnungsbewertung werden darüber hinaus folgende Unterlagen gebraucht:

  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Wirtschaftsplan mit Höhe der monatlichen Kosten inklusive Instandhaltungsrücklage
  • Wohngeldabrechnung der letzten drei Jahre

Ist die Immobilie vermietet, braucht der Gutachter auch die Mietverträge sowie eine aktuelle Mietaufstellung.

Falls Sie nicht im Besitz dieser Dokumente sind, ist Ihnen der Immobiliengutachter bei der Beschaffung behilflich. Hierfür müssen Sie ihm lediglich eine Vollmacht ausstellen und er kann die Unterlagen in seinem Namen bei den zuständigen Behörden anfordern.

Anlaufstellen für die Wiederbeschaffung fehlender Dokumente:

  • Beim Grundbuchamt im jeweils zuständigen Amtsgericht erhalten Sie den Grundbuchauszug.  
  • Beim jeweiligen Liegenschaftsamt (ehemals Katasteramt) der Gemeinde erhalten Sie den amtlichen Flur- bzw. Lageplan.
  • Jede Bauaufsichtsbehörde führt Archive mit den einzelnen Bauakten. Für jeden Bauantrag wird im Bauamt eine eigene Akte angelegt. Hier erhalten Sie Bauzeichnungen, Baugenehmigungen, Baupläne, die Baubeschreibung, , Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisse. Eventuell können Sie auch die Bauunternehmung oder den Architekten, die Sie mit dem Bau betraut hatten, ansprechen. Diese Firmen haben oft noch Unterlagen zum Bau im hauseigenen Archiv.

Eine Aufstellung über Schäden, Modernisierungen und Instandsetzungen müssen Sie anhand der einzelnen Handwerkerrechnungen mit detaillierten Leistungsbeschreibungen selbständig zusammenstellen. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, kann Ihnen möglicherweise die Hausverwaltung behilflich sein. In vielen Fällen wurden Maßnahmen wie Instandsetzung oder Modernisierung für mehrere Wohnungen eines Gebäudes durchgeführt.

Darüber hinaus erstellt und archiviert eine Hausverwaltung sämtliche Protokolle der Eigentümerversammlungen, in denen Maßnahmen für die Wohnanlage besprochen wurden. Eine andere Option: Die Hausverwaltung lässt eine Teilungserklärung ausstellen. Diese können Sie alternativ auch über das Grundbuchamt (Amtsgericht) beziehen.

Wichtig!

In der Regel benötigt der Immobiliengutachter die Unterlagen vor der Besichtigung – spätestens aber beim Vor-Ort-Termin.

Wie viel Zeit benötigt ein Immobiliengutachter für eine Wertermittlung?

Wie viel Zeit ein Immobiliengutachter für die Erstellung eines schriftlichen Immobiliengutachtens benötigt, hängt von diversen Faktoren ab. Hierzu zählen an erster Stelle die Komplexität des Objekts sowie die Daten, die zur Verfügung stehen.

Wie lange ist ein Wertgutachten aktuell?

Eigentlich gelten Wertgutachten nur für den Tag, an dem sie erstellt wurden. In der Praxis werden Gutachten als aktuell angesehen, deren Stichtag nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Voraussetzung ist, dass es in dieser Zeit keine wertbeeinflussenden Veränderungen an dem Haus oder in der Umgebung gegeben hat. Ein neuer Supermarkt oder ein neuer Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz würden den Verkehrswert zum Beispiel beeinflussen. Prinzipiell ist es ratsam, den zeitlichen Abstand zwischen dem Tag der Gutachtenerstellung und dem tatsächlichen Gebrauch des Gutachtens möglichst kurz zu halten.

Wie viel kostet ein Immobiliengutachten?

Bis 2019 richteten sich Kosten für die Leistung eines Immobiliengutachters nach Paragraf 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§34 HOAI). Inzwischen können Gutachter ihr Honorar frei verhandeln. Als grober Richtwert für die Vergütung eines Verkehrswertgutachtens gelten 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswerts – je nach Gesamt-Komplexität der zu bewertenden Immobilie ab. Bei einem Immobilienwert von 300.000 Euro würden die Kosten für ein Vollgutachten somit etwa 4.500 Euro betragen. Ein Kurzgutachten erhalten Sie schon ab 500 Euro.

Tipp:

Holen Sie vor der Auftragserteilung von mehreren Immobiliengutachten die jeweiligen Kosten ein.

Wer zahlt das Wertgutachten?

Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber das Wertgutachten. Beauftragen Sie zum Beispiel vor dem Verkauf Ihrer Immobilie ein Gutachten, müssen Sie den Immobiliengutachter zahlen. Schickt die Bank einen Gutachter, muss diese das Gutachten zahlen und darf die Kosten dafür nicht Ihnen in Rechnung stellen (vgl. Urteil OLG 05.11.2029 – I-6 U 17/09).

4 Tipps, wie Sie den passenden Gutachter finden

Wenn Sie einen passenden Immobiliengutachter suchen, sollten Sie folgende vier Tipps beachten:

  1. Finden Sie heraus, welche Art von Gutachten Sie benötigen, um zu wissen, welche Art Gutachter Sie brauchen.
  2. Achten Sie darauf, dass der Immobiliengutachter die notwendigen Qualifikationen vorweisen kann (Ausbildung, Berufserfahrung, Fortbildungen) – insbesondere, wenn Sie ein gerichtsfestes Vollgutachten brauchen.
  3. Besprechen Sie mit dem Immobiliengutachter vorab die Art und den Umfang des Gutachtens.
  4. Verhandeln Sie ebenfalls vorab den Preis. Da Immobiliengutachter nicht mehr an eine Gebührenordnung gebunden sind, kann es sonst teuer werden.

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Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
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