Erbteil verkaufen: Die wichtigsten Infos für verkaufswillige Erben

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Aktualisiert: 16.07.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Erbteil verkaufen ist möglich: Erben können ihren Anteil an der Erbengemeinschaft übertragen.
  • Nicht einzelne Gegenstände: Verkauft wird der gesamte Erbanteil, nicht nur eine Immobilie.
  • Vorkaufsrecht beachten: Miterben können in den Kaufvertrag eintreten.
  • Notar erforderlich: Der Verkauf muss notariell beurkundet werden.
  • Wert abhängig vom Nachlass: Immobilien, Schulden und Risiken beeinflussen den Preis.
  • Kosten beachten: Notar- und mögliche Steuerkosten können anfallen.

Was ist der Erbteil?

Der Erbteil bezeichnet den Anteil am Nachlass, der einem Erben zusteht. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich entweder nach den Regelungen in einem Testament oder Erbvertrag. Gibt es keine letztwillige Verfügung, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Die Höhe des gesetzlichen Erbteils hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet dabei verschiedene Erbordnungen:

  • 1. Ordnung: Kinder, Enkel und weitere Abkömmlinge (§ 1924 BGB)
  • 2. Ordnung: Eltern des Erblassers sowie deren Kinder (z. B. Geschwister des Erblassers) (§ 1925 BGB)
  • 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (§ 1926 BGB)

     

Beispiel:

Ohne Testament:
Ein Ehepaar lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und hat zwei Kinder. Verstirbt ein Ehepartner, erhält der überlebende Ehepartner 50 % des Nachlasses. Die beiden Kinder erben jeweils 25 %.

Hinweis

Der Erbteil ist nicht mit dem Pflichtteil zu verwechseln. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Erbengemeinschaft: Kann ich meinen Erbteil verkaufen?

Ja. Gehört eine Immobilie zu einer Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe seinen gesamten Erbteil gemäß § 2033 BGB grundsätzlich ohne Zustimmung der übrigen Erben verkaufen.

Wichtig ist jedoch: Sie können nicht nur Ihren Anteil an der Immobilie, sondern ausschließlich Ihren gesamten Erbteil am Nachlass veräußern. Gehören neben dem Haus beispielsweise auch Bankguthaben oder Wertgegenstände zum Nachlass, werden diese ebenfalls mitverkauft.

Wann lohnt sich der Verkauf des Erbteils?

Der Verkauf kann sinnvoll sein, wenn

  • sich die Miterben nicht über die Nutzung oder den Verkauf der Immobilie einigen,
  • Sie Ihren Anteil schnell zu Geld machen möchten,
  • Sie keine laufenden Kosten oder Sanierungsmaßnahmen mittragen wollen,
  • Sie Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden möchten.

Gerade bei kleineren Erbanteilen kann ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigt.

 

Welche Immobilien eignen sich besonders?

Käufer interessieren sich vor allem für Erbanteile an werthaltigen Immobilien, beispielsweise:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser,
  • Eigentumswohnungen,
  • Grundstücke,
  • Immobilien in gefragten Lagen.

Auch bestehende Darlehen oder andere Nachlassverbindlichkeiten schließen einen Verkauf nicht aus. Sie beeinflussen jedoch den erzielbaren Kaufpreis.

 

Was ist mein Erbteil wert?

Der Wert Ihres Erbteils hängt in erster Linie vom Marktwert der Immobilie, Ihrem Erbanteil sowie den Belastungen des Nachlasses ab. Eine professionelle Immobilienbewertung liefert eine wichtige Grundlage, um den realistischen Wert Ihres Erbteils und einen angemessenen Verkaufspreis zu ermitteln.

Hinweis

Soll die gesamte geerbte Immobilie verkauft werden, müssen alle Miterben zustimmen.

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Wer kann einen Erbteil kaufen?

Erben können ihren Erbteil an jede beliebige natürliche oder juristische Person verkaufen. Als Käufer kommen somit sowohl Miterben als auch Dritte und sogar Banken infrage. Außerdem kaufen einige Unternehmen Erbteile an.

Miterben haben ein Vorkaufsrecht. Sie können den Erbteil zu den Konditionen übernehmen, zu denen ein Dritter kaufen würde. Der Miterbe muss nur innerhalb der Vorkaufsfrist eine formlose Erklärung abgeben, um sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen.

Wie läuft der Verkauf eines Erbteils ab?

Der Verkauf eines Erbteils erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Unterlagen zusammenstellen: Erbschein oder Testament, Informationen zur Erbengemeinschaft, Vermögenswerte (z. B. Immobilien) und bestehende Verbindlichkeiten.
  2. Käufer finden: Je transparenter die Nachlassunterlagen sind, desto einfacher lässt sich ein Käufer finden.
  3. Notariellen Kaufvertrag abschließen: Der Verkauf eines Erbteils muss notariell beurkundet werden (§ 2033 BGB).
  4. Vorkaufsrecht der Miterben: Nach Vertragsabschluss informiert der Notar die übrigen Miterben. Diese haben zwei Monate Zeit, den Erbteil zu den vereinbarten Konditionen selbst zu erwerben (§ 2034 BGB).
  5. Kaufpreis und Eigentumsübergang: Übt niemand das Vorkaufsrecht aus, zahlt der Käufer den Kaufpreis und der Verkauf wird wirksam.

 

Wie kann ich meinen Erbteils verkaufen, wenn ich im Ausland lebe?

  • Bei deutscher Staatsangehörigkeit des Erblassers gilt deutsches Erbrecht.
  • Der Erbteil kann grundsätzlich ohne Zustimmung der Miterben verkauft werden (Vorkaufsrecht beachten).
  • Der Verkauf muss notariell beurkundet werden.
  • Möglich bei deutschen oder gleichwertigen ausländischen Notaren (z. B. Österreich, Schweiz, Niederlande).
  • Alternativ kann ein Vertreter den Verkauf beim deutschen Notar erklären.
Hinweis

Auch nach dem Verkauf können Sie für bestimmte Nachlassverbindlichkeiten, beispielsweise die Erbschaftsteuer, weiterhin haften. Zudem kann sich der Verkaufsprozess aufgrund des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Miterben über mehrere Monate erstrecken.

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Was sollte im Erbteilskaufvertrag stehen?

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten im Kaufvertrag über einen Erbteil möglichst genau Angaben zu den getroffenen Vereinbarungen stehen:

  • Angaben zu Verkäufer, Käufer, Erblasser
  • Angaben dazu, was konkret verkauft wird
  • Angaben zur Gegenleistung für den Erbteilsverkauf
  • Angaben dazu, wer die Kosten übernimmt
  • Angaben zur Haftungsübernahme bei Altlasten (z. B. schadstoffbelastete Flächen)
  • Angaben zum Vorkaufsrecht

Da Erbteilskaufverträge sehr individuell angepasst werden müssen, ist es ratsam, einen Experten hinzuzuziehen.

Erbteil verkaufen: Die Vor- und Nachteile auf einen Blick

Wer seinen Erbteil verkaufen möchte, um nicht die Erbauseinandersetzung abwarten zu müssen und eher aus der Erbengemeinschaft ausscheiden zu können, sollte diesen Schritt gut abwägen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile auf einen Blick:

Vorteile Erbteilsverkauf

Nachteile Erbteilsverkauf

  • Der Erbe erhält schneller Kapital.
  • Der Erbe muss sich nicht mehr mit den Miterben auseinandersetzen
  • Der Erbe muss den Nachlass nicht mehr mitverwalten.
  • Der Erbe kann ohne die Zustimmung der Miterben entscheiden.
  • Eine Teilungsversteigerung, die meistens für alle nachteilig ist, kann vermieden werden.
  • Miterben können vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen und somit verhindern, dass Dritte in die Erbengemeinschaft eintreten.
  • Die Erbengemeinschaft muss eventuell einen Dritten aufnehmen, wenn sie nicht ihr Vorkaufsrecht ausübt.
  • Das Vorkaufsrecht muss schnell wahrgenommen werden, Miterben haben also wenig Bedenkzeit. 
  • Miterben verschulden sich womöglich durch das Nutzen des Vorkaufsrechts; nur, um keinen Dritten in die Erbengemeinschaft aufnehmen zu müssen.
  • Eventuell handelt der verkaufende Erbe gegen den Wunsch des Erblassers.

Welche Kosten und Steuern fallen beim Verkauf des Erbteils an?

Beim Verkauf eines Erbteils entstehen in erster Linie Kosten für die notarielle Beurkundung des Erbteilskaufvertrags. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des verkauften Erbteils und den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Weitere mögliche Kosten können entstehen durch:

  • Beratungskosten, beispielsweise für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater,
  • Grundbuchkosten, wenn im Rahmen des Verkaufs Änderungen erforderlich werden,
  • Maklerkosten, falls ein Vermittler am Verkauf beteiligt ist.

 

Fällt beim Verkauf eines Erbteils Spekulationssteuer an?

Ein Verkauf des Erbteils kann unter bestimmten Umständen einkommensteuerpflichtig sein. Entscheidend ist, ob sich im Nachlass eine Immobilie befindet und ob zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen.

Wird eine geerbte Immobilie innerhalb dieser Spekulationsfrist verkauft, kann auf den erzielten Gewinn eine sogenannte Spekulationssteuer (Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte) anfallen. Die genaue Berechnung hängt unter anderem vom Wert der Immobilie, dem Zeitpunkt der Anschaffung durch den Erblasser und der persönlichen Steuersituation ab.

 

Was gilt für die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer fällt bereits beim Erhalt des Erbes an – unabhängig davon, ob der Erbteil später verkauft wird. Bei größeren Nachlässen oder Immobilienvermögen ist eine steuerliche Beratung sinnvoll. Grundsätzlich kann ein Erbe erbschaftsteuerpflichtig sein. Die Höhe richtet sich nach:

  • dem Wert des Nachlasses,
  • dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser,
  • den geltenden Freibeträgen.

Beispiele für Freibeträge:

  • Ehepartner: bis zu 500.000 Euro
  • Kinder: bis zu 400.000 Euro
  • Enkel: bis zu 200.000 Euro

Erst der Wert, der über dem persönlichen Freibetrag liegt, wird versteuert.

Verkauf des Erbteils an einen Miterben: Welche Steuern fallen an?

Verkaufen Sie Ihren Erbteil an einen Miterben, ist der Verkauf grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Da lediglich Ihr Anteil am Nachlass übertragen wird, fällt auf den Verkaufserlös in der Regel keine Einkommensteuer an.

Anders sieht es aus, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört. Wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung wirtschaftlich betrachtet nicht nur der Erbteil übertragen, sondern ein Miterbe gegen Zahlung vollständig aus der Immobilie herausgekauft, können steuerliche Besonderheiten gelten. Insbesondere bei vermieteten Immobilien und einem späteren Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist sollte die steuerliche Situation individuell geprüft werden.

Da die steuerlichen Folgen von der Zusammensetzung des Nachlasses und der konkreten Gestaltung des Verkaufs abhängen, empfiehlt sich vor dem Verkauf die Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.

Hinweis

Für den Käufer fällt beim Erwerb eines Erbteils grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an, sofern der Erwerb im Rahmen der Erbauseinandersetzung unter Miterben erfolgt (§ 3 GrEStG). Werden jedoch weitere Anteile zugekauft oder liegen besondere Konstellationen vor, kann Grunderwerbsteuer anfallen.

Pflichtteil umgehen durch Verkauf des Erbteils?

Ein häufiger Gedanke ist, den Pflichtteil durch den Verkauf eines Erbteils zu umgehen. Grundsätzlich ist das jedoch nicht möglich. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanspruch naher Angehöriger (z. B. Kinder oder Ehepartner), die durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er entsteht unabhängig davon, ob ein Erbe seinen Anteil später verkauft.

Ein Verkauf des Erbteils kann den Pflichtteil daher nicht einfach ausschließen oder reduzieren. Entscheidend für die Berechnung des Pflichtteils ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Möglich sind jedoch andere Gestaltungen zu Lebzeiten, um spätere Pflichtteilsansprüche zu beeinflussen, beispielsweise:

  • Pflichtteilsverzicht: Ein gesetzlicher Erbe kann freiwillig durch notariellen Vertrag auf seinen Pflichtteil verzichten – häufig gegen eine Abfindung.
  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten: Schenkungen können den späteren Nachlasswert verändern. Dabei können jedoch Pflichtteilsergänzungsansprüche innerhalb von zehn Jahren berücksichtigt werden.
  • Verkauf statt Schenkung: Wird Vermögen tatsächlich verkauft und ein angemessener Kaufpreis erzielt, gehört anschließend nicht mehr der Vermögensgegenstand, sondern der Verkaufserlös zum Vermögen.

Alternativen zum Verkauf eines Erbteils

Möglichkeit Erklärung Vorteile Nachteile
Abschichtung (Verzicht gegen Abfindung) Ein Erbe verzichtet gegen eine Zahlung auf seinen Anteil. Der Erbteil wächst den übrigen Miterben zu. Schneller Austritt aus der Erbengemeinschaft, finanzielle Abfindung möglich Höhe der Abfindung kann geringer sein als beim Verkauf des Erbteils; Zustimmung der Miterben erforderlich
Erbauseinandersetzung Die Erben teilen den Nachlass auf und legen fest, wer welche Vermögenswerte erhält. Endgültige Auflösung der Erbengemeinschaft Kann bei komplizierten Nachlässen lange dauern und schwierig sein
Erbteil verschenken Der eigene Erbanteil wird ohne Gegenleistung übertragen. Kein Vorkaufsrecht der Miterben wie beim Verkauf Kein finanzieller Ausgleich für den Erben
Teilungsversteigerung Immobilien oder Grundstücke werden gerichtlich versteigert und der Erlös verteilt. Möglichkeit, die Erbengemeinschaft auch ohne Einigung aufzulösen Häufig geringerer Verkaufserlös, daher nur als letzte Lösung sinnvoll

FAQ - Erbteil verkaufen

Ja, ein Erbteil kann verkauft werden. Jeder Miterbe darf seinen Anteil an einer Erbengemeinschaft grundsätzlich an eine andere Person übertragen. Der Käufer übernimmt dabei die Rechte und Pflichten des Erben.

Beim Erbteilsverkauf verkauft ein Erbe seinen gesamten Anteil am Nachlass an einen Dritten. Dabei werden nicht einzelne Gegenstände verkauft, sondern die gesamte Erbenstellung übertragen.

Ja, ein Erbteil mit Immobilie kann verkauft werden. Der Käufer erwirbt dabei nicht direkt die Immobilie, sondern den Anteil des Erben an der gesamten Erbengemeinschaft.

Ein Erbteil kann verkauft werden an:

  • andere Miterben,
  • private Käufer,
  • spezialisierte Unternehmen für Erbteilsankäufe,
  • Investoren.

Käufer berücksichtigen häufig einen Abschlag, da sie das Risiko und mögliche Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft übernehmen.

Typische Kosten sind:

  • Notarkosten für den Kaufvertrag,
  • mögliche Beratungskosten,
  • eventuell Steuern auf den Veräußerungsgewinn.

Die Höhe hängt vom Wert des Erbteils und der individuellen Situation ab.

Ein einzelner Erbe kann nicht allein über eine geerbte Immobilie entscheiden. Für den Verkauf der Immobilie müssen grundsätzlich alle Miterben zustimmen. Alternativ kann ein Erbe seinen eigenen Erbteil verkaufen.

Ein Erbteil verkaufen bedeutet, den eigenen Anteil an einer Erbengemeinschaft zu übertragen. Einzelne geerbte Gegenstände können dagegen nicht einfach allein verkauft werden, solange die Erbengemeinschaft besteht.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erfahren Sie sofort und unkompliziert, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Immobilie bewerten lassen und bekommen die individuelle Analyse direkt per E-Mail zugesandt.

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