Waschbecken und Armaturen: Wer ist für die Reparatur oder den Austausch zuständig?

Inhaltsverzeichnis

Wann muss der Vermieter ein kaputtes Waschbecken austauschen?

Waschbecken sind normalerweise sehr robust, weshalb ihnen eine wirtschaftliche Lebensdauer zwischen 20 und 30 Jahren zugesprochen wird (vgl. Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz AfA). Trotzdem kann es auch schon früher zu Verschleißerscheinungen oder Defekten kommen, schließlich werden Waschbecken meist mehrmals am Tag genutzt.

Kleinere Kratzer sind in der Regel kein Grund, direkt das ganze Waschbecken auszutauschen, sie können häufig repariert werden. Bei Rissen sollte ein Austausch in Betracht gezogen werden, denn dann besteht die Gefahr, dass das Waschbecken undicht wird, was zu Schimmel oder Rost führen kann. Im schlimmsten Fall kann das Waschbecken sogar brechen und nicht nur Boden sowie andere Gegenstände im Bad beschädigen, sondern auch Personen verletzen.

Muss das Waschbecken ausgetauscht werden, sind in der Regel Sie als Vermieter dafür verantwortlich. Denn auch, wenn Sie im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart haben, übersteigen die Kosten für ein neues Waschbecken häufig den vereinbarten Maximalbetrag für Kleinreparaturen. Nur, wenn Ihr Mieter den Defekt am Waschbecken durch vertragswidriges Handeln selbst verschuldet hat, muss er die Kosten für den Austausch selbst tragen.

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Waschbecken geht bei vertragsgemäßem Gebrauch kaputt: Wer muss es austauschen, wer zahlt?

Geht ein Waschbecken trotz sorgfältigem, vertragsgemäßen Gebrauch kaputt, zum Beispiel wegen Materialermüdung, müssen Sie sich als Vermieter um die Reparatur oder den Austausch kümmern und die Kosten dafür tragen. Denn laut § 535 BGB haben Sie die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und in diesem Zustand zu erhalten.

Zwar sind in vielen Mietverträgen Kleinreparaturklauseln festgelegt, aber der Austausch eines Waschbeckens übersteigt in der Regel den vereinbarten Maximalbetrag pro Kleinreparatur. Ist das der Fall, müssen Sie als Vermieter die gesamten Kosten für den Austausch selbst tragen.

Exkurs Kleinreparaturklausel:

In der Kleinreparaturklausel müssen zwei Begrenzungen festgelegt werden:

  1. Maximalbetrag pro Reparatur (i.d.R. ca. 100 bis 150 Euro)
  2. Maximalbetrag für Reparaturkosten pro Jahr (i.d.R. ca. 6-8% der Jahresmiete)

Gesetzliche Vorschriften bezüglich der Maximalbeträge gibt es nicht. Die hier angegebenen Beträge orientieren sich an bisher gesprochenen gerichtlichen Urteilen.

Mieter macht Waschbecken kaputt: Vermieter kann für den Austausch Schadenersatz fordern

Geht das Waschbecken kaputt, weil Ihr Mieter unsachgemäß beziehungsweise fahrlässig damit umgegangen ist, muss er Ihnen den Schaden ersetzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er einen schweren Gegenstand in das Waschbecken fallen lässt und dadurch ein Riss entsteht. Sie als Vermieter müssen dann nicht für die Reparaturkosten oder den Austausch des Waschbeckens aufkommen.

Es gibt jedoch eine Einschränkung: Ist das Waschbecken schon älter, muss Ihr Mieter den Austausch nicht vollständig bezahlen, Sie als Vermieter müssen einen Abzug “Neu für Alt” hinnehmen. Im Extremfall kann das bedeuten, dass Sie gar keinen Schadensersatz bekommen, und zwar dann, wenn die wirtschaftliche Lebensdauer des Waschbeckens schon überschritten war. 

Allgemein wird bei Waschbecken von einer wirtschaftlichen Lebensdauer zwischen 30 und 30 Jahren ausgegangen (vgl. Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz AfA). Starke Abnutzungsspuren können die für eine Berechnung des Schadensersatzes anzusetzende wirtschaftliche Lebensdauer verringern. Den Nachweis zum Alter des Waschbeckens müssen grundsätzlich Sie erbringen.

Hinweis: Sind Sie und Ihr Mieter sich uneinig, was das Alter, den vorhandenen Grad der Abnutzung und den anzusetzenden Zeitwert des Waschbeckens betrifft, kann ein Gericht darüber entscheiden. Allerdings ist ein Rechtsstreit unverhältnismäßig teuer und deshalb nicht zu empfehlen. Versuchen Sie besser, sich mit Ihrem Mieter in Ruhe zu einigen – auch, um ein gutes Mietverhältnis zu wahren.
Gut zu wissen: Beschädigt Ihr Mieter das Waschbecken, so dass es ausgetauscht werden muss, haben Sie einen Anspruch auf ein Waschbecken in gleicher Art und Qualität.

Wer sollte den Austausch des kaputten Waschbeckens beauftragen?

In der Regel ist es Ihre Pflicht, als Vermieter dafür zu sorgen, dass Reparaturen durchgeführt und Schäden beseitigt werden. Hat Ihr Mieter ein Waschbecken kaputt gemacht, sollte er besser nicht die Erneuerung beauftragen, denn dann haftet er für die Ausführung und die Gewährleistungsansprüche würden bei Ihrem Mieter liegen.

Erteilen Sie als Vermieter den Auftrag, haben Sie die Rechte aus der Gewährleistung und Garantie. Wird ein Produktfehler am neuen Waschbecken erkennbar, müssen Sie sich darum kümmern. Gleiches gilt, wenn die Firma, die das Waschbecken eingebaut hat, nicht ordentlich gearbeitet hat. Dann müssen Sie die Nachbesserung der Arbeit durch den Installateur beauftragen.

Waschbecken gefällt nicht: Darf der Mieter das Waschbecken austauschen?

In der Regel ist in einer Mietwohnung ein Waschbecken vorhanden. Manchmal kommt es allerdings vor, dass ein Mieter sich ein anderes Waschbecken wünscht. Solange er nicht in die Bausubstanz eingreift, darf Ihr Mieter das Waschbecken austauschen. Allerdings muss er die Kosten dafür tragen, die alte Ausführung aufheben – sofern Sie das möchten – und diese beim Auszug wieder anbringen. Dabei trägt Ihr Mieter ein gewisses Risiko, wenn es durch den Austausch des Waschbeckens zu einem Schaden kommt.

Tipp:

Würde ein neues Waschbecken Ihre Wohnung aufwerten, kann es Sinn machen, Ihrem Mieter diesen Wunsch zu Gunsten eines guten Mietverhältnisses zu erfüllen und die Kosten dafür selbst zu tragen. Alternativ können Sie ihm das Waschbecken, das er sich aussucht, bei Auszug abkaufen.

Wer muss den Siphon vom Waschbecken austauschen?

Bei Waschbecken können nicht nur das Becken, sondern auch der Siphon und die Ablaufgarnitur kaputt gehen. Werden diese undicht, reicht in der Regel der Wechsel der Dichtungen oder ein festeres Anschrauben der Gewinde aus. Ist der Siphon verstopft, können Sie ihn einfach abschrauben, säubern und wieder einsetzen. 

Ihr Mieter könnte diese Handgriffe auch selbst ausführen, sollte das aber besser nicht tun. Denn kommt es aufgrund seiner Reparaturen zu einem Schadensfall, muss er dafür aufkommen.

Darüber, wer die Kosten für die Reinigung oder den Austausch des Siphons übernehmen muss, gehen die Meinungen auseinander. Manche zählen den Fall zur Kleinreparaturklausel, andere nicht.

Achtung!

Liegt die Verstopfung nicht im Siphon, sondern im Rohr, müssen Sie als Vermieter auf jeden Fall für die Kosten aufkommen, denn Rohrverstopfungen sind in der Regel nicht von der Kleinreparaturklausel abgedeckt.

Sind Armaturen Mietersache?

Wasserhähne und Duschköpfe werden meistens mehrmals am Tag benutzt, deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich schnell Kalk und Schmutz absetzen und Wasserhahn oder Brause unbrauchbar werden. Aber wer muss für den Austausch der Armatur sorgen, Mieter oder Vermieter?

Grundsätzlich sind Sie als Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache zuständig. Das gilt auch für Armaturen, wenn sie Teil der Mietsache sind. Sind diese kaputt, müssen Sie sich um die Reparatur beziehungsweise den Austausch kümmern und bezahlen. Das gilt jedoch nur, 

  • wenn keine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde
  • oder die Kosten für die Reparatur oder den Austausch den vereinbarten Maximalbetrag für Kleinreparaturen überschreiten und
  • wenn der Mieter keine Schuld daran hat, dass die Armaturen nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

Achtung!

Funktionieren die Armaturen nicht mehr, weil der Mieter diese mutwillig kaputt gemacht oder nie gesäubert hat, haben Sie als Vermieter keine Verantwortung für Reparatur und Austausch. Trotzdem ist es ratsam, selbst Handwerker beauftragen, um sicherzugehen, dass der Einbau fachmännisch erledigt wird und keine Folgeschäden entstehen.

Wichtig!

Bei sehr kalkhaltigem Wasser sehen Gerichte eine schnellere Verkalkung von Wasserhähnen und Duschköpfen als normal an. Da Mieter darauf keinen Einfluss haben, kann ihnen keine Schuld an der Verkalkung übertragen werden.

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