Grundstück verkaufen: Ablauf, Vorgehensweise & wichtige Tipps

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Aktualisiert: 18.02.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Nur als eingetragener Eigentümer im Grundbuch dürfen Sie ein Grundstück verkaufen; andere Eigentümer müssen zustimmen.
  • Grundstückswert ermitteln: Art, Lage, Größe, Erschließung und Bodenrichtwerte bestimmen den Verkaufspreis.
  • Verkaufs- und Angebotspreis erst festlegen, wenn der Wert bekannt ist.
  • Benötigte Unterlagen: Lageplan, Grundbuchauszug, ggf. Baupläne oder Nachweise zu Erschließung.
  • Kosten für Verkäufer: Grundbuchauszug, Vermarktung, Löschung von Grundschulden; Käufer trägt den Großteil.
  • Steuern vermeiden: Zehnjährige Spekulationsfrist und Drei-Objekt-Grenze beachten.
  • Makler: Kann den Verkaufsprozess erleichtern, Aufgaben übernehmen und bis zur Vertragsunterzeichnung begleiten.

Grundstück verkaufen: Wie gehe ich vor?

Der Verkauf eines Grundstücks erfordert sorgfältige Planung und die Berücksichtigung vieler Details – von der Festlegung des Verkaufspreises über die Beschaffung wichtiger Unterlagen bis hin zur Auswahl des richtigen Käufers.

 

1. Grundbuchauszug anfordern

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein Grundstück zu verkaufen, sollte Ihr erster Weg ins Grundbuchamt führen. Im Grundbuchauszug finden Sie alle wichtigen Informationen, unter anderem auch die über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Nur, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch vermerkt sind, sind Sie berechtigt, das Grundstück zu veräußern. Wenn hier weitere Eigentümer eingetragen sind, können Sie das Grundstück nur mit deren Erlaubnis verkaufen.

Der Grundbuchauszug gibt außerdem Aufschluss über die Eigenschaften des Grundstücks, zum Beispiel über die Lage oder Größe oder etwaige Belastungen und Beschränkungen, zum Beispiel durch Wegerechte oder Leitungsrechte. Diese Informationen sind nicht nur für Sie von Interesse, Sie brauchen sie auch, um den Wert Ihres Grundstücks ermitteln zu können.

2. Welche Art Grundstück möchten Sie verkaufen?

Bevor Sie ein Grundstück verkaufen, sollten Sie die Grundstücksart klären, da sie Nutzung, Zielgruppe, Wert und Verkaufspreis bestimmt. Informationen dazu finden Sie im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan, oft online oder bei der Kommune. Liegt kein Bebauungsplan vor, kann eine Bauvoranfrage Auskunft über die Bebauungsmöglichkeiten geben und den Verkaufspreis erhöhen. Dafür reichen Sie Bebauungsvorschläge bei der zuständigen Baubehörde ein.

Grundstücksart Beschreibung Verkaufs- bzw. Bebauungspotenzial
Wald-, Wiesengrundstück, Brachland, Landwirtschaftsfläche Grundstücke, die meist nicht oder nur bedingt bebaut werden dürfen Geringes Bebauungspotenzial, Verkaufspreis oft niedrig
Bauerwartungsland Land, das in Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen als zukünftiges Bauland vorgesehen ist Noch nicht bebaubar, Preis höher als Ackerland, aber niedriger als erschlossenes Bauland
Rohbauland Als Bauland ausgewiesen, aber noch nicht erschlossen Verkaufspreis geringer als für erschlossenes Baugrundstück
Bauland Erschlossenes Grundstück, sofort bebauungsfähig Hoher Verkaufspreis, besonders in Neubausiedlungen
Bebautes Grundstück Grundstück mit bestehenden Gebäuden, Nutzung oder Abriss möglich Attraktiv, besonders in Städten, hoher Verkaufspreis möglich
Hinweis

Bei der Grundstücksnutzung lautet die Faustregel: Je mehr Wohn- und Gewerbefläche auf einem Grundstück entstehen dürfen, desto wertvoller ist es.

3. Wie ermittle ich den Wert beim Grundstücksverkauf?

Die Festlegung des Verkaufspreises für ein Grundstück gehört zu den wichtigsten und zugleich herausforderndsten Schritten beim Grundstücksverkauf. Ein zu niedriger Preis kann zu Verlusten führen, ein zu hoher Preis schreckt potenzielle Käufer ab oder verzögert den Verkauf.

Orientierung durch Bodenrichtwerte

Eine erste Orientierung bieten die Bodenrichtwerte, die von Städten und Gemeinden auf Basis tatsächlich erzielter Verkaufspreise veröffentlicht werden. Sie zeigen, welcher Wert für ähnliche Grundstücke in Ihrer Region üblich ist.

Verkehrswert und Vergleichswertverfahren

Für eine präzisere Ermittlung des Grundstücksverkaufswerts kann das Vergleichswertverfahren herangezogen werden. Dabei wird der Verkehrswert anhand vergleichbarer Grundstücke berechnet. Beachten Sie: Je nach Einzigartigkeit Ihres Grundstücks kann der tatsächliche Verkaufspreis bis zu 20 % über oder unter dem Bodenrichtwert liegen.

Faktoren für den Grundstückswert

Für die Festlegung des optimalen Preises sollten weitere Kriterien berücksichtigt werden:

  • Lage, Größe, Zuschnitt und Ausrichtung
  • Topografie und Bodenbeschaffenheit
  • Baurechtliche Möglichkeiten (GRZ, GFZ, Bebaubarkeit)
  • Anschlüsse an Versorgungs- und Entsorgungssystem
  • Denkmalschutz oder Altlasten
  • Grundbuchstand: Lasten, Beschränkungen, Rechte Dritter
  • Zielgruppe: Privatperson oder Bauträger
Hinweis

Da bei der Grundstücksbewertung und der Festlegung eines passenden Verkaufspreises so viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, ist es ratsam, einen Experten damit zu beauftragen, der den regionalen Immobilienmarkt und die Nachfrage kennt.

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4. Grundstück verkaufen: Welche Unterlagen brauche ich?

Haben Sie den Grundstückswert ermittelt und den passenden Verkaufspreis definiert, sollten Sie noch einmal prüfen, ob Sie alle für den Grundstücksverkauf notwendigen Unterlagen vorliegen haben, bevor Sie sich auf die Suche nach einem Käufer machen. 

Folgende Unterlagen sind für den Verkauf eines Grundstücks wichtig:

Art der Unterlage Zweck / Erläuterung Bezugsquelle
Flurkarte / Liegenschaftskarte / Katasterkarte Grobe Darstellung des Grundstücks und der Baulichkeiten Katasteramt
Bebauungsplan Regelt die Art der baulichen Nutzung in einem Gebiet Stadtentwicklung / Bauamt
Grundbuchauszug Zeigt Eigentümerverhältnisse und offizielle Rechte auf Grundbuchamt
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis Dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf dem Grundstück Stadtentwicklung / Bauamt
Grundsteuerbescheid Zeigt Höhe der jährlich zu zahlenden Grundsteuer zuständiges Finanzamt
Erschließungsnachweis Nachweis, dass das Grundstück an Versorgungs- und Entsorgungsnetze angeschlossen ist zuständige Gemeinde
Bauvoranfrage (falls vorhanden) Verbindliche Auskunft, ob geplantes Bauvorhaben genehmigungsfähig ist Bauamt
Fotos / Luftbilder Für Immobilienanzeigen und Präsentation Immobilien- oder Luftbildfotograf

Weitere mögliche Unterlagen:

  • Altlastenauskunft
  • Flächennutzungsplan
  • Vermessungsunterlagen
  • Miet- oder Pachtverträge
  • Erbschein / notarielles Testament
Hinweis

Wenn Sie privat ein Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie selbst alle Unterlagen zusammentragen. Bei einem Verkauf mit einem Immobilienmakler kümmert er sich darum, dass alle Unterlagen vorhanden sind. Er kann für Sie auch das notwendige Exposé erstellen; eine schriftliche Zusammenfassung mit detaillierten Informationen über das Grundstück, Zeichnungen und Bildern

5. Wie finde ich den passenden Käufer für mein Grundstück?

Wer ein Grundstück verkaufen möchte, sollte zuerst die passende Zielgruppe definieren. Entscheidend sind Lage, Grundstücksart und Bebaubarkeit. Ein Baugrundstück im Wohngebiet spricht private Bauherren oder Familien an, während ein Grundstück im Gewerbegebiet eher für Unternehmen interessant ist. Bauerwartungsland richtet sich häufig an Kapitalanleger, größere Flächen mit hoher Bebauungsmöglichkeit an Bauträger oder Projektentwickler.

Wichtig für die Vermarktung sind die Vorgaben aus dem Bebauungsplan wie GRZ, GFZ, zulässige Geschosse und maximale Gebäudehöhe. Diese Angaben helfen, das Potenzial des Grundstücks klar zu kommunizieren und den optimalen Verkaufspreis zu erzielen.

Bei sehr großen Flächen kann eine Grundstücksteilung sinnvoll sein, um mehrere Baugrundstücke zu schaffen und den Gesamterlös zu steigern.

Sobald Zielgruppe und Strategie feststehen, erstellen Sie ein aussagekräftiges Exposé und vermarkten das Grundstück online oder über einen Makler, der den gesamten Verkaufsprozess professionell begleitet.

Exposé-Vorlage: Grundstück verkaufen

Die Besichtigung beim Grundstücksverkauf

Wenn Sie potenzielle Kaufinteressenten für Ihr Grundstück gefunden haben, können Sie Besichtigungstermine vereinbaren. Da die Besichtigung ein sehr wichtiger Schritt im Verkaufsprozess ist, gilt es, diese gut vorzubereiten. Ordnen Sie alle für den Verkauf relevanten Unterlagen und nehmen Sie diese in Form eines Exposés, das Sie den Interessenten übergeben können, mit zum Termin. Bereiten Sie sich außerdem auf mögliche Fragen der Käufer zu Infrastruktur, der Umgebung und technischen Details vor, um ein genaues Bild vom Grundstück vermitteln und Vertrauen aufbauen zu können.

Folgende Fragen können zum Beispiel aufkommen:

  • Familien mit Kindern: Gibt es Schulen, Kindergärten und Spielplätze in der Nähe?
  • Ältere Menschen: Ist das Grundstück barrierefrei zugänglich? Oder kann es barrierefrei gemacht werden?
  • Käufer, die das Grundstück als Anlageobjekt kaufen möchten: Wie ist die Mietpreisentwicklung in der Umgebung und die potenzielle Rendite?
  • Käufer, die das Grundstück bebauen möchten: Bekommt man eine Baugenehmigung für das Grundstück aus? Wie sieht der Bebauungsplan aus? Wie ist die Bodenbeschaffenheit?

Neben den Unterlagen und Fragen beziehungsweise Antworten gilt es auch, das Grundstück selbst für die Besichtigung vorzubereiten. Räumen Sie das Grundstück auf, machen Sie es gut zugänglich und schaffen Sie eine angenehme Atmosphäre. Kurz: Präsentieren Sie das Grundstück im besten Licht, um potenzielle Käufer davon zu überzeugen.

Tipps für den privaten Grundstücksverkauf

Wenn Sie Ihr Grundstück privat verkaufen, können Sie Kosten sparen und den Verkaufsprozess selbst steuern. Gleichzeitig sollten Sie gut vorbereitet sein: Die richtige Preisstrategie – etwa durch ein Bieterverfahren – kann den Verkaufspreis steigern. Zudem lohnt es sich, steuerliche Aspekte wie die Spekulationsfrist oder mögliche Abgaben frühzeitig zu prüfen. Mit der richtigen Planung verkaufen Sie Ihr Grundstück sicher, effizient und zum optimalen Preis.

1. Kaufpreisverhandlung mit Bieterverfahren

Beim Grundstücksverkauf kann das Bieterverfahren eine effektive Methode sein, um den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Dabei legen Sie im Exposé einen Mindestpreis fest und weisen darauf hin, dass die Preisfindung über Gebote erfolgt.

Nach der Besichtigung geben Kaufinteressenten ihre Gebote ab. Anschließend entscheiden Sie als Verkäufer, welches Angebot Sie annehmen möchten – eine Verpflichtung zum Höchstgebot besteht nicht.

Das Bieterverfahren eignet sich besonders für attraktive Baugrundstücke in gefragter Lage, bei denen mit hoher Nachfrage und mehreren Interessenten zu rechnen ist.

2. So können Sie Steuern sparen

Ähnlich wie beim Hausverkauf können auch beim Verkauf eines Grundstücks folgende Steuern anfallen:

Mit der richtigen Planung lassen sich diese jedoch oft vermeiden oder reduzieren.

 

Spekulationssteuer

Punkt Regelung Spartipp
Wann fällt sie an? Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Kauf mit Gewinn 10-jährige Spekulationsfrist abwarten
Berechnungsgrundlage Gewinn × persönlicher Einkommensteuersatz Gewinn durch Abzüge reduzieren
Abziehbare Kosten Maklercourtage, Inseratskosten, Notar, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Vorfälligkeitsentschädigung Alle belegbaren Kosten berücksichtigen
Besonderheit Bei Erbschaft/Schenkung zählt Besitzdauer des Vorbesitzers Haltefristen prüfen
Hinweis

Eine Verkürzung der Spekulationsfrist durch Eigennutzung ist bei unbebauten Grundstücken nicht möglich.

Gewerbesteuer

Punkt Regelung Spartipp
Wann fällt sie an? Bei gewerblichem Grundstückshandel Drei-Objekt-Grenze beachten
Drei-Objekt-Grenze Mehr als 3 Verkäufe innerhalb von 5 Jahren → mögliches Gewerbe Verkäufe planen und prüfen lassen
Ausnahme Finanzamt prüft Einzelfall Steuerberatung sinnvoll

 

Umsatzsteuer

Punkt Regelung
Privatverkauf Grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 9a UStG)
Befreite Übertragungen Ehegatten, Eltern & Kinder, Erbschaft, Schenkung
Gewerblicher Verkauf Umsatzsteuer optional möglich

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Wie läuft ein Grundstücksverkauf ab?

Nachdem Sie sich mit dem Käufer auf einen Kaufpreis für Ihr Grundstück geeinigt haben, folgt der strukturierte Verkaufsprozess:

  1. Bonitätsprüfung des Käufers
    Prüfen Sie, ob der Käufer das Grundstück inklusive Nebenkosten finanzieren kann – entweder durch Selbstauskunft oder über Wirtschaftsauskunfteien.
  2. Kaufvertragsentwurf erstellen
    Ein Notar legt alle Details und Bedingungen des Grundstücksverkaufs im Kaufvertragsentwurf fest. Prüfen Sie den Entwurf sorgfältig und klären Sie Unklarheiten direkt mit dem Notar oder einem Fachanwalt.
  3. Notarielle Unterzeichnung des Kaufvertrags
    Nach Prüfung wird der Kaufvertrag für das Grundstück beim Notartermin unterzeichnet und rechtlich bindend abgeschlossen.
  4. Eintragung der Auflassungsvormerkung
    Der Notar veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die dem Käufer das Eigentum am Grundstück sichert.
  5. Grundschuldeintragung bei Finanzierung
    Wird das Grundstück über ein Darlehen finanziert, trägt der Notar die Grundschuld ins Grundbuch ein, damit die Bank ihre Rechte absichern kann.
  6. Erstattung des Kaufpreises
    Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf. Der Kaufpreis wird anschließend überwiesen.
  7. Eintragung des neuen Eigentümers
    Sobald der Kaufpreis eingegangen ist, veranlasst der Notar die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch. Damit ist der Grundstücksverkauf abgeschlossen.

Grundstück verkaufen: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Beim Grundstück verkaufen entstehen verschiedene Kosten. Zwar trägt der Käufer in der Regel die Notar- und Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung, dennoch sollten Verkäufer die eigenen Ausgaben realistisch kalkulieren.

1. Maklerprovision

Beauftragen Sie einen Makler mit dem Grundstücksverkauf, fällt eine Provision von bis zu 7,14 % des Kaufpreises an (je nach Bundesland). Seit Dezember 2020 wird die Maklerprovision bei privaten Wohnimmobilien in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt – meist jeweils 3,57 %.

2. Kosten für die Grundstücksbewertung

  • Vollgutachten: ca. 0,5–1,5 % des Verkehrswerts (mehrere tausend Euro möglich)
  • Kurzgutachten: einige hundert Euro (nur zur groben Orientierung geeignet)

Stellen Sie dem Gutachter alle Unterlagen vollständig zur Verfügung – das reduziert Aufwand und Kosten. Für gerichtsfeste Bewertungen sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erforderlich.

3. Vermarktungskosten

Beim privaten Grundstücksverkauf entstehen Kosten für:

  • Immobilienanzeigen auf Online-Portalen
  • Zeitungsinserate
  • professionelle Fotos oder Luftbilder

Diese Leistungen sind bei einem Makler meist in der Provision enthalten.

4. Grundbuch- und Finanzierungskosten

  • Aktueller Grundbuchauszug: ca. 10–20 €
  • Löschung einer Grundschuld: ca. 0,2 % der eingetragenen Grundschuld
  • Vorfälligkeitsentschädigung: fällt an, wenn ein laufendes Darlehen vorzeitig abgelöst wird (abhängig vom Zinssatz und Restlaufzeit)

Ist das Grundstück noch belastet, müssen Verkäufer für die Löschung der Grundschuld und mögliche Bankgebühren aufkommen.

5. Bauvoranfrage (optional)

Existiert kein Bebauungsplan, kann eine Bauvoranfrage den Verkauf erleichtern.

  • Einfache Anfrage: ca. 50–200 €
  • Umfangreichere Voranfragen: bis zu 1 % der geplanten Baukosten

Fazit

Auch wenn der Käufer viele Nebenkosten trägt, sollten Verkäufer beim Grundstücksverkauf  insbesondere Maklerkosten, Bewertung, Grundbuchgebühren und mögliche Finanzierungskosten einplanen. Eine sorgfältige Kalkulation schützt vor finanziellen Überraschungen und sichert den gewünschten Verkaufserlös.

Grundstück mit oder ohne Makler verkaufen?

Beim Grundstücksverkauf ist es ähnlich wie beim Immobilienverkauf – haben Sie Erfahrung und Zeit, sich damit intensiv zu beschäftigen, können Sie das sicher allein managen. Wenn nicht, ist die Unterstützung durch einen Experten oft sehr hilfreich. Ein Grundstücksmakler kann Ihnen viele, teils zeitintensive Aufgaben im Verkaufsprozess abnehmen. Er bewirbt das Grundstück, berät Sie bei der Auswahl der Interessenten und kümmert sich um Besichtigungen und die Kaufpreisverhandlung. Vielleicht hat er auch schon einen potenziellen Käufer aus seinem Kundenstamm im Auge. Informieren Sie sich trotzdem bereits im Vorfeld über die Maklercourtage. Als Verkäufer teilen Sie sich die in der Regel zu je 50 Prozent mit dem Käufer.

FAQ: Häufige Fragen zum Verkauf von Grundstücken

Ein Grundstück verkaufen Sie am besten, indem Sie strukturiert vorgehen und nichts überstürzen. Lassen Sie den Wert Ihres Grundstücks professionell ermitteln, bevor Sie einen Verkaufspreis und Angebotspreis festlegen, bestimmen Sie die Zielgruppe, bevor Sie eine Vermarktungsstrategie festlegen, sorgen Sie für ein ansprechendes Exposé und alle erforderlichen Unterlagen und bereiten Sie die Besichtigung gut vor. Haben Sie nur wenig Zeit und Erfahrung, lassen Sie das Grundstück am besten durch einen Makler verkaufen.

 

Die meisten Kosten beim Grundstücksverkauf muss der Käufer zahlen. Doch auch Sie als Verkäufer haben ein paar Kosten zu tragen. Zum Beispiel einen Teil der Maklercourtage, wenn Sie einen Makler mit dem Verkauf des Grundstücks beauftragen. Verkaufen Sie das Grundstück privat, müssen Sie die Immobilienbewertung und -vermarktung zahlen. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie die Löschung einer Grundschuld oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, wenn Sie ein Grundstück verkaufen. Welche Kosten genau anfallen, ist individuell unterschiedlich.

Um ein Grundstück verkaufen zu können, brauchen Sie vor allem jede Menge wichtiger Dokumente. Dazu zählen unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte, ein Bebauungsplan, falls vorhanden, und ein Erschließungsnachweis, sofern es sich um ein erschlossenes Grundstück handelt.

Ein Grundstück kann man steuerfrei verkaufen, sobald man es länger als zehn Jahre besitzt und man nicht mehr als drei Grundstücke oder Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkauft. Ausnahmen von der Drei-Objekt-Grenze sind möglich. Spekulationssteuer ist leider immer zu zahlen, wenn Sie ein Grundstück verkaufen, solange die zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Allerdings gibt es Möglichkeiten, dies zu reduzieren.

In der Regel übernimmt die Notarkosten beim Grundstücksverkauf der Käufer. Nur einzelne Posten zahlt der Verkäufer, wenn er zum Beispiel eine Grundschuld löschen lässt.

Beim Verkauf eines Grundstücks können Spekulationssteuer und Umsatzsteuer anfallen. Spekulationssteuer ist dann zu zahlen, wenn man das Grundstück vor Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft. Umsatzsteuer muss möglicherweise gezahlt werden, wenn man mehr als drei Grundstücke oder Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkauft.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig und so bleibt beim Verkauf eines Grundstücks derjenige Steuerschuldner, der zu Jahresbeginn Eigentümer war. Das heißt, der Verkäufer muss die Grundsteuer im Jahr des Grundstücksverkaufs zahlen, nicht der Käufer.

Ein Grundstück zu verkaufen ist nicht immer ganz einfach, vor allem nicht, wenn man keine Erfahrung und keine Zeit hat. Ein Makler kann hierbei eine große Stütze sein. Er übernimmt die meisten Aufgaben. Möchten Sie trotzdem ein Grundstück selbst verkaufen, hilft Ihnen dieser Ratgeber weiter.

Ein geerbtes Grundstück können Sie dann steuerfrei verkaufen, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Dabei werden die Jahre, in denen der Erblasser Eigentümer des Grundstücks war, mit angerechnet.

Von einem Grundstücksverkauf erfährt das Finanzamt vom Notar. Er ist dazu verpflichtet, Immobiliengeschäfte innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt mitzuteilen.

Ja, Sie können ein geschenktes Grundstück verkaufen. Allerdings sollten Sie die zehnjährige Spekulationsfrist wahren, wenn Sie keine Steuern zahlen möchten. Das Gute: Die Jahre, in denen der Schenkende Eigentümer des Grundstücks war, werden mit angerechnet.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erfahren Sie sofort und unkompliziert, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Immobilie bewerten lassen und bekommen die individuelle Analyse direkt per E-Mail zugesandt.

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